Moin, Oliver!
Vorab der Hinweis: Ich bin kein Jurist! Und ich bin auch in keinster Form ein Rechtsexperte 
Ich antworte nur, weil wir vor einiger Zeit mal ein ähnlich gelagertes Problem hatten.
Mein Problem ist folgendes:
Als Webmaster einer mittleren Universitätsseite ist mir die
Aufgabe zugefallen, eine KOMPLETTE (und darin liegt der Hund
begraben) Mitarbeiterliste ins Internet zu stellen. Diese soll
neben Namen, Dienstaddresse und Telefonnummer auch die
E-Mail-Addy enthalten.
Rein dienstliche Daten? Das setze ich jetzt mal voraus.
Klar, diese Daten sind personenbezogen
und ich lasse mir in jedem Falle eine Einverständniserklärung
von jedem Betroffenen unterschreiben.
Halte ich fast für überflüssig, aber dazu gleich mehr.
Meine „Obrigkeit“ ist aber der Ansicht, dass, sofern der
Betroffene nicht einwilligt, zumindest sein Name und die
Abteilung, der er angehört, veröffentlicht werden soll.
Also bei uns gab es auch wegen solcher Dinge eine relativ heftige Diskussion.
Ich kann Dir das Ergebnis mitteilen:
Der Arbeitgeber (AG) hat ein berechtigtes Interesse daran, der Öffentlichkeit die für die einzelnen Gebiete zuständigen Mitarbeiter (MA) bekanntzugeben. Genauso hat der AG ein Interesse daran, das seine MA für potentielle Kunden oder Geschäftspartner erreichbar sind.
Da die veröffentlichten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Addys, Faxnummern etc.), sofern sie rein dienstlich sind, dem AG gehören und vom AG dem MA zur Verfügung gestellt werden, damit der seinen Job macht, hat der AG wohl auch das Recht, diese Daten zu veröffentlichen.
Leider habe ich keinen Text gefunden, der klar definiert,
welche konkreten Daten „personenbezogene“ sind.
Naja, die genaue Definition kenne ich jetzt auch nicht, aber IMHO ist alles das „Personenbezogen“, was an Daten ausschließlich mit dieser einen Person in Zusammenhang steht. Aus meiner Sicht spielt hier diese Definition aber überhaupt keine Rolle.
Ich bin der Auffassung, daß selbst der Name einer Person als
schützenswert zu behandeln ist, wenn er in Zusammenhang mit
unserer Institution zu bringen ist.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Ist es für die MA irgendwie peinlich, wenn sie in Verbindung mit ihrem AG gebracht werden? Muß sich der AG schämen, weil der MA für ihn arbeitet?
Wenn Du meinst, das selbst der Name des MA Schützenswert ist, wie melden sich die Leute denn dann am Telefon? Oder was schreiben sie denn als Absender auf dienstliche Briefe oder Faxe? Drei Kreuze?
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der AG die Namen und Kontaktierungsmöglichkeiten seiner MA nicht veröffentlichen sollte.
Wie seht Ihr das?
Wie Du schon bemerkt hast, sehe ich das ganz anders 
Bei uns ist die Diskussion damals auch tierisch hochgekocht. Soweit ich weiß, hat mein AG das damals auch rechtlich klären lassen, weil unsere Personalvertreter anderer Meinung waren.
Das habe ich schon damals nicht verstanden. IMHO ist es das gute Recht eines AG, seinen potentiellen Partnern, Kunden oder sonstwem mitzuteilen, wer bei ihm wofür zuständig ist und wie man denjenigen erreichen kann. Wie gesagt, immer solange das rein dienstlich ist.
Private Daten der MA dagegen dürfen keinesfalls veröffentlicht werden. Also neben der dienstlichen Telefonnummer auch noch die Private Handynummer anzugeben, das wäre dann illegal. Aber darum geht es ja nicht, wenn ich Dich richtig interpretiert hab.
Habt Ihr vielleicht konkrete Urteile,
Gesetzesauszüge o.ä., mit denen ich das konkret belegen
könnte?
Nee, sowas hab ich leider nicht. Ich wüßte auch nicht, wo ich sowas herkriegen könnte. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das es ein Urteil gibt, das Deine Theorie stützen würde. Andererseits: Nichts ist unmöglich und ich lasse mich gern belehren 
Wäre mir eine riesengroße Hilfe!
Naja, auch wenn ich anderer Ansicht bin, hoffe ich doch, das ich Dir trotzdem geholfen habe 
Bye…
Der Dicke MD.