Was genau ist Prokura?

Hallo,
Artikel habe ich zwar schon in einem anderem Forum gepostet, vielleicht bekomme ich hier noch mehr Antworten.
Ich bräuchte kurze, knappe Definitionen für folgende Begriffe:

  • Kaufmann
  • Handelsgewerbe
  • Prokura
  • Handlungsvollmacht
  • Handelsregister

Danke im Vorraus

Christoph

Hallo Christoph,

einfach mal in ein HGB (HandelsGesetzBuch) schauen. Dort findest du Deine Begriffe zumindest rechtlich definiert.

Gruss
Klaus

hi christoph,

na, wohl in der berufsschule gepennt oder nicht mitgeschrieben?
rein rechtlich findest du die definitionen im HGB wie klaus schon schrieb.

  • Kaufmann

§ 1 Abs. 1 HGB: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.“

  • Handelsgewerbe

§ 1 Abs. 2 HGB: „Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“

die definition des gewerbbetriebes findest du z.b. im § 15 Abs. 2 EStG:

„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

als weitere unkodifizierte voraussetzung kommt hinzu: keine bloße vermögensverwaltung.

  • Prokura
  • Handlungsvollmacht

§§ 48 HGB ff.

„Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.“

und

„Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.“

unterschied:
prokura - „[…] die der Betrieb eines Handelsgewerbes […]“
HV - „[…] die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes […]“

  • Handelsregister

hierfür gibt es keine gesetzliche definition. das lesen der §§ 8 - 12 HGB sollte aber erleuchtung bringen.

gruss vom

showbee, der nur so freundlich war alles aufzupinseln, weil er einen guten tag hat, denn eigentlich sind wir kein hausaufgabenservice hier!

Was genau ist Prokura???Kein Hausaufgabe!!!
Moin Showbee,
Erstmal Danke für die Antwort.
ob du es glaubst oder nicht, bei mir in der Bereufsschule war Prokura noch gar kein Thema ist also von meiner Seiter aus ein freiwilliger LErneifer (klingt ganzschön streberhaft ist aber nicht so eher aus langeweile im Betrieb entstanden, da habe ich mir gedacht, kannst ja ein bischen für den nächsten Berufsschulblock vorarbeiten der erst in 6 Wochen ist) so jetzt habe ich mich aber genug gerrechtfertigt was ich gar nicht wollte. Und nochmals danke für die schnelle Antwort hat meine unendliche Gier nach Wissen gestillt :wink:

Gruss Chris