Hallo.
Wir haben ein Haus gebaut und natürlich (trotz vorsichtigem und nachfragendem Lesens des Vertrages) treten nun natürlich ein paar Unklarheiten auf: Im Vertrag steht zum Beispiel, dass eine Klingelanlage inklusive ist. Verlegt wurden dafür Leitungen und ein Klingeltaster an der Haustür wurde angeschlossen. Mehr gehört nach Worten des Bauunternehmers nicht zu einer Klingelanlage. Ist das richtig? Unter einer Anlage stellen wir uns nämlich auch vor, dass der Gong inklusive ist, so dass die Klingel auch funktionstüchtig ist.
Liebe Grüße
Hi,
über den Gong lässt sich streiten.
Aber ein Transformator für die K-Anlage müsste in der Unterverteilung
montiert sein.
Beim Gong ist es halt so, dass es verschiedene Teile mit den unterschiedlichsten Formen, Klängen und Lautstärken gibt.
Deshalb besorgt sich die Klingel der Kunde besser selbst.
Ronald
Hallo.
Wir haben ein Haus gebaut und natürlich …
Hallo,
Als Laie würde ich auch meinen, dass ein Klingeltaster und eine Leitung noch keine Klingelanlage sind, ich würde da noch zumindest Trafo und Klingel/Gong dazuzählen.
Ist aber vielleicht auch eine Frage der vertragsmäßigen Festlegung - da wäre eigentlich das Forum RECHT die bessere Adresse!
Gruß von Julius
Hallo zurück.
Wenn der Bauunternehmer schon an einer Klingel für 3 Euro spart, dann würde ich ihm empfehlen auch am Trafo und an den dann notwendigen Leitungen zu sparen.
Die einfachste und billigste Anlage währe so eine mit Batterie.
Die HEA hat in Zusammenarbeit mit dem ZVEI Regeln für die elektrische Ausstattung herausgebracht: schaue mal hier http://www.hea.de oder die verlinkte Seite http://www.elektro-plus.com.
Diese Regeln sind DIN und somit anerkannte Regeln der Technik.
Beratung findest Du hier, bei den Handwerkskammern oder beim Anwalt.
Gruß
- VOlker Wolter -
MOD: Link klickbar gemacht, FQ gelöscht
Wir haben ein Haus gebaut und natürlich (trotz vorsichtigem und nachfragendem Lesens des Vertrages) treten nun natürlich ein paar Unklarheiten auf: Im Vertrag steht zum Beispiel, dass eine Klingelanlage inklusive ist. Verlegt wurden dafür Leitungen und ein Klingeltaster an der Haustür wurde angeschlossen. Mehr gehört nach Worten des Bauunternehmers nicht zu einer Klingelanlage. Ist das richtig? Unter einer Anlage stellen wir uns nämlich auch vor, dass der Gong inklusive ist, so dass die Klingel auch funktionstüchtig ist.
Ich setze voraus, dass eine funktionstüchtige Klingelanlage eingebaut wird, sonst würde ich deren Abnahme (mangels Funktionsnachweis) verweigern. Dazu gehört auch ein (billiges) Läutwerk (um 5 EUR), aber kein Gong. Bisher sind offensichlich nur „Teile einer Klingelanlage“ installiert, aber nicht die Klingelanlage.
Außerdem muss ein Netzteil verwendet werden, denn der Taster muss beleuchtet sein. Die Mindestausstattung legt DIN 18015-2 fest. Der „Ausstattungswert 2“ nach HEA/RAL beinhaltet mehr, das müsste aber extra vereinbart werden.
"Der Umfang der Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen richtet sich nach der Größe des Objekts. Nach DIN 18015-2 ist für jede Wohnung eine Klingelanlage … vorzusehen.
…sind die Klingeltaster nach DIN 18015-1 ausreichend zu beleuchten. "
Quelle: RWE Bau-Handbuch, 2004
Bernhard
Danke Bernhard,
bisher war ich im Glauben, das RAL in die DIN eingebunden ist.
Schönen Gruß
- Volker -
MOD TOFU gelöscht
bisher war ich im Glauben, das RAL in die DIN eingebunden ist.
Hallo Volker und Mitleser,
DIN 18015-2 habe ich zwar nicht vorliegen, ihr aktueller Titel (Ausgabe 2004-08) lautet noch „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“.
Quelle: Beuth-Verlag, www.beuth.de, vor 10 Minuten 
Weiter heißt es im RWE Bau-Handbuch von 2004: "Durch die immer größer werdende Zahl und Vielfalt von Elektrohausgeräten steigen die Anforderungen an den Ausstattungsumfang der Elektroinstallation. Deshalb nimmt neben der Beschreibung der Mindestausstattung nach DIN, die vor allem für den Mietwohnungsbau angewendet wird, die Behandlung einer gehobenen Ausstattung nach RAL breiten Raum ein.
Ich habe gehört, dass in DIN 18015-2 auch gehobener Standard einfließen soll, vermutlich unter Anlehnung an RAL-RG 678. Gemäß Titel ist das bisher nicht der Fall. Sicher bin ich jedoch nicht.
Bernhard
- Volker -