Hallo!
Nach einem Anbau müssen wir eine „Vereinfachte Erklärung zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes“ abgeben.
Die meisten Fragen lassen sich problemlos beantworten. Wie sieht es aber bei der Angabe der Gesamtwohnfläche (Punkt 8) aus?
Wir haben 3 abgeschlossene Wohneinheiten, davon 1 vermietet. Die vermietete Wohnung hat nun eine große Terrasse (ca. 17 m²). Zählt diese voll, halb, 1/4 oder gar nicht zur Wohnfläche? Oder hat man hier Gestaltungsspielraum?
Dann wäre eine große Fläche der vermieteten Wohnung dadurch nützlich, dass bei flächenanteilig aufgeteilten Kosten ein größerer Anteil steuerlich absetzbar wäre.
Ich weiß nun aber nicht, welche Auswirkungen die Angabe auf den Einheitswert und die darauf basierende Besteuerung hat.
Könnt Ihr mir da weiter helfen?
Gruß,
Arndt