Hallo!
Also, jemand hat vor ca. 2 Jahren das Haus seines Onkels überschrieben bekommen. Alles gut, kein Problem!
Nun ist dieser Onkel plötzlich verstorben und im Haus sind ja noch diverse Möbel/Geschirr/Auto/Hühner usw… Gehört das nun dem jemand oder ist das quasi total losgelöst, bzw was gehört zum Haus?
Jemandes Tante (also seine Schwester) fängt jetzt nämlich an rumzuzicken…und verlangt sogar Geld für die Eier von den Hühnern 
Danke!!
Also, jemand hat vor ca. 2 Jahren das Haus seines Onkels
überschrieben bekommen. Alles gut, kein Problem!
Nun ist dieser Onkel plötzlich verstorben und im Haus sind ja
noch diverse Möbel/Geschirr/Auto/Hühner usw… Gehört das nun
dem jemand oder ist das quasi total losgelöst, bzw was gehört
zum Haus?
Jemandes Tante (also seine Schwester) fängt jetzt nämlich an
rumzuzicken…und verlangt sogar Geld für die Eier von den
Hühnern 
wurde keine weitere vereinbarung getroffen, kommt es darauf an, ob es sich bei den sachen um zubehör handelt,
http://dejure.org/gesetze/BGB/311c.html (der auch schenkungen erfasst)
im zweifel werden daher von der schenkung nur zubehörstücke (wie einbauküche) erfasst, aber nicht z.b. das auto oder einfache einrichtungsgegenstände (möbel, geschirr).
bei den hühnern / eier ist zu entscheiden, ob ein fall des § 98 Nr.2 vorliegt (http://dejure.org/gesetze/BGB/98.html)
Hallo,
Also, jemand hat vor ca. 2 Jahren das Haus seines Onkels
überschrieben bekommen. Alles gut, kein Problem!
Nun ist dieser Onkel plötzlich verstorben und im Haus sind ja
noch diverse Möbel/Geschirr/Auto/Hühner usw… Gehört das nun
dem jemand oder ist das quasi total losgelöst, bzw was gehört
zum Haus?
Da sollte es einen Kauf-/Schenkungs-/Übergabe-Vertrag geben. Was ist darin geregelt?
Jemandes Tante (also seine Schwester) fängt jetzt nämlich an
rumzuzicken…und verlangt sogar Geld für die Eier von den
Hühnern 
wurde keine weitere vereinbarung getroffen, kommt es darauf
an, ob es sich bei den sachen um zubehör handelt,
http://dejure.org/gesetze/BGB/311c.html (der auch schenkungen
erfasst)
Gibt es Regelungen für den Todesfall? Testament usw.?
Gruß
Jörg Zabel
hallo bibikle
ich DENKE, dass alles bewegliche im haus nicht zum haus gehört. alle sachen die fest mit dem haus verbunden sind ja. beispiel:
einbauküche ja, küche freistehend und küchentisch nein. teppich lose aufliegend nein, teppich verklebt ja.
hühner freilaufend nein, an den füßen auf dem boden festgetackert ja.
aber wie gesagt, nur meine meinung.
gruß
bruno
hallo bibikle
ich DENKE, dass alles bewegliche im haus nicht zum haus
gehört. alle sachen die fest mit dem haus verbunden sind ja.
beispiel:
einbauküche ja, küche freistehend und küchentisch nein.
teppich lose aufliegend nein, teppich verklebt ja.
hühner freilaufend nein, an den füßen auf dem boden
festgetackert ja.
aber wie gesagt, nur meine meinung.
und so einfach ist es ja gerade nicht, da zubehör immer „lose“ ist, was auch immer dieser undefinierte begriff hier bringen soll, aber gerade bei einem kauf/schenkung/tausch eines grundstücks miterfasst sein kann, siehe § 311c http://dejure.org/gesetze/BGB/311c.html
wurde keine weitere vereinbarung getroffen, kommt es darauf
an, ob es sich bei den sachen um zubehör handelt,
http://dejure.org/gesetze/BGB/311c.html (der auch schenkungen
erfasst)
Gibt es Regelungen für den Todesfall? Testament usw.?
auch ein letztes mal für dich:
es ging um die frage, welche gegenstände VON DER SCHENKUNG erfasst sind, nicht ob es eine verfügung von todes wegen gibt oder die gesetzliche erbfolge eintritt.
wären die gegenstände bereits von der schenkung umfasst sein, dann spielt der spätere tod eine völlig untergeordnete rolle…
wären sie nicht umfasst, dann ist ebenfalls die frage des FS beantwortet, wer erbt ist doch überhaupt nicht gefragt…
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Hallo,
auch ein letztes mal für dich:
Schön. Und danke, dass es das "letzte Mal"ist.
Aber im Ernst, warum darf ich keien Zusatzfrage stellen?
es ging um die frage, welche gegenstände VON DER SCHENKUNG
erfasst sind, nicht ob es eine verfügung von todes wegen gibt
oder die gesetzliche erbfolge eintritt.
Ich habe die Frage zwar auch so verstanden, aber …
wären die gegenstände bereits von der schenkung umfasst sein,
dann spielt der spätere tod eine völlig untergeordnete
rolle…
wären sie nicht umfasst, dann ist ebenfalls die frage des FS
beantwortet, wer erbt ist doch überhaupt nicht gefragt…
… die virtuelle Tante stellt ihre Forderungen erst nach dem Ableben des Erblassers. Eine entsprechende Regelung für den Todesfall könnte das Problem auf eine andere Art und Weise regeln, so daß sich die Eingangsfrage erübrigt.
Gruß
Jörg Zabel
Aber im Ernst, warum darf ich keien Zusatzfrage stellen?
weil die frage keine rolle spielt ?! (s.o.)
… die virtuelle Tante stellt ihre Forderungen erst nach dem
Ableben des Erblassers. Eine entsprechende Regelung für den
Todesfall könnte das Problem auf eine andere Art und Weise
regeln, so daß sich die Eingangsfrage erübrigt.
es ist doch die einfachere frage, was zubehör ist und was nicht bzw. welchen inhalt der not. schenkungsvertrag haben soll, als das völlig überflüssige zusatzproblem aufzuwerfen, ob bzw. mit welchem inhalt eine verfügung von todes wegen vorliegt (diese nicht widerruf wurde etc.etc.etc.).
im gegensatz zum not. vertrag und der rechtsfrage, was nun zubehör ist, kann der erblasser 100000000 unterschiedliche verfügungen getroffen haben, hinzu kommt, dass man aus dieser noch den tatsächlichen willen des verstorbenen „herauskratzen“ muss.
ein jurist steht permanent unter zeitdruck und geht deshalb den weg des geringsten widerstandes. es interessiert also nicht, wie es sein könnte, wenn…, der fall aber einfacher zu lösen ist…
deine frage ist daher völlig realitätsfern.
[wieso überhaupt „virtuelle tante“; der fall an sich ist bereits nicht fiktiv]
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Hallo ahnung12,
danke für Deine Aufklärung.
es ist doch die einfachere frage, was zubehör ist und was
nicht bzw. welchen inhalt der not. schenkungsvertrag haben
soll, als das völlig überflüssige zusatzproblem aufzuwerfen,
ob bzw. mit welchem inhalt eine verfügung von todes wegen
vorliegt (diese nicht widerruf wurde etc.etc.etc.).
Du erlaubst mir sicher meine eigene Meinugn dazu.
ein jurist steht permanent unter zeitdruck und geht deshalb
den weg des geringsten widerstandes. es interessiert also
nicht, wie es sein könnte, wenn…, der fall aber einfacher zu
lösen ist…
Auja. Deshalb wird sich wahrscheinlich auch kein Jurist mit Problemen beschäftigen, die zwischenzeitlich erledigt sind. Und sicher auch nicht mit Problemen, die sich „demnächst“ von selbst erledigen. Es wäre nämlilch Energieverschwendung bei permanentem Zeitdruck.
deine frage ist daher völlig realitätsfern.
So isses. Deshalb bekommst Du jetzt auch einen Stern von mir.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo!
Ich danke Euch für diese rege Diskussion… 
Aber ich gehe auch davon aus, dass nur „feste“ Gegenstände dazu gehören…die Hühner? Weiß ich nicht…?!
By the way:
Es existiert kein Testament! LEIDER!! Weil gedacht war es anders, vom Erblasser, nun tritt die gesetzliche Erbfolge ein! Das kommt dabei raus wenn man kein Testament macht…
Danke und Gruß
dazu gehören…die Hühner? Weiß ich nicht…?!
handelt es sich bei dem grundstück um ein Landgut und die hühner zu dem für den Wirtschaftsbetrieb bestimmten Vieh ?
wenn nein, dann sind die hühner im zweifel auch nicht vom schenkungsvertrag erfasst
Guten Tag,
Ja, es ist ein Bauernhof, der aber nicht mehr bewirtschaftet wird. Lediglich Hühner sind dort noch anwesend!
Ja, es ist ein Bauernhof, der aber nicht mehr bewirtschaftet
wird. Lediglich Hühner sind dort noch anwesend!
gut, dann liegt kein wirtschaftsBETRIEB (im zeitpunkt der schenkung natürlich) vor und damit waren die hühner auch nicht von der schenkung erfasst.
die hühner stehen also im eigentum des gesetzl. erben.