Was gehört in Zeile 17 der Einnahmeüberschuss Rechnung 2014?

Was bedeudet vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer für das entsprechende Jahr ist ja in der Zeile 16 eingetragen. Es geht hierbei nur um Einnahmen aus der Zeile 14.

Nehmen wir an, dass zuviel bezahlte Umsatzsteuer aus den Jahren 2012 und 2013 erst im Jahr 2014 vom Finanzamt zurückkam, gehört dies dann entsprechend in Zeile 17?

Servus,

alle USt-Erstattungen, die im Jahr 2014 von der Finanzkasse überwiesen oder mit Steuerschulden verrechnet worden sind, gehören da rein. Das können Guthaben aus USt-Erklärungen sein, es können Guthaben aus USt-Voranmeldungen sein oder auch welche aus Berichtigungen von USt-Erklärungen oder USt-Voranmeldungen.

Schöne Grüße

MM

die Umsatzsteuer der Betriebseinnahmen aus Zeile 14 wurden ja in Zeile 16 angegeben. Dies war das, was über USt-Voranmeldungen ans Finanzamt gesendet wurde. Das Finanzamt hat diese bearbeitet und das Guthaben zurück überwiesen. Wenn ich diese in Zeile 17 eintrage, ist es doch doppelt drin. Oder nicht?

Servus,

das von der Finanzkasse überwiesene USt-Guthaben kommt in Zeile 17. Das ist nirgendwo sonst drin, wenn die Anlage EÜR richtig ausgefüllt ist.

Schöne Grüße

MM

Im Jahr 2014 wurde Umsatz gemacht (Zeile 14). Aus diesem Umsatz resultierte Vorsteuer (Zeile 16). Das Finanzamt hat Umsatzsteuervoranmeldungen erhalten und Guthaben ausbezahlt. Wieso muss das ausbezahlte Guthaben noch einmal in Zeile 17 eingetragen werden? Das Guthaben entstand doch durch die Vorsteuer, welche bereits in Zeile 16 angegeben ist. Das Guthaben ist ja bereits in Zeile 16 mit drin.

Servus,

bei buchführenden Unternehmen haben Umsatzsteuer und Vorsteuer niemals Einfluss auf den Ertrag. Weil ein Überschussrechner nicht bilanziert, wird das in der Überschussrechnung so abgebildet, dass USt-Erstattungen als Einnahmen und USt-Zahlungen als Ausgaben berücksichtigt werden. Über die Jahre weg betrachtet führt das zum selben Ergebnis wie bei richtiger Buchführung.

Aus Umsätzen resultiert übrigens niemals Vorsteuer. Abziehbare Vorsteuer ist die ausgewiesene Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmen für Leistungen, die für das Unternehmen bezogen worden sind.

Die monatlich oder per Quartal angemeldeten USt-Beträge heißen USt-Voranmeldung, das ist was anderes als abziehbare Vorsteuer.

Schöne Grüße

MM

Nehmen wir ein Fallbeispiel. Ein Händler kauft Ware mit Steuersatz 7% für 100 Euro ein. Ausserdem hat er eine Reparatur in Höhe von 100% für die 19% Steuer fällig sein. Die Kosten sind netto. Einnahmen wurden netto 200 Euro erziehlt und vom letzten Jahr wurde Vorsteuer in Höhe von 20 Euro zurück überwiesen.
In Zeile 14 haben wir dann 200 Euro stehen. In Zeile 16 bei der Vorsteuer haben wir 26 Euro stehen. Für die Einnahmen müsen 14 Euro Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei einer Vorsteueranmeldung würden also 12 Euro vom Finanzamt zurückkommen. Müssen dann diese 12 Euro plus die 20 Euro Vorsteuerrückerstattung vom Vorjahr, also 32 Euro in Zeile 17?

Nochmal:

Vorsteuer ist nicht, ich wiederhole: nicht der Betrag der USt-Voranmeldungen.

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die man dafür gestellt kriegt, dass man was für sein Unternehmen einkauft.

Der Unternehmer im Fallbeispiel hat eingenommene USt von 14 € und einen Vorsteuerabzug von 7 plus 19 = 26 €.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung steht 14 - 26 = ./. 12.

In Zeile 17 steht alles, was die Finanzkasse in diesem Jahr überwiesen hat: Die Erstattung des Umsatzsteuerguthabens von 20 und das Guthaben aus Umsatzsteuer-Voranmeldung von 12.

20 + 12 = 32.

Das kommt daher, weil der Unternehmer ja auch die eingenommene Umsatzsteuer als Einnahme behandelt hat und die abziehbare Vorsteuer als Ausgabe. Wenn die USt-Zahlungen vom und ans Finazamt nicht berücksichtigt würden, wäre der Überschuss zu hoch ausgewiesen.

Schöne Grüße

MM

  • Schaun wir uns doch mal an, was im Fallbeispiel mit der USt passiert (die 20 € aus dem Vorjahr lass ich weg, die verwirren nur):

USt-Einnahmen 14 minus abziehbare Vorsteuer 26 gleich (- 12).

Wenn das so stehen bliebe, wäre die USt nicht neutral behandelt, sondern würde den Überschuss um 12 senken.

Und jetzt die gleiche Rechnung mit Berücksichtigung der USt-Erstattung als Einnahme:

14 ./. 26 + 12 = 0

Und so sollte das auch sein.

Schöne Grüße

MM