Hallo,
die Überschrift sagt eigentlich schon alles:
Was passiert mit dem Besitz einer Person, die in die JVA wandert?
Müssen/dürfen Verwandte die Gegenstände die die Person nicht mitnehmen darf annehmen und „dann sehen was sie damit machen“, müssen sie bis zur Entlassung aufbewahrt werden etc.?
Was passiert mit gemieteten Wohnungen? Ist sie „weg“ oder kann die Person (angenommen, sie habe genug Geld) die Miete weiterzahlen um nach Ablauf der Haftstrafe zurückzukehren? (Es gibt ja auch kurze Haftstrafen.)
Ich hoffe, ihr wisst dazu was
Viele Grüß,
Nina