Hallo bahar1992,
da Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Schwester lebst wird das Amt immer nur den Gesamtbedarf sehen. Dem stellt es dann das bereinigte Einkommen eines jeden gegenüber und zahlt die Differenz aus, wenn eine Unterdeckung vorliegt. Achte aber genau darauf, das alle berücksichtigungsfähigen Kosten auch wirklich berücksichtigt werden. Dies wird oft und gerne „vergessen“. Wenn Du hierbei Hilfe benötigst schicke mir 'ne Mail oder wende Dich an Institutionen wie das Arbeitslosenzentrum, Caritas etc. Googeln hilft auch entsprechende Foren zu finden (Tacheles, Sozialticker, elo-Forum etc.).
Honorarkräfte sind selbständige (Freiberufler oder Gewerbetreibende), die in der Regel für mehrere Auftraggeber Werke oder Dienstleistungen erbringen und diese dann in Rechnung stellen. Hat man nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kann es sich auch um eine Scheinselbständigkeit handeln. Siehe hierzu auch:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/fre…
Sollte es sich aber tatsächlich um eine Honorarstelle handeln, so erachte ich den Stundenlohn als ausgesprochen gering. Da alle anfallenden Kosten von Versicherungen über Steuern bis Urlaub und Krankenzeiten von Dir zu tragen sind, sollten hier mindestens etwa 25 Euro gezahlt werden. Hierbei ist aber auch zu bedenken, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist einen Auftrag zu verlängern, bzw. einen Folgeauftrag zu erteilen (absolut kein Kündigungsschutz).
Bei einer seriösen Kalkulation am unteren Level dürfte ein Stundenlohn von 35 - 60 Euro (je nach Tätigkeit und weiteren Kosten) eher realistisch sein. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Du auf Honorarbasis arbeitest. Wenn doch empfehle ich dringendst den Vertrag zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Sonst könnte es zu einem bösen Erwachen kommen, wenn die Einkommensteuererklärung fällig wird oder Du Dich pflichtversichern mußt. Für eine genauere Auskunft fehlen mir hierzu leider wichtige Angaben.
Für weitere Infos nochmal posten mit weiterführenden Angaben
LG
Franz57