Hallo,
zunächst die Frage, was heißt „rausgeschossen“?
Das ist in diesem Fall sehr wichtig, denn ein Unfall ist definiert als „ein plötzlich und unterwartet von AUßEN auf den Körper einwirkendes Ereignis“.
Alle anderen Kriterien für einen Arbeitsunfall scheinen erfüllt: Es war während der regulären Arbeitszeit, es war eine Tätigkeit, die zum Arbeitsablauf gehörte.
Wenn Kniescheibe rausgeschossen bedeutet, dass Ihnen die Kniescheibe durch die Belastung quasi „rausgesprungen“ ist, dann hätte u.U. die BG Recht:
Wenn eine Verletzung dadurch zustande kommt, dass eine „Schwäche im Körper“ vorliegt, so ist dies nicht als Arbeitsunfall zu werten. Der Fall würde z.B. vorliegen, wenn Sie während der Arbeit einen Herzinfakt hätten (kein ARbeitsunfall, da hier der KÖrper „versagt“) oder auch ein Bandscheibenvorfall könnte darunter fallen.
Anders wäre es, wenn Sie sich z.B. Material gegen das Knie geschlagen haben oder ein Kollege Sie am Knie verletzt hat o.ä.
Wenn die Kniescheibe rausgesprungen ist, könnten Sie noch versuchen zu schauen, ob Knieverletzungen bei DAchdeckern evtl. als Berufskrankheit anerkannt sind, weil Sie ihn Ihrem Beruf ja evtl. viel knien müssen, bzw. die Knie stark belasten.
Diese DEtails weiß ich allerdings nicht.
Viel ERfolg und lassen Sie mich doch mal wissen, wie’s ausging…
Freundliche Grüße
Stefanie Schöler