Was genau ist / beinhaltet ein Architektenvertrag?

Hallo an alle…

Frage steht ja schon oben. Was genau versteht man darunter bzw. was beinhaltet so ein Vertrag? Ist schon alleine eine Bauplanmappe (Inhalt: Antrag auf Baugenehmigung, Baubeschreibung, Fkächenberechnungen, Erhebungsbogen Baugenehmigung, Lagepläne usw.) ein Vertrag? Oder unterschreibt man etwas, in dem die genauen Kosten für den Architekten stehen und auch etwas zur Haftung und wann welche Rechnung fällig ist?

Danke für Eure Infos und frohe Ostern…
Liebe Grüße, Katja

http://de.wikipedia.org/wiki/Architektenvertrag
siehe dort auch weiterführende Links

Danke für die schnelle Antwort. Bin aber noch immer unsicher. Gibt es da einen klassischen Vertrag, wo genau aufgelistet ist, was gemacht wird, dass der Architekt für dies und das haftet, wann welche Zahlungen fällig sind usw.?

Hallo,

bedenke bitte, daß mit der Planung eines Hauses ein Unikat errichtet wird. Deshalb sollte man seine individuellen Wünsche auch in den Vertrag mit einbringen.

Zahlung gemäß fortschritt des Planungsablaufes. Denke an Sollbeuchstellen, wenn Finanzierung etc. scheitern.

Christian

Danke für die schnelle Antwort. Bin aber noch immer unsicher.
Gibt es da einen klassischen Vertrag, wo genau aufgelistet
ist, was gemacht wird, dass der Architekt für dies und das
haftet, wann welche Zahlungen fällig sind usw.?

Hallo,
Architektenverträge sind frei verhandelbar. Also gibt es nicht DEN Vertrag als Muster. Der Architekt wird sicher ein Muster anbieten, welches viele Dinge abdeckt, die er beachtet haben möchte.
Die Grundleistungen und mögliche besondere Leistungen des Architekten werden in § 15 HOAI beschrieben. http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/hoai/hoai15.htm
Wenn man im Vertrag z.B. die Leistungsphasen 1-9 vereinbart, hat der Architekt alle Aufgaben der entsprechenden Grundleistungen zu erfüllen und steht dafür auch in der Haftung. Gleiches gilt für besondere Leistungen. Diese müssen im Vertrag allerdings einzeln aufgeführt werden.
Wenn nichts über Abschlagszahlungen im Vertrag vereinbart wird, gilt § 8 HOAI. http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/hoai/hoai8.htm
Wenn man Abschlagsrechnungen nur nach bestimmten Leistungsphasen haben möchte, muss dies in den Vertrag aufgenommen werden.
Grüße
Ulf

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