Was gibt man als existenzgründer bei fa an?

hallo…
ich habe mich selbstständig gemacht und nun werde ich langsam aber sicher hellblond…
als ich den fragebogen vom fa bekommen habe, gab ich an das ich nach einem kleinunternehmen berechnet werden möchte und nach dieser einahme/ausgabeüberschussberechnung…oder so…
nach einem monat hatte ich dann noch nichts vom fa gehört und wollte nun aber ganz gern die uid haben um bei gewissen händlern die umsatzsteuer einzusparen.
nun erklärt mir das fa folgendes.wenn ich die uid haben will,sehen sie über gewisse dinge meines antrages einfach hinweg.nun soll ich monatlich angeben was ich eingenommen und ausgegeben habe.
ich habe bisher alle rechnungen ohne der gesetzlichen mwst ausgestellt da ich das angeblich nicht durfte.nun soll ich das alles wieder ändern?!
ist es da nicht besser auf die uid zu verzichten und alles beim alten zu belassen???!!!welche art der gründung ist am vorteilshaften???
der nette man vom fa hat gesagt ich soll es mir überlegen was ich will,er ändert es dann,aber helfen konnte er mir nicht.
HIIIIIIIIIIIIILFFEEEEEEEEE…
vielleicht gibt es ja einen experten der sich auskennt und ner doofen sagen kann wie´s geht ;o)
ach ja…hier ein paar info´s: ich bin alleine in meiner „Firma“ tätig und nutze ausschliesslich das internet zum verkauf von waren.zur zeit ist es nur nebenberuflich und das nettoeinkommen liegt unter 300 euro…
was ist also die günstigste alternative für mich beim fa?
danke im vorraus…dabei wollte ich doch nur ein wenig ware verkaufen,das das so schwierig ist man man man *lach*
babs

ich hab es raus bekommen.ich habe einen super link für existenzgründer gefunden,den ich nur empfehlen kann.wer das nicht versteht,dann weiß ich´s auch nicht…
hier der link:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId….
ciao

p.s.: ich werde also auf die uid verzichten und das privileg eines kleinunternehmens geniessen ;o)
in diesem sinne babs

hallo…
ich habe mich selbstständig gemacht und nun werde ich langsam
aber sicher hellblond…

Hi Bärbel,

als ich den fragebogen vom fa bekommen habe, gab ich an das
ich nach einem kleinunternehmen berechnet werden möchte und
nach dieser einahme/ausgabeüberschussberechnung…oder so…

Hast du dich mal erkundigt, was das überhaupt heißt?

nach einem monat hatte ich dann noch nichts vom fa gehört und
wollte nun aber ganz gern die uid haben um bei gewissen
händlern die umsatzsteuer einzusparen.

Umsatzsteuer kann man nicht einsparen. Bei diesem Kenntnisstand über die Grundregeln der Rehnungsstellung solltest du dich von einem Steuerberater mal in deine Aufgaben und Pflichten einführen lassen.

nun erklärt mir das fa folgendes.wenn ich die uid haben
will,sehen sie über gewisse dinge meines antrages einfach
hinweg.nun soll ich monatlich angeben was ich eingenommen und
ausgegeben habe.

Wo liegt das Problem? du machst doch eine Überschußrechnung. Das ist normal eine Art Kassenbuch. Linke Spalte einnahmen, rechte Spalte Ausgaben dazu eine Spalte Vorsteuer und eine Spalte Mwst. das nach unten addieren und du hast die Zahlen, die das FA will.

ich habe bisher alle rechnungen ohne der gesetzlichen mwst
ausgestellt da ich das angeblich nicht durfte.nun soll ich das
alles wieder ändern?!

Du armes Kind! Du hast gegen geltendes Recht verstoßen! Jede Rechnung ist mit Mwst auszuweisen. (Ausnahmen für kleine Beträge z.B. beim Kiosk gibt es natürlich)

ist es da nicht besser auf die uid zu verzichten und alles
beim alten zu belassen???!!!welche art der gründung ist am
vorteilshaften???

Zwei sehr schwere Fragen.

  1. das alte verstößt gegen alle Rechtsvestimmungen und die Usancen im Geschäfstverkehr. Ein LEX bärbel wird es wohl nicht geben, also mach es so wie alle es machen oder besser wie es die Gesetzeslage vorsieht.

  2. Die Frage welche Art der Gründung sollte im vornherein geklärt werden und nicht erst dann wenn man Probleme mit dem FA kriegt.

  3. Wende dich zumindest an einen Steuerberater und zahle dem ein Honorar für eine Kurzausbildung „Mindestwissen Finanzamt und Umgebung“.

der nette man vom fa hat gesagt ich soll es mir überlegen was
ich will,er ändert es dann,aber helfen konnte er mir nicht.
HIIIIIIIIIIIIILFFEEEEEEEEE…

Dem finanzbeamten ist eine Beratung verboten. Er darf dich nur über die Rechtsbestimmungen aufklären und auf Folgen hinweisen.

vielleicht gibt es ja einen experten der sich auskennt und ner
doofen sagen kann wie´s geht ;o)
ach ja…hier ein paar info´s: ich bin alleine in meiner
„Firma“ tätig und nutze ausschliesslich das internet zum
verkauf von waren.zur zeit ist es nur nebenberuflich und das
nettoeinkommen liegt unter 300 euro…

unter 300 Euro? Da fängst es schon mit der Genauigkeit an. Pro Tag, pro woche, Pro Monat, Pro Jahr?

was ist also die günstigste alternative für mich beim fa?
danke im vorraus…dabei wollte ich doch nur ein wenig ware
verkaufen,das das so schwierig ist man man man *lach*

Wenn du nur ein wenig Ware verkaufen willst, dann geh auf den Flohmarkt.

gruss
winkel

ich hab es raus bekommen.ich habe einen super link für
existenzgründer gefunden,den ich nur empfehlen kann.wer das
nicht versteht,dann weiß ich´s auch nicht…

Bist du dir sicher, daß du das verstanden hast, was da steht?

zweifel
winkel

Bist du dir sicher, daß du das verstanden hast, was da steht?

zweifel
winkel

Bist du sicher, daß du verstanden hast, daß überhebliches Gehabe keinem weiterhilft?

Große Zweifel
Michael

…:Wenn du nur ein wenig Ware verkaufen willst, dann geh auf den

Flohmarkt…

hi winkel,

scheins dich ja da zielich auszukennen!

wie ist denn das mit dem flohmarkt (und neuware)
da kann doch auch nicht alles an gesetzesgrundlagen flachfallen???

gruss

twitch