A hat noch Resturlaubstage, die er nicht mehr komplett bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen kann.
Übrig bleiben 5 Urlaubstage.
Was geschieht mit diesen Urlaubstagen? Werden oder müssen die von B entgeltlich abgegolten werden?
Wie wirkt sich das in Bezug auf die folgende Arbeitslosigkeit aus? Ende des Arbeitsverhältnisses ist der 30.11.2014, somit ist A ab 1.12.2014 arbeitslos. Werden die Urlaubstage angerechnet, sodass A erst ab 6.12.2014 arbeitslos ist?
Wie wirkt sich das in Bezug auf die folgende Arbeitslosigkeit
aus? Ende des Arbeitsverhältnisses ist der 30.11.2014, somit
ist A ab 1.12.2014 arbeitslos. Werden die Urlaubstage
angerechnet, sodass A erst ab 6.12.2014 arbeitslos ist?
So ist es.
Der Anspruchszeitraum an sich geht nicht „verloren“, nur der Beginn verschiebt sich nach hinten.
erklärst Du bitte mal den Unterschied zwischen „abrechnen“ und „auszahlen“, und auch, warum das „Auszahlen“ angeblich keine Auswirkung auf den Beginn des Anspruchs auf ALG I hat? Oder worin sonst besteht seine „alternative“ Qualität?