Hallo,
A erhält eine Kündigung vom Chef (B).
A hat noch Resturlaubstage, die er nicht mehr komplett bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen kann.
Übrig bleiben 5 Urlaubstage.
Was geschieht mit diesen Urlaubstagen? Werden oder müssen die von B entgeltlich abgegolten werden?
Wie wirkt sich das in Bezug auf die folgende Arbeitslosigkeit aus? Ende des Arbeitsverhältnisses ist der 30.11.2014, somit ist A ab 1.12.2014 arbeitslos. Werden die Urlaubstage angerechnet, sodass A erst ab 6.12.2014 arbeitslos ist?
Danke + Gruß