Was gibt es auf dem Stadtbauamt zu sehen?

Hallo,
angenommen, Jemand geht zum Stadtbauamt, was darf er da sehen?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich erfrage private Bauanträge, also keine Aufträge aus öffentlicher Hand.

Darf er Einblick nehmen in prinzipiell alle Bauantrage, oder nur in die, die ihn als Nachbar betreffen?

Darf er vor Ort Abschriften machen, Fotokopieren, Fotografieren?

Ist der Genehmigungsstand ein Kriterium für Ausschluss zur Einsichtnahme?

Gruss
Hummel

Hallo !

Überhaupt nichts ?
Selbst als Nachbar und damit möglicherweise betroffener Grundstücksanlieger kann man nichts direkt,einfach mal so,einsehen.

Man kann Bebauungspläne einsehen,denn das ist ja auch notwendig,damit man sich als Bauinteressent überhaupt ein Bild von Auflagen und Bestimmungen machen kann,was darf ich hier bauen,wie groß,wie hoch usw. Diese B-Pläne sind öffentlich einsehbar.
Man kann sich Kopien dort machen lassen zum Mitnehmen und auch Notizzen jeder Art.

MfG
duck313

Hallo,
grundsätzlich regeln das die Landesbauordnung, das Verwaltungsverfahrensgesetz *und* das Informationsfreiheitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes des Bauamtes.

Dafür kommt es (in NRW) nicht so sehr auf den Genehmigungsstand des Verfahrens als vielmehr auf den Umfang der gewünschten Einsicht an.

Einsicht in Bauakten (mit angeschlossenen Vorhaben) bekommen zunächst grundsätzlich nur die Eigentümer des Grundstücks. Ganz grob lässt sich darüber hinaus eine Einsichtnahme mit dem „berechtigten Interesse“ begründen (z.B. als beteiligter Nachbar eines Vorhabens, siehe zB §83 LBO NRW). Wieweit die Einsicht geht, hängt ebenfalls vom jeweiligen Rechtsmittel ab. Das IFG NRW zB schützt grundsätzlich schützenswerte persönliche Daten Dritter. Diese Teile würden dann nur geschwärzt fotokopiert zur Verfügung gestellt.

Gruß vom
Schnabel