Hallo !
Das mag etwas verwirrend sein,weil man die Begriffe „Stock“, „Etage“ oder auch „Geschoss“ munter durcheinander wirft und auch sprachlich gleichsetzt und verwendet.
Aber überlege es am Beispiel eines ebenerdigen Bungalows.
Hat dieses Haus 1 Stock ?
Würde das hier nicht einem selbst schon etwas fremd vorkommen ?
Man verwendet doch auf den Begriff „aufstocken“,wenn man noch eins draufsetzt,ein weiteres Geschoss nämlich.
Wird der Bungalow aufgestockt,dann bekommt er seinen 1. Stock.
Der Begriff „Geschoss“ trifft es besser,er ist auch derjenige,der im Baurecht auftaucht.
Und der weitere,nämlich das „Vollgeschoss“. Das beschreibt,wann ist es überhaupt rechtlich ein volles.
Das hängt von der Fläche ab. Hat es die gleiche Grundfläche wie unten,dann ist es ein Vollgeschoss.
Ist die Grundfläche oben wegen der Dachschrägen und der Berechnungsvorschrift dazu(Halbe Anrechung,gar keine Anrechnung)kleiner,dann mag das ein 2. Stock sein,aber kein Geschoss bzw. Vollgeschoss.
Da in Bebauungsplänen die Zahl der Geschosse(Vollgeschosse) vorgeschrieben ist,kommt dem große Bedeutung bei dem Hausentwurf zu.
Auf Hanggrundstücken kommen da seltsame Dinge raus,die Anwohner regelmässig zum Aufschrei bringen. Da scheinen dann hangabwärts 3 Vollgeschosse zu sein,obwohl es sich um ein Haus mit nur 1 solchen handelt.
Im Beispiel mehrstöckiges Haus,man wohnt im 6. Stock,also ist das auch 6 stöckig. Es ist aber 7 geschossig,weil es auch 1 EG-Geschoss hat.
Das Einzelhaus ist 3-geschossig(2 Voll,1 DG),also 2-stöckig.
Mache es Dir leicht,zähle die Zahl der Decken(Fußböden) oberhalb Gelände. Das sind einmal 6 Decken = 6 Stockwerke.
Und beim Einzelhaus 2 Decken = 2 Stockwerke.
mfG
duck313