Was geht vor? Tarifvertrag oder BGB?

Hallo,

ich habe eine Frage. Arbeitnehmer A. stirbt. Tarifvertrag beinhaltet, dass der Arbeitgeber entweder der Gattin oder den Kindern ein Sterbegeld zahlt um die erste Zeit nach dem Tod zu überbrücken und die Beerdigungskosten zu zahlen. Eines der 3 Kinder erhält daraufin die Zahlung des Sterbegeldes und bezahlt davon die Beerdigung.

Erbin ist laut Testament aber eine Freundin des Verstorbenen, sogar Alleinerbin. Laut BGB §1968 muss die Erbin ja die Kosten für die Beerdigung tragen. Jetzt meine Frage: Was zählt? Der Tarifvertrag, wonach die Kinder, die das Sterbegeld erhalten haben, die Kosten für die Beerdigung tragen oder das BGB, wonach die Erbin die Kosten für die Beerdigung zurückerstatten müsste, weil die Kinder die Beerdigung finanziert haben.

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, die solche Fälle vorsieht?

Hallo Kampfkralle,

das ist schon eine sehr spezielle Frage in Sachen Erbrecht/Tarifvertragsrecht, die ich so weiteres nicht beantworten kann.

Laut BGB können aber die drei Kinder nicht so „enterbt“ werden, dass die gar nix erhalten, sondern jedes Kind (sind ja 3) steht einen Pflichtteil von einem Sechstel des Vermögens zu, da das Vermögen laut Testament nicht den Kindern zugeordnet werden soll. Lebt der Gatte/die Gattin noch, dann steht diesem auch ein Pflichtteil zu.

Da empfehle ich, einen Anwalt zu befragen, dessen Spezialgebiet Erbrecht gehört.

Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kosten unter den 4 Leuten aufgeteilt werden muss, je nach Anteil, was die erhalten haben inklusive des Sterbegeldes. Qualifiziert ist meine Antwort/Vermutung aber nicht.

Sollte es eine qualifizierte Antwort (Gesetz oder Urteil) dazu geben, freue ich mich auf Mitteilung.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, da kann ich dir leider nicht helfen.

Hallo Kralle,
m.E. ist der Tarifvertrag als Bestandteil des Arbeitsvertrages des Verstorbenen eine Individualvereinbarung zu Lebzeiten, die über dem BGB steht. Somit ist der AG verpflichtet, die Zahlungen an die genannten zu leisten, eine Zahlung an die Freundin kann er verweigern. Vergleichbares gilt ja z.B. auch für Lebensversicherungen, bei denen der Begünstigte völlig unabhängig von der Erbfolge vorgeht.
Das das Testament eine „Alleinerbin“ vorsieht, spielt m.E. keine Rolle, denn Ehefrau und Kinder haben auf jeden Fall Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe. Somit kann die Freundin nach dt. Recht auch nie „Alleinerbin“ sein, die Unterhaltsansprüche von Ehefrau und Kindern sind zu befriedigen.
Schubi

Es ist alles geregelt. Die Erbin muss die Bestattung zahlen. Wenn da jemand anderes vorgesprescht ist, hat er einen Ersatzanspruch gegen die Erbin. Aber wie so oft im Leben: Es ist schwierig an anderer Leute Geld zu kommen. Am bestan Anwalt fragen, wie die Chancen stehen und ggf. klagen. Aber lohnt sich der Ärger?
Gruß Ossijan

Moin,

§1968BGB steht es bewußt kurz und bündig das der erbe die beerdigungskosten trägt.

Der Erbe ist dann die freundin des verstorbenen.
Die Freundin zahlt die Beerdigung.
Wenn sie es vorfinaziert haben,ist es natürlich wie alle anderen darlehen auch zurückzuzahlen.

Um Ihnen da rechtsgrundlagen zu bieten,lesen sie§§677&683BGB.
Man muss es so sehen das der erbe(die freundin) sozusagen der Geschäftsführer ist,sie(bzw. das Kind) aber ohne nachzufragen eine Pflicht übernommen haben die den mutmaßlichen willen der Geschäftsführung erfüllt.(die Beerdigung)
Und dafür steht ihnen der Aufwendungsersatz zu.§683BGB

Über allen tariflichen verträgen,oder gegenseitigen Verträgen,steht natürlich immer das Gesetzbuch:wink:

Man stelle sich vor das ein schlechter Arbeitsvertrag über dem gesetz stünde.^^

Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen…für rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bzgl. des Sterbegeldes den Steuerberater nicht vergessen!