Nochmal:
Vorsteuer ist nicht, ich wiederhole: nicht der Betrag der USt-Voranmeldungen.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die man dafür gestellt kriegt, dass man was für sein Unternehmen einkauft.
Der Unternehmer im Fallbeispiel hat eingenommene USt von 14 € und einen Vorsteuerabzug von 7 plus 19 = 26 €.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung steht 14 - 26 = ./. 12.
In Zeile 17 steht alles, was die Finanzkasse in diesem Jahr überwiesen hat: Die Erstattung des Umsatzsteuerguthabens von 20 und das Guthaben aus Umsatzsteuer-Voranmeldung von 12.
20 + 12 = 32.
Das kommt daher, weil der Unternehmer ja auch die eingenommene Umsatzsteuer als Einnahme behandelt hat und die abziehbare Vorsteuer als Ausgabe. Wenn die USt-Zahlungen vom und ans Finazamt nicht berücksichtigt würden, wäre der Überschuss zu hoch ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM