Was gibts neues beim WaffenG?

Hallo!

Ich bin leider seit einiger Zeit nicht mehr informiert, über die Gesetzliche Situation mit den freien Waffen, insbesondere Gas/Signalwaffen. Es war ja mal die Rede von eine Art kleinen Waffenschein, der aus einem Führungszeugnis besteht oder so.
Ich kam in letzter Zeit nicht dazu mich darüber zu informieren. Vielleicht könnten mir ein paar wissende sagen was sich verändert hat. Gerade weil sich ja sicher die Situation verschärft hat, bzw. verschärfen wird.

Danke für eure Mühen.

Frank

Hi Frank,

schau mal im Waffengesetz, der 1., 2. und 3, Verordnung zum WaffG, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnung und der Verwaltungsvorschrift zum SprengG nach. Da steht alles drin.

cu Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!
Soweit ich weiss, kannst Du weiterhin ab 18 Jahren legal eine
derartige Waffe kaufen. Sie haben die Gesetze glaube ich noch
nicht geändert.

MFG

M.C.Reinhardt