Sehr geehrter Forist airblue 21,
was Sie hier als abgehobenen Schwachsinn bezeichnen, ist nicht allein meine Meinung, sondern entspricht derzeit der gültigen Auffassung der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums,
der Zahnärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts und wohl auch der, der rechtschaffen praktizierenden Ärzte und Zahnärzte zur Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient.
Falls Sie daran interessiert sein sollten, stelle ich Ihnen anheim, diesbezüglich selbst das Internet zu bemühen, um einen vertieften Einblick in diese Rechtsbeziehungen zu erlangen.
Sie unterstellen in Ihrer Stellungnahme der Zahnärzteschaft fortgesetzten vorsätzlichen Abrechnungsbetrug durch Anwendung überflüssiger und nicht notwendiger, sprich nicht befundbezogener Therapien wie Röntgenaufnahmen und der beliebigen Abrechnung von Leistungen aus der zahnärztlichen Gebührenordnung.
Des weiteren ergeht ein direkter Hinweis an die Patienten, diese nicht notwendigen Leistungen hinzunehmen, damit der Zahnarzt in die Lage versetzt wird, seine Praxis abzubezahlen.
Das sollte als Aufforderung zur Hehlerei und zum Kassenbetrug gewertet werden.
Sie sollten davon ausgehen, dass Sie in einem öffentlich, wissenschaftlichem Forum schreiben, in dem auch Zahnärzte präsent sind, die großen Wert darauf legen, dass ihr Berufsstand nicht durch Personen wie Sie, die hier ganz öffentlich hetzen, in Misskredit gebracht werden.
Sie verstoßen nicht nur gegen Forenregeln und den guten Geschmack.
Ich werde mich daher an die Rechtsabteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereingung wenden, mit der Bitte um Prüfung, weshalb ein derartiger, einen gesamten Berufsstand diskreditierender Beitrag in einem öffentlichen Forum erscheinen darf und inwieweit ihr Beitrag von strafrechtlicher Relevanz sein könnte!
Droskar