folgende Frage:
Person X ist seit 2003 fest angestellt. Im Jahr 2005 hat sie auf Bitten des eigenen Chefs hin eine „selbstständige Nebengtätigkeit“ angemeldet, um für bestimmte „Jobs“, die zusätzlich am Wochenende ausgeführt werden, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen zu können.
Das heißt Person X zahlt seit dem auch brav jedes Jahr neben der normalen Einkommenssteuer die Umsatzsteuer.
Aber jetzt die Frage: Was genau ist eine „selbstständige Nebentätigkeit“? IST das ein Gewerbe oder nicht? Was ist der Unterschied zum Gewerbe? Ist die „selbstständige Nebentätigkeit“ Branchengebunden?
Leider ist das alles sehr lange her, und Person X war sehr jung, als sie die Nebentätigkeit angemeldet hat …
Hallo, selbständige Nebentätigkeit heisst, Du hast nicht
„auf Lohnsteuerkarte“ gearbeitet.
Wenn Du brav die Umsatzsteuer bezahlt hast, dann aber doch auch
vorher dem Rechnungsempfänger berechnet, also geht sie nicht zu
Deinen Lasten. Gruß
vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Das ist richtig, hat Person X auch alles so gemacht, und es läuft .
Die Frage ist jetzt: Die „Nebentätigkeit“, die Person X angemeldet hat, und die auch seit 3 Jahren läuft - ist die „Zweckgebunden“? Damals beim Anmelden hat Person X angegeben, dass sie „Events“ betreut.
Wenn Person X jetzt aber nebenbei noch eine Homepage mit völlig anderen Inhalt erstellt, die Geld bringt, muss für diese Homepage dann noch mal EXTRA ein Nebengewerbe angemeldet werden (bzw. Kleinunternehmerregelung), oder kann das alles über die bereits bestehende Steuernummer abgewickelt werden?
man muss das Gewerbe bei der Gemeinde erweitern.
Alles wird über eine Steuernummer abgerechnet. Die Kleinunternehmerregelung kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ein Gewerbetreibender kann immer nur EIN Gewerbe haben.
Person X ist seit 2003 fest angestellt. Im Jahr 2005 hat sie auf Bitten des eigenen Chefs hin eine „selbstständige Nebengtätigkeit“ angemeldet, um für bestimmte „Jobs“, die zusätzlich am Wochenende ausgeführt werden, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen zu können.
Also man ist in einem Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt und auch gleichzeitig als Auftragnehmer selbständig? Das könnte spätestens bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung Ärger geben, denn wenn die Tätigkeiten nicht deutlich voneinander abgegrenzt sind, dann war wohl Ziel des Chefs, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Weiteres Kriterium für eine sogenannten Scheinselbständigekeit ist, dass man hier offenbar nur für einen Auftraggeber tätig ist und das dieser Auftraggeber anscheinend der Arbeitgeber im Sinne der nichtselbständigen Arbeit ist.
Solche Gestaltungen werden zu Recht von der Sozialversicherung ungern gesehen und meist aberkannt und in Arbeitsverhältnisse umgewandelt.