Was genau sind personenbezogene Daten

Hallo allerseits,

nachdem ich nun einige Zeit durch die „herrlichen“ Landes-/Bundesdatenschutzgesetze gegeistert bin, weiss ich nicht viel mehr als vorher.

Mein Problem ist folgendes:

Als Webmaster einer mittleren Universitätsseite ist mir die Aufgabe zugefallen, eine KOMPLETTE (und darin liegt der Hund begraben) Mitarbeiterliste ins Internet zu stellen. Diese soll neben Namen, Dienstaddresse und Telefonnummer auch die E-Mail-Addy enthalten. Klar, diese Daten sind personenbezogen und ich lasse mir in jedem Falle eine Einverständniserklärung von jedem Betroffenen unterschreiben.

Meine „Obrigkeit“ ist aber der Ansicht, dass, sofern der Betroffene nicht einwilligt, zumindest sein Name und die Abteilung, der er angehört, veröffentlicht werden soll.

Leider habe ich keinen Text gefunden, der klar definiert, welche konkreten Daten „personenbezogene“ sind.

Ich bin der Auffassung, daß selbst der Name einer Person als schützenswert zu behandeln ist, wenn er in Zusammenhang mit unserer Institution zu bringen ist.

Wie seht Ihr das? Habt Ihr vielleicht konkrete Urteile, Gesetzesauszüge o.ä., mit denen ich das konkret belegen könnte?

Wäre mir eine riesengroße Hilfe!

Thanks alot!

Moin, Oliver!

Vorab der Hinweis: Ich bin kein Jurist! Und ich bin auch in keinster Form ein Rechtsexperte :smile:

Ich antworte nur, weil wir vor einiger Zeit mal ein ähnlich gelagertes Problem hatten.

Mein Problem ist folgendes:

Als Webmaster einer mittleren Universitätsseite ist mir die
Aufgabe zugefallen, eine KOMPLETTE (und darin liegt der Hund
begraben) Mitarbeiterliste ins Internet zu stellen. Diese soll
neben Namen, Dienstaddresse und Telefonnummer auch die
E-Mail-Addy enthalten.

Rein dienstliche Daten? Das setze ich jetzt mal voraus.

Klar, diese Daten sind personenbezogen
und ich lasse mir in jedem Falle eine Einverständniserklärung
von jedem Betroffenen unterschreiben.

Halte ich fast für überflüssig, aber dazu gleich mehr.

Meine „Obrigkeit“ ist aber der Ansicht, dass, sofern der
Betroffene nicht einwilligt, zumindest sein Name und die
Abteilung, der er angehört, veröffentlicht werden soll.

Also bei uns gab es auch wegen solcher Dinge eine relativ heftige Diskussion.

Ich kann Dir das Ergebnis mitteilen:

Der Arbeitgeber (AG) hat ein berechtigtes Interesse daran, der Öffentlichkeit die für die einzelnen Gebiete zuständigen Mitarbeiter (MA) bekanntzugeben. Genauso hat der AG ein Interesse daran, das seine MA für potentielle Kunden oder Geschäftspartner erreichbar sind.
Da die veröffentlichten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Addys, Faxnummern etc.), sofern sie rein dienstlich sind, dem AG gehören und vom AG dem MA zur Verfügung gestellt werden, damit der seinen Job macht, hat der AG wohl auch das Recht, diese Daten zu veröffentlichen.

Leider habe ich keinen Text gefunden, der klar definiert,
welche konkreten Daten „personenbezogene“ sind.

Naja, die genaue Definition kenne ich jetzt auch nicht, aber IMHO ist alles das „Personenbezogen“, was an Daten ausschließlich mit dieser einen Person in Zusammenhang steht. Aus meiner Sicht spielt hier diese Definition aber überhaupt keine Rolle.

Ich bin der Auffassung, daß selbst der Name einer Person als
schützenswert zu behandeln ist, wenn er in Zusammenhang mit
unserer Institution zu bringen ist.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ist es für die MA irgendwie peinlich, wenn sie in Verbindung mit ihrem AG gebracht werden? Muß sich der AG schämen, weil der MA für ihn arbeitet?
Wenn Du meinst, das selbst der Name des MA Schützenswert ist, wie melden sich die Leute denn dann am Telefon? Oder was schreiben sie denn als Absender auf dienstliche Briefe oder Faxe? Drei Kreuze?
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der AG die Namen und Kontaktierungsmöglichkeiten seiner MA nicht veröffentlichen sollte.

Wie seht Ihr das?

Wie Du schon bemerkt hast, sehe ich das ganz anders :smile:
Bei uns ist die Diskussion damals auch tierisch hochgekocht. Soweit ich weiß, hat mein AG das damals auch rechtlich klären lassen, weil unsere Personalvertreter anderer Meinung waren.
Das habe ich schon damals nicht verstanden. IMHO ist es das gute Recht eines AG, seinen potentiellen Partnern, Kunden oder sonstwem mitzuteilen, wer bei ihm wofür zuständig ist und wie man denjenigen erreichen kann. Wie gesagt, immer solange das rein dienstlich ist.

Private Daten der MA dagegen dürfen keinesfalls veröffentlicht werden. Also neben der dienstlichen Telefonnummer auch noch die Private Handynummer anzugeben, das wäre dann illegal. Aber darum geht es ja nicht, wenn ich Dich richtig interpretiert hab.

Habt Ihr vielleicht konkrete Urteile,
Gesetzesauszüge o.ä., mit denen ich das konkret belegen
könnte?

Nee, sowas hab ich leider nicht. Ich wüßte auch nicht, wo ich sowas herkriegen könnte. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das es ein Urteil gibt, das Deine Theorie stützen würde. Andererseits: Nichts ist unmöglich und ich lasse mich gern belehren :smile:

Wäre mir eine riesengroße Hilfe!

Naja, auch wenn ich anderer Ansicht bin, hoffe ich doch, das ich Dir trotzdem geholfen habe :smile:

Bye…

Der Dicke MD.

Moin, Oliver!

Halli Hallo!

Rein dienstliche Daten? Das setze ich jetzt mal voraus.

Korrekt.

Der Arbeitgeber (AG) hat ein berechtigtes Interesse daran, der
Öffentlichkeit die für die einzelnen Gebiete zuständigen
Mitarbeiter (MA) bekanntzugeben. Genauso hat der AG ein
Interesse daran, das seine MA für potentielle Kunden oder
Geschäftspartner erreichbar sind.

Gut, fällt bei uns allerdings weg, da es sich um eine nichtkommerzielle Einrichtung handelt.

Da die veröffentlichten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Addys,
Faxnummern etc.), sofern sie rein dienstlich sind, dem AG
gehören und vom AG dem MA zur Verfügung gestellt werden, damit
der seinen Job macht, hat der AG wohl auch das Recht, diese
Daten zu veröffentlichen.

Hmm… Vom „Gefühl her“ hört sich das plausibel für mich an. Versteh mich bitte nicht falsch: Mir persönlich ist das relativ egal… . Allerdings kann ich auch verstehen, wenn MA nicht wünschen, daß ihre E-Mail Adresse im Internet auftaucht (Stichwort SPAM). Ich weiss, das macht nicht besonders viel Sinn, ist aber für mich auch nachvollziehbar.

Naja, die genaue Definition kenne ich jetzt auch nicht, aber
IMHO ist alles das „Personenbezogen“, was an Daten
ausschließlich mit dieser einen Person in Zusammenhang steht.
Aus meiner Sicht spielt hier diese Definition aber überhaupt
keine Rolle.

Hmmm. Wofür gibt es dann das Datenschutzgesetz? Unser Rechenzentrum läßt sich bei der Beantragung von E-Mail-Adressen Formulare mit den Daten unterschreiben und fragt explizit, ob wir einen Eintrag in das universitätsweite Mail-Verzeichnis wünschen oder nicht. Hatte ich erwähnt, daß es sich um den öffentlichen Dienst handelt?

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ist es für die MA irgendwie
peinlich, wenn sie in Verbindung mit ihrem AG gebracht werden?

Kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hat er/sie ja ein Interesse daran, seinem/Ihrem „Ex“ aus dem Wege zu gehen. Durchsucht man das Internet, hat man ja alle Daten in der Hand, um „Terror“ betreiben zu können. Nur ein Beispiel.

Wenn Du meinst, das selbst der Name des MA Schützenswert ist,
wie melden sich die Leute denn dann am Telefon? Oder was

Das ist etwas anderes, denke ich. Immerhin hat der Anrufer ja die Nummer erhalten. Eventuell hat er sich über eine Telefonzentrale durchgefragt. Er WEISS also, daß sein Ansprechpartner dort arbeitet.

schreiben sie denn als Absender auf dienstliche Briefe oder
Faxe? Drei Kreuze?

Evtl. nur die Abteilung? Ich denke, das ist auch wieder etwas Anderes. Er/Sie agiert in diesem Falle VON SICH aus.

Wie Du schon bemerkt hast, sehe ich das ganz anders :smile:

Was Dein gutes Recht ist. :wink:

Soweit ich weiß, hat mein AG das damals auch rechtlich klären
lassen, weil unsere Personalvertreter anderer Meinung waren.
Das habe ich schon damals nicht verstanden. IMHO ist es das
gute Recht eines AG, seinen potentiellen Partnern, Kunden oder
sonstwem mitzuteilen, wer bei ihm wofür zuständig ist und wie
man denjenigen erreichen kann. Wie gesagt, immer solange das
rein dienstlich ist.

Private Daten der MA dagegen dürfen keinesfalls veröffentlicht
werden. Also neben der dienstlichen Telefonnummer auch noch
die Private Handynummer anzugeben, das wäre dann illegal. Aber
darum geht es ja nicht, wenn ich Dich richtig interpretiert
hab.

Genau. Das steht gottlob nicht zur Debatte.

Naja, auch wenn ich anderer Ansicht bin, hoffe ich doch, das
ich Dir trotzdem geholfen habe :smile:

Auf jeden Fall ist es gut, auch eine andere Sichtweise nachvollziehen zu können, was bei Deiner Meinung der Fall ist. Deshalb schonmal besten Dank für Deine Gedanken. :smile:

Hallo Oliver!

Rein dienstliche Daten? Das setze ich jetzt mal voraus.

Korrekt.

Der Arbeitgeber (AG) hat ein berechtigtes Interesse daran, der
Öffentlichkeit die für die einzelnen Gebiete zuständigen
Mitarbeiter (MA) bekanntzugeben. Genauso hat der AG ein
Interesse daran, das seine MA für potentielle Kunden oder
Geschäftspartner erreichbar sind.

Gut, fällt bei uns allerdings weg, da es sich um eine
nichtkommerzielle Einrichtung handelt.

Aber Studenten, Drittmittelgeber, Gastdozenten sind dem gleichzustellen.

Da die veröffentlichten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Addys,
Faxnummern etc.), sofern sie rein dienstlich sind, dem AG
gehören und vom AG dem MA zur Verfügung gestellt werden, damit
der seinen Job macht, hat der AG wohl auch das Recht, diese
Daten zu veröffentlichen.

Hmm… Vom „Gefühl her“ hört sich das plausibel für mich an.
Versteh mich bitte nicht falsch: Mir persönlich ist das
relativ egal… . Allerdings kann ich auch verstehen, wenn MA
nicht wünschen, daß ihre E-Mail Adresse im Internet auftaucht
(Stichwort SPAM).

Die Diskussion ist ja hier unnötig, da ihr eh eine extra Unterschrift abfordert.

Ich weiss, das macht nicht besonders viel
Sinn, ist aber für mich auch nachvollziehbar.

Das Thema Spam ist hier ein Thema des AGs:
sein Mailserver, seine Adi (wie vom Vorredner geklärt), seine Tel. anlage (bei Drohanrufen). Der AG hat einerseits das Interesse den nutzlosen Traffic zu minimieren, andererseits hat er auch eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten. Es ist also sein Problem dies zu verhindern. Dies kann er, indem er keine Tel.nr. … veröffentlicht, er kann dies aber auch nachsorgend im Einzelfall (frau X wird vom Ex-Mann belästigt) klären (per Unterlassungsverfügung…)

Naja, die genaue Definition kenne ich jetzt auch nicht, aber
IMHO ist alles das „Personenbezogen“, was an Daten
ausschließlich mit dieser einen Person in Zusammenhang steht.
Aus meiner Sicht spielt hier diese Definition aber überhaupt
keine Rolle.

Hmmm. Wofür gibt es dann das Datenschutzgesetz?

Damit dien Uni nicht das Recht hat, die Personalakte incl. Geb.datum, Wohnadresse und Abmahnungen ins Netz zu stellen oder diese Daten an Kreditüberprüfungsinstitute oder Adresshändler zu verticken.

Unser Rechenzentrum läßt sich bei der Beantragung von
E-Mail-Adressen Formulare mit den Daten unterschreiben und
fragt explizit, ob wir einen Eintrag in das universitätsweite
Mail-Verzeichnis wünschen oder nicht.

Dieses Verfahren halte ich für fair.

Hatte ich erwähnt, daß es sich um den öffentlichen Dienst :handelt?

ja

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ist es für die MA irgendwie
peinlich, wenn sie in Verbindung mit ihrem AG gebracht werden?

Kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hat er/sie ja ein
Interesse daran, seinem/Ihrem „Ex“ aus dem Wege zu gehen.

Durchsucht man das Internet, hat man ja alle Daten in der
Hand, um „Terror“ betreiben zu können. Nur ein Beispiel.

was meinst Du mit ‚alle Daten‘: Diensttel., Dienstemail und Dienstadresse ?

Wenn Du meinst, das selbst der Name des MA Schützenswert ist,
wie melden sich die Leute denn dann am Telefon? Oder was

Tschuess Marco.

Moin again, Oliver!

Nochmal kurz zum Thema :smile:

Der Arbeitgeber (AG) hat ein berechtigtes Interesse daran, der
Öffentlichkeit die für die einzelnen Gebiete zuständigen
Mitarbeiter (MA) bekanntzugeben. Genauso hat der AG ein
Interesse daran, das seine MA für potentielle Kunden oder
Geschäftspartner erreichbar sind.

Gut, fällt bei uns allerdings weg, da es sich um eine
nichtkommerzielle Einrichtung handelt.

Es spielt IMHO keine Rolle, ob es um einen kommerziellen AG geht oder nicht. Fakt ist, das der AG ein berechtigtes Interesse hat, nach außen die Zuständigkeiten zu veröffentlichen.

Da die veröffentlichten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Addys,
Faxnummern etc.), sofern sie rein dienstlich sind, dem AG
gehören und vom AG dem MA zur Verfügung gestellt werden, damit
der seinen Job macht, hat der AG wohl auch das Recht, diese
Daten zu veröffentlichen.

Hmm… Vom „Gefühl her“ hört sich das plausibel für mich an.
Versteh mich bitte nicht falsch: Mir persönlich ist das
relativ egal… . Allerdings kann ich auch verstehen, wenn MA
nicht wünschen, daß ihre E-Mail Adresse im Internet auftaucht
(Stichwort SPAM). Ich weiss, das macht nicht besonders viel
Sinn, ist aber für mich auch nachvollziehbar.

Der Marco Wenzel hat es schon geschrieben. Eventuell auftretende Probleme mit SPAM oder andere Belästigungen abzuwenden, das ist Aufgabe des AG.

Hmmm. Wofür gibt es dann das Datenschutzgesetz?

Um sicherzustellen, das schutzwürdige Private Daten der MA nicht wild nach außen verteilt werden. Mit dienstlichen Angelegenheiten hat das nix zu tun.

Unser Rechenzentrum läßt sich bei der Beantragung von
E-Mail-Adressen Formulare mit den Daten unterschreiben und
fragt explizit, ob wir einen Eintrag in das universitätsweite
Mail-Verzeichnis wünschen oder nicht.

Das halte ich zwar für fair, andererseits ist das meiner Meinung nach überflüssig. Diese Eintragungen wären auch ohne Einverständnis möglich, solange es sich um rein dienstliche Daten handelt.

Hatte ich erwähnt, daß
es sich um den öffentlichen Dienst handelt?

Hattest Du erwähnt, spielt aber überhaupt keine Rolle :smile:
Mein AG ist übrigens auch ÖD. Aber wie gesagt, völlig unrelevant.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ist es für die MA irgendwie
peinlich, wenn sie in Verbindung mit ihrem AG gebracht werden?

Kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hat er/sie ja ein
Interesse daran, seinem/Ihrem „Ex“ aus dem Wege zu gehen.
Durchsucht man das Internet, hat man ja alle Daten in der
Hand, um „Terror“ betreiben zu können. Nur ein Beispiel.

Wie gesagt, es ist Sache des AG, die MA davor zu schützen.

Naja, auch wenn ich anderer Ansicht bin, hoffe ich doch, das
ich Dir trotzdem geholfen habe :smile:

Auf jeden Fall ist es gut, auch eine andere Sichtweise
nachvollziehen zu können, was bei Deiner Meinung der Fall ist.
Deshalb schonmal besten Dank für Deine Gedanken. :smile:

Gern geschehen. Laß mal hören, wie es am Ende bei Euch ausgeht. Würde mich interessieren.

Bye…

Der Dicke MD.