Hallo!
Es geht um die Beendigung einer Mitgliedschaft in einer Genossenschaft.
Lt. Satzung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres.
Ist das Geschäftsjahr
a) das laufende Jahr, also gerechnet vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010?
oder
b) beginnt das Geschäftsjahr ab dem Tag, an dem das Mitglied der Genossenschaft beigetreten ist?
Wenn es a) das laufende Jahr ist, bis wann muss dann spätestens die Kündigung des Mitglieds erfolgen?
Vielen Dank und schöne Grüße!
Leider, leider …
… kann das Geschäftsjahr sehr wohl in Satzung, Geschäftsordnung oder Ausführungsbestimmungen andere Zeiträume umfassen.
D.h. in den eigenen Untelagen nachlesen oder beim Vorstand um Auskunft ersuchen ist angesagt.
Sonst blind kündigen und um Bestätigung und ausdrückliche Nennung des Schlusstermins bitten. Läuft ja sowieso auf den selben Termin hinaus.
Gruß
Stefan
Das hat Stefan doch shcon gesagt…
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Hallo!
Das hat Stefan doch shcon gesagt…
Woher soll ich wissen, was er gesagt hat?
Ich sehe nur, was er GESCHRIEBEN hat, und das war erst nach mir.
Grüße
Andreas
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