Was genau sind Honorarkräfte ?

Hallo Leute

Ich werden demnächst, wenn alles klappt, als Honorarkraft bei Karstadt eingesetzt. Ich bin 19 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Mama bezieht Arbeitslosengeld 2, dass heißt meine kleine Schwester und ich kriegen ja auch geld vom Jobcenter.

Da ich einen Stundenlohn von 9€ habe, komme ich im Monat auf ca. 1000€. Meine Frage lautet, wird dann das Geld was meine Mama bekommt komplett gestrichen ? Oder nur der Teil der für mich ausgezahlt wird ???

Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :frowning:

Hallo,
der Haushalt (Mutter und Sohn) bildet eine Bedarfsgemeinschaft.
Mit Miete und Regelsatz wird der Bedarf festgestellt.
Davon wird abgezogen, was jemand verdient - abzüglich Pauschalen für Werbungskosten etc.
Das, was übrig bleibt, ist der neue Bedarf.
Das wird gezahlt.
Achtung: Das ist sehr vereinfacht!!! ES braucht einen Besuch bei einer Beratungst´stelle, die es genau ausrechnet. Gibts von Diakonie, Caritas oä. Googeln unter Hartz IV-Beratung und Postleitzahl.
Und: Honorar ist Mist, weil es unversteuert ist. Das Jobcenter zählt es als Einkommen, aber in der Steuererklärung müssen dann Steuern bezahlt werden - die zahlt dann nicht die ARGE. 400-Euro-Job oder jede andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist sinnvoller!

Gruß
strandperle02

hallo,

ihr seid eine „bedarfsgemeinschaft“ und da da wird das gesamte einkommen zusammen gezählt. … das ist leider so. du arbeitest also mehr oder weniger für den staat - nicht für dich.

ob das geld deiner mutter komplett gestichen wird weiss ich nicht. auf alle fälle wird der „bedarf“ vom amt ausgerechnet und da zählt dein einkommen voll mit.

trotzdem schöne grüße,
hansemann

Hallo,

für Honorarkräfte gibt es keine festen Arbeitszeiten und keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. Auch mußt du dich selba versichern. Da bleibt von den 9 Dingern Stundenlohn nix großartig übrig. Das mit den 1.000 Dingern würde ich mal ganz schnell vergessen.

Wie das hartzmäßig verrechnet wird, kann ich dir nicht sagen, weil das Brutto ja ein ganz anderes ist als bei einem ‚normalen‘ Arbeitnehmer.

Vielleicht irre ich mich ja, aber bei mir klingeln da alle Alarmglocken!!

LG

Martin

hallo bahar1992, ich kann nur soviel sagen,dass dein geld euerer bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. wenn du also zusammen mit deiner mutter und schwester wohnst, dann wird dein geld komplett eurem gesamtbedarf angerechnet, also dein geld vom amt wird sowieso gestrichen und dann wird dein einkommen zur neuen berechnung hinzugezogen, so dass am ende weniger vom amt an euch gezahlt wir, da du ja von deinem geld die familie finanzieren kannst. wieviel das aber ist, was dann noch vom amt kommt, kann ich dir nicht sagen, dass sind individuelle berechnungen .lg.mama64

Hallo bahar1992,
das heißt in Kurzform, Du bist selbständig und trägst alle Kosten selbst auch die wo vorher ein rbeitgeber für dich bezahlt hat.
Am besten hast u mehrere Einrichtungen oder Firmen für die Du tätig wirst. Bei nur einem rbeitgeber kann das schnell als Scheinselbständigkeit angesehen werden.
Siehe auch hier:
http://www.dajeb.de/Mustervertrag%20Honorarkraefte.pdf

Hier eine deutliche Beschreibung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Honorar

Hoffe es hilft dir weiter.
ünsche dir ein erfolgreiches Jahr 2012.

Hallo bahar1992,

da Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Schwester lebst wird das Amt immer nur den Gesamtbedarf sehen. Dem stellt es dann das bereinigte Einkommen eines jeden gegenüber und zahlt die Differenz aus, wenn eine Unterdeckung vorliegt. Achte aber genau darauf, das alle berücksichtigungsfähigen Kosten auch wirklich berücksichtigt werden. Dies wird oft und gerne „vergessen“. Wenn Du hierbei Hilfe benötigst schicke mir 'ne Mail oder wende Dich an Institutionen wie das Arbeitslosenzentrum, Caritas etc. Googeln hilft auch entsprechende Foren zu finden (Tacheles, Sozialticker, elo-Forum etc.).

Honorarkräfte sind selbständige (Freiberufler oder Gewerbetreibende), die in der Regel für mehrere Auftraggeber Werke oder Dienstleistungen erbringen und diese dann in Rechnung stellen. Hat man nur einen Auftraggeber und keine eigenen Angestellten, kann es sich auch um eine Scheinselbständigkeit handeln. Siehe hierzu auch:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/fre…
Sollte es sich aber tatsächlich um eine Honorarstelle handeln, so erachte ich den Stundenlohn als ausgesprochen gering. Da alle anfallenden Kosten von Versicherungen über Steuern bis Urlaub und Krankenzeiten von Dir zu tragen sind, sollten hier mindestens etwa 25 Euro gezahlt werden. Hierbei ist aber auch zu bedenken, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist einen Auftrag zu verlängern, bzw. einen Folgeauftrag zu erteilen (absolut kein Kündigungsschutz).
Bei einer seriösen Kalkulation am unteren Level dürfte ein Stundenlohn von 35 - 60 Euro (je nach Tätigkeit und weiteren Kosten) eher realistisch sein. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Du auf Honorarbasis arbeitest. Wenn doch empfehle ich dringendst den Vertrag zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Sonst könnte es zu einem bösen Erwachen kommen, wenn die Einkommensteuererklärung fällig wird oder Du Dich pflichtversichern mußt. Für eine genauere Auskunft fehlen mir hierzu leider wichtige Angaben.
Für weitere Infos nochmal posten mit weiterführenden Angaben

LG
Franz57

Kurz und schmerzlos…

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

Hallo Leute

Ich werden demnächst, wenn alles klappt, als Honorarkraft bei
Karstadt eingesetzt. Ich bin 19 Jahre alt und wohne noch bei
meinen Eltern. Meine Mama bezieht Arbeitslosengeld 2, dass
heißt meine kleine Schwester und ich kriegen ja auch geld vom
Jobcenter.

Da ich einen Stundenlohn von 9€ habe, komme ich im Monat auf
ca. 1000€. Meine Frage lautet, wird dann das Geld was meine
Mama bekommt komplett gestrichen ? Oder nur der Teil der für
mich ausgezahlt wird ???

Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand weiterhelfen
könnte :frowning:

Hier das Zitat: • Beziehen Ihre Eltern aber Alg II, kann die Arbeitsagentur Sie nach Vollendung der Schulpfl icht (mit 15 Jahren) zur Arbeit heranziehen. Sie müssen dann eventuell aus ihrem Arbeitseinkommen mit für den Unterhalt Ihrer Eltern sorgen. Aber Achtung: Reicht Ihr Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftsanteil der gemeinsam Wohnung
mit den Eltern, dürfen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt werden. Als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft
dürfen sie einen höheren Teil ihres Einkommens für sich behalten

Schon mal gegoogelt? Keine Ahnung

Hallo,
alles, was du über dem Freibetrag von 100€ hinaus verdienst, wird eurer Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Hier nachzulesen: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

Honorarkräfte sind MitarbeiterInnen, die einen bestimmten Dienstauftrag gegen ein Honorar erledigen, also nicht in den Dienstbetrieb eingebunden sind. In jüngster Zeit wird die Frage der betrieblichen Einbindung intensiv unter dem Stichwort „Scheinselbständigkeit“ diskutiert, da die Unabhängigkeit der „Honorarkräfte“ oft nicht in dem Maße gegeben ist, wie es das Gesetz vorschreibt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen…

LG Caro

also soweit ich weiß, zählst duja mit 19 als eigene Bedarfsgemeinschaft, d.h. dein Anteil wird komplett gestrichen, da aber auch das Kindergeld wegfällt, wird es noch weniger für deine Mutti, ob noch mehr gestrichen wird, da muß ich leider passen, bin mir da nicht so sicher lg gabi

Hallo,
das Geld, was du verdienst, wird, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge, auf deinen Anteil angerechnet. Das Geld, das deinen Anteil Hartz IV übersteigt, wird anteilig auf den Rest der Familie angerechnet.

VG
flottebiene

Hallo,
ich nehme an, du willst nicht wissen, was eine Honorarkraft ist, sondern ob dein Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter und deiner Schwester angerechnet wird. Lediglich dein Bedarf und dein Mietanteil werden nicht mehr von Jobcenter übernommen, weil du ausreichendes eigenes Einkommen hast. Aber dein Einkommen wird nicht auf den Bedarf der anderen Haushaltsmitglieder angerechnet. Es gibt allerdings noch die Vatiante, dass das Jobcenter einen Teil deines Einkommens als Unterhalt für die Mutter anrechnet, wenn du dem nicht widersprichst. In diesem Fall müsstest du gegenüber dem Jobcenter schriftlich erklären, dass du deine Mutter nicht finanziell unterstützen kannst.

Liebe Grüße

Guten Abend.

Von Ihrem Einkommen wird ein Freibetrag ermittelt.
Der Freibetrag beträgt die doppelte Regelleistung (seit 01.01.12 374,-€) und noch Ihren Anteil für die Unterkunftskosten. Alles was darüber ist, wird bei Ihrer Mutter angerechnet. Wird also nicht so viel sein…

Wahrscheinlich hast Du schon die richtige Antwort bekommen: Du wirst aus der Bedarfsgemeinsachaft herausgenommen und deiner Mama wird dein Anteil an Miete und Regelsatz gestrichen. MEhr darf nicht passieren, sonst hat das Amt einen Fehler gemacht.
Gruß Gwen

Es wird genau ausgerechnet wie hoch der Freibetrag ist. Der Rest wird angerechnet.
Honorarkräfte müssen sich in der Regel selbst versichern.