Was genau ist eine bauliche Veränderung?

Hallo.

Im Zusammenhang mit Mietrecht fällt manchmal der Begriff „bauliche Veränderung“. Nirgends finde ich jedoch, was das genau beinhaltet.

Wenn ich danach google, insbesondere im Zusammenhang mit Löchern in der Wand, findet man durchweg Meinungen, die sagen, dass Löcher fast beliebig erlaubt sind. Es gibt wohl Urteile mit 32 Löchern in einem einzigen Bad und dass man unter Umständen selbst dutzende Löcher nichtmal zugipsen muss.

Wenn man nun eine Ablagefläche gründlich befestigt, indem man ca. 15 Schrauben durch zwei Wände macht (fühlt sich einfach sicherer an als mit Dübeln), ist das dann eine bauliche Veränderung?

Wenn ja, warum? Was unterscheidet durchgehende Löcher wesentlich von welchen mit Dübeln? Ich habe auch oft gelesen, dass Leute etwa zum Kabel verlegen Löcher durch Wände gemacht haben. Können einzelne Löcher ernsthaft die Statik beeinträchtigen?

Falls es wirklich auf die statische Beeinträchtigung ankommt: die eine Wand (alles Beton) ist nur etwa 4cm dick, also sicher nicht tragend. Die andere ist etwa 14cm dick, aber grade bei dieser Dicke habe ich nicht das Gefühl, dass ein paar 1cm Löcher ihr was anhaben können.

Vielen Dank.

Hallo pgr
Leider kann ich zu deiner Anfrage keine Angaben machen
da dieses Problem nur ein Statiker beantworten kann.

Hallo,

Danke schön für Deine Antwort aber der Fall hat sich mittlerweile erledigt!
Danke schön!!!
Viele Grüße
diddisanna

was? worauf bezieht sich denn das?

Hallo,

eine bauliche Veränderung sind sicherlich nicht Löcher in der Wand, sofern nicht die komplette Wand raus geschlagen wird oder ein grosses Loch für z.B. eine Tür heraus geschlagen wird. Das wären dann bauliche Veränderungen. Man spricht ebenfalls davon, wenn sagen wir bei Einzug ein Teppichboden verlegt war und der Mieter dann aber Parkett verlegt, gleiches gilt für Decken.

Diese Veränderungen müssen beim Auszug wieder in den Urzustand gebracht werden wenn der Vermieter darauf besteht.

Es ist Mietrechtlich mitlerweile tatsächlich so, dass beim Auszug der Wohnung nicht mal die Löcher zugemacht werden müssen, ich habe allerdings bei meinem Auszug die Löcher mit Gips sauber zugemacht. Ist kein grosser Aufwand und man hat nachträglich keinerlei Probleme zwecks Kaution oder ähnliches.

Ich hoffe ich konnt ein wenig weiterhelfen.

Grussi

Hallo,

vielen Dank. Ihre Auskunft entspricht im wesentlichen meinen Vermutungen.

Nur wie belegt man das? Was wenn der Vermieter darauf besteht, dass es eine bauliche Veraenderung ist? Gibt es nirgends eine halbwegs handfeste Definition dafuer? Muesste man es in jedem Fall auf eine Klage ankommen lassen?

Viele Gruesse

Hallo nochmals,

bitte googeln Sie mal nach § 22 WEG bzw.

http://www.rechtsportal.de/mietrecht/Gesamt/Wissen/H…,

hier könnte evtl. was stehen was für Sie nützlich ist und Ihnen weiterhelfen kann.

Grussi
Anja

Hallo,
mein gesunder Menschenverstand würde ein bis zwei durchgehende Löcher auch nicht als bauliche Veränderung betrachten. Das sind Veränderungen, die einen Raum bzw. die Wohnung verändern würden (vergrößern: Wand raus, verkleinern: Wand einziehen). Hab was zur Definition baulicher Veränderung gefunden:
Nicht gestattet ist es beispielsweise, einen Kachelofen ohne Einverständnis des Vermieters abzureißen, Wanddurchbrüche zu machen und Wasserleitungen zu verlegen. Solche Vertragsverletzungen berechtigen den Vermieter nach § 543 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung. Er ist nicht gehalten, den Mieter zunächst auf Rückbau in Anspruch zu nehmen.
Was die Zahl der Löcher angeht, die man bohrt, um Dinge aufzuhängen, kann ich keine genaue Aussage machen. Da scheiden sich meines Wissens die Geister.

Viele Grüße
D.