Was gelten für Rechte im WG Mietrecht

Ein Freund, Hans, ist mit einem Kollegen zusammen gezogen. Dieser suchte damals einen Mitbewohner für seine Wohnung, die er als alleiniger Mieter bereits gemietet hatte. Hans hat keinen Mietvertrag unterschrieben. Sondern eine „Freie Vereinbarung“ schriftlich formuliert, in der steht, dass er monatlich die Summe x an den Kollegen zahlt. In dem Betrag sind auch die anfallenden Nebenkosten enthalten. Des weiteren steht in der Vereinbarung, dass Hans an den Kollegen eine Kaution von xx bezahlt hat, die bei Auszug abzüglich eventuell anfallender Kosten für Reparaturen oder Nachzahlungen an Hans zurück zu zahlen ist. Beide haben die Vereinbarung unterschrieben. Es wurde keine Kündigungfrist vereinbart.
Nach vier Monaten hat der Kollege dem Hans mitgeteilt, dass er die Wohnung zum 1. Februar 2011 bereits gekündigt hat. Hat nicht mit ihm darüber gesprochen, sondern ihn vor vollendete Tatsachen gestellt. Hans, in seiner Not, hat sich ganz schnell eine neue Bleibe gesucht und dem Kollegen vier Wochen vor seinem Auszugstermin am 1. Dezember 2010 Bescheid gegeben. Hans hat sogar noch zugestimmt ein paar Tage extra zu bezahlen, damit der Kollege genau vier Wochen Zeit hat, sich nach einem anderen Mitbewohner umzusehen oder einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. Der Kollege hat sich aber bis jetzt anscheinend nicht gekümmert und es sieht wohl so aus, als dass der Kollege glaubt die xx Kaution behalten zu können, da er ja jetzt theoretisch bis Anfang Februar alleine in der Wohnung wohnt. Wie sieht das Recht vom Hans in dieser Situation aus. Kennt sich da jemand aus?

Hi
schlecht was habt ihr da eigentlich abgeschlossen? Ein Mietvertrag? Ein Nutzungsvertrag? ein Was weis ich? Hat dein Freund überhaupt von eigentlichen Eigentümer ein Recht zur Untervermietung? für mich ist das ein wirres Konstrukt zwischen einem Mietvertrag selbständiger Gebrauchsüberlassung. Gegen letzteres spricht die Kaution. Sorry aber da kann ich wenig helfen…
Gruß Peter

Hi, Hans und sein Kollege haben gar nichts abgeschlossen. Keinen Mietvertrag. Nur eben die Formuliereung (einen Zettel, den beide unterschrieben haben) auf dem steht, dass Hans monatlich x Euro an den Kollegen zahlt und dem Kollegen xx Euro cash gegeben hat - sozusagen als Kaution, die er beim Auzug wieder bekommt. Keine Kündigungsfristen wurden vereinbart. Der Vermieter weiß, dass der Hans da wohnt, hat aber weder nach dem Namen, noch sonstigen Informationen gefragt. Der alleinige Mieter, der offiziell auf dem Mietvertrag der Wohnung steht, ist der Kollege. Und der will jetzt die „Kaution“ einbehalten, die der Hans dem Kollegen gegeben hat. Er müsste ja, weil der Hans am 1. Dezember auszieht, die Miete für Dezember und Januar alleine aufbringen. Und das will er jetzt vermeiden, indem er einfach das Geld vom Hans behält und benutzt. Habe ich es jetzt besser formuliert?

Hi
ich habe schon beim ersten mal verstanden!!! Und ich habe dir gesagt das dass was dein Fall betrifft die Rechtslage nicht eindeutig ist da er ja Kaution bezahlt hat dies macht man eigentlich nur bei einem Mietvertrag. Anders herum ist es aber so dass er weder mit dem Vermieter noch eigentlich mit dem Hauptmieter einen rechtskräftigen Mietvertrag geschlossen hat. Klar kann auch mündlich ein Mietvertrag geschlossen werden. So denn eine Untervermietung möglich ist dazu muß jedoch der Vermieter ausdrücklich zustimmen was aber aus deiner Schielderung nicht hervor geht.den nur ein eigentümer kann sich einen Besitzer ( Mieter) aussuchen. das hat aber dein Fall der Kollege gemacht deshalb einfach dass deine Rechtlage nicht eindeutig ist und so lange das so ist kann ich dir dazu nicht viel mehr erklären…
Gruß Peter

Naja, er hat ja nicht wirklich eine „Kaution“ bezahlt, sondern seinem Kollegen das Geld gegeben - für den Fall des Falles - als Absicherung für den Kollegen halt. Ja ich weiß, eine schwierige Situation. Ich danke Dir für Deine Bemühungen. Vielleicht weiß ja jemand anders noch ein paar Details mehr dazu zu sagen. Vielen Dank auf jeden Fall.

Hallo, mit solchen Verträgen kenne ich mich auch nicht aus. Sorry. Viele Grüße

Leider bin ich kein Experte auf dem Gebiet.
Generell gilt eine Drei-Monats-Frist, das unterscheidet sich aber auch danach, ob das Zimmer möbliert (kürzere Frist) oder unmöbliert vermietet wurde. Ich bitte Dich zu googlen, einen Anwalt oder den Mieterschutzbund um Rat zu fragen. Viel Erfolg!