Aus einem aktuellen SPIEGEL Online - Artikel über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Wikileaks-Gründer Assange:
„Dass Assange dann einen HIV-Test abgelehnt haben soll, soll der entscheidende Grund für den gemeinsamen Gang von A. und W. zur Polizei gewesen sein. Keine der beiden zeigte ihn aber an. Das Ermittlungsverfahren wurde allein von der zuständigen Staatsanwältin in Gang gesetzt.“
(Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,735533,…)
Ich dachte, wenn einer zur Polizei geht und dort etwas mitteilt, was evtl. strafbar ist, dann ist das schon eine Anzeige. Gibt es einen Unterschied zwischen der Meldung einer (möglichen) Straftat und einer Anzeige, und wenn ja, worin besteht dieser Unterschied? Kommt es vielleicht darauf an, ob man was unterschreibt? Oder gibt es diesen Unterschied vielleicht nur in Schweden, nicht in Deutschland?
(Wie Wikipedia zu entnehmen ist, ist Vergewaltigung bei uns ein Offizialdelikt, d.h. die Polizei/Staatsanwalt MUSS ermitteln, wenn sie Kenntnis davon erhält, egal ob das Opfer das will. Das heißt, sobald jemand zur Polizei geht und aussagt, wird sowieso ermittelt. Was für einen Unterschied sollte es da noch geben zwischen „Anzeige“ und „Aussage/Meldung“?)