Was geschied mit der Pensionszusage an Altgesellsc

Guten Tag,

angenommen eine GmbH hat eine Pensionszusage an den ehemaligen Geschäftsführer/Gesellschafter gemacht und hat auch eine entsprechende Rückstellung gebildet. Aus Sicherheitsgründen ist das Geld sogar an den ‚Ex‘ verpfändet.

Die Pension ist aber erst 2011 fällig.
Was würde (mit der Pensionszusage / dem Geld) geschehen, wenn die GmbH wegen akutem Arbeitsmangel die Auflösung/Liquidation anstrebt. Schulden hat die GmbH nicht
Danke
Max

Die Pension ist aber erst 2011 fällig.
Was würde (mit der Pensionszusage / dem Geld) geschehen, wenn
die GmbH wegen akutem Arbeitsmangel die Auflösung/Liquidation
anstrebt. Schulden hat die GmbH nicht

Dann kann die Zusage zusammen mit den Rückstellungen auf eine „Zwischengesellschaft“ übertragen werden. Versicherungen haben solche „zwischengesellschaften“.

Hallo und Danke,
das Geld ist nicht bei einer Versicherung geparkt.
Muss diese Gesellschaft gegründet/notariell Beurkundet sein oder geschieht das quasi automatisch? Oder muss eine versicherung angefragt werden, ob sie das macht ?
nochmal Danke
Max

das Geld ist nicht bei einer Versicherung geparkt.

Dann scheidet die Versicherung als „Zwischenlager“ aus.

Muss diese Gesellschaft gegründet/notariell Beurkundet sein

Das sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Wenn eine Pensionszusage erteilt wurde, ist mit Sicherheit ein StB beteiligt gewesen.

oder geschieht das quasi automatisch? Oder muss eine

Nein, automatsich passiert nichts.

versicherung angefragt werden, ob sie das macht ?

Wenn keine Rückdeckungsversicherung besteht, bezweifele ich, dass eine Versicherung das macht,. Aber Fragen kostet nichts.