Ich bin leider seit einiger Zeit nicht mehr informiert, über die Gesetzliche Situation mit den freien Waffen, insbesondere Gas/Signalwaffen. Es war ja mal die Rede von eine Art kleinen Waffenschein, der aus einem Führungszeugnis besteht oder so.
Ich kam in letzter Zeit nicht dazu mich darüber zu informieren. Vielleicht könnten mir ein paar wissende sagen was sich verändert hat. Gerade weil sich ja sicher die Situation verschärft hat, bzw. verschärfen wird.
schau mal im Waffengesetz, der 1., 2. und 3, Verordnung zum WaffG, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnung und der Verwaltungsvorschrift zum SprengG nach. Da steht alles drin.
cu Norbert
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