Servus erstmal
Also ich habe ein Fachbuch, aus dem ich demnächst einen Vortrag über Inhaltsverantwortung von Providern halten soll. Jetzt widerspricht sich dieses „Fachbuch“ allerdings an mehreren Stellen, die Beispiele widersprechen vollkommen der Beschreibung.
Zum einen entnehme ich die Aussage dass Access-Provider nur den Zugang ermöglichen aber eben nicht das Netz zur Verfügung stellen. Das Netz dafür stellt der Netz-Provider zur Verfügung so wie zum Beispiel die Telekom es macht. Aber die Telekom ermöglicht nicht den Zugang, dafür ist dann T-Online zuständig.
Soweit war mir das noch Verständlich, also Access-Provider sind jetzt meinetwegen 1und1, die den Zugang ermöglichen aber auf Netzen der Telekom.
Dann widerspricht sich das aber mit einem Beispiel von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die eigene Informationen auf einem eigenen Internet-Rechner bereithalten und damit als Access-Provider gelten… wieso gelten die dann als Access-Provider??
Und die verlinkten Paragraphen vom TDG verwirren mich da nurnoch mehr
Wenn jemand genaueres darüber weiß, und es mir mitteilen würde, wäre ich demjenigen sehr verbunden
Lg SuperGecko