Was gilt als arbeitsunfall?

Ich bin Dachdecker und habe mir auf der Baustelle die Kniescheibe rausgeschossen als ich Material annehmen wollte.Bei der BG-Bau hieß es, dass es kein Arbeitsunfall sei, da es eine alltägliche körperbewegung war??? ist dieses so korekt???
zumal es reguläre Arbeitszeit war, ich war nüchtern und das wichtigste ich habe das zu verarbeitende Material in der hand gehabt und wollte es anheben. das ist nicht alltäglich.
Welche Punkte müssen bei der BG-Bau erfüllt sein. dass es als Arbeitsunfall anerkannt wird??? ich muß mir doch nicht jedesmal ein körperglied abtrennen.

Danke für antworten schon im voraus.

Servus,

die legen das als einen sogenannten Vorschaden aus, der ohne Fremdeinwirkung enstanden ist. Da hast du relativ wenig Chancen. Mit der BG zu streiten kann teuer werden, zumal bist du in der Beweispflicht dass du keine Vorschäden hattest.
Tut mir leid für dich, aber es ist so.

Hallo,

zunächst die Frage, was heißt „rausgeschossen“?
Das ist in diesem Fall sehr wichtig, denn ein Unfall ist definiert als „ein plötzlich und unterwartet von AUßEN auf den Körper einwirkendes Ereignis“.

Alle anderen Kriterien für einen Arbeitsunfall scheinen erfüllt: Es war während der regulären Arbeitszeit, es war eine Tätigkeit, die zum Arbeitsablauf gehörte.

Wenn Kniescheibe rausgeschossen bedeutet, dass Ihnen die Kniescheibe durch die Belastung quasi „rausgesprungen“ ist, dann hätte u.U. die BG Recht:
Wenn eine Verletzung dadurch zustande kommt, dass eine „Schwäche im Körper“ vorliegt, so ist dies nicht als Arbeitsunfall zu werten. Der Fall würde z.B. vorliegen, wenn Sie während der Arbeit einen Herzinfakt hätten (kein ARbeitsunfall, da hier der KÖrper „versagt“) oder auch ein Bandscheibenvorfall könnte darunter fallen.

Anders wäre es, wenn Sie sich z.B. Material gegen das Knie geschlagen haben oder ein Kollege Sie am Knie verletzt hat o.ä.

Wenn die Kniescheibe rausgesprungen ist, könnten Sie noch versuchen zu schauen, ob Knieverletzungen bei DAchdeckern evtl. als Berufskrankheit anerkannt sind, weil Sie ihn Ihrem Beruf ja evtl. viel knien müssen, bzw. die Knie stark belasten.
Diese DEtails weiß ich allerdings nicht.

Viel ERfolg und lassen Sie mich doch mal wissen, wie’s ausging…

Freundliche Grüße
Stefanie Schöler

Hallo und hoffentlich erst mal gute Besserung.

Zu Ihrer Frage:
Die BG lehnt vermutlich aus dem Grund der inneren Ursache ab.

Hier müssen Sie sich vorstellen, dass vergleichsweise Tätigkeiten wie Gehen und Reden zu normalen täglichen Ablauf eines jeden Menschen gehören. Wenn Sie sich also bei normalen Gehen verletzen, kann dies an sich kein Arbeitsunfall sein. Wohl aber, wenn der Untergrund auf dem Sie gelaufen sind, derart unsicher ist, dass es nicht dem normalen täglichen Leben entspricht.
Material aufnehmen. Wenn Sie vergleichbare Lasten im normalen Leben auch tragen, oder noch besser, die meisten Menschen auch, dann gehört es zur normalen Belastung. Heben Sie nun ein ungewohntes hohes Gewicht, oder sind Sie dazu gezwungen, dies aus Gründen der Arbeitsstelle so ungünstig zu tun, dass Sie sich dabei verletzen, so ist das wieder was anderes.

Die Tätigkeit muss also so sein, dass auch ein normal gesunder Körper hierbei Schaden erlitten hätte.
Vermutlich geht man bei Ihnen davon aus, dass Ihr Knie schon „vorgeschädigt“ war oder die Tätigkeit an sich nicht geeignet ist, diesen Schaden als alleinige Quelle zu verursachen.
Sollten Sie jedoch sagen können, mein Knie ist durch die Tätgkeit im Bau vorgeschädigt gewesen (Dachdecker oder Fliesenleger) dann würde ich in Widerspruch gehen, oder zumindest zuerst einen ablehnenden Bescheid verlangen, mit denen ein qualifizierter Widerspruch begründet werden kann.

Ich hoffe, es war nicht zu kompliziert erklärt.

mfg

Hallo Tervok.
Hatte einen ähnlichen Fall mit einer anderen BG.
Ich war bei Einrichtarbeiten an einer Tiefdruckmaschine unglücklich aufgetreten und umgeknickt. Das Ende vom Lied…Aussenbandabriss Fuss rechts.
Es wurde mir nach der OP mitgeteilt. dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall bewertet werden kann, da es sich um einen Altschaden handelt.
Das Umknicken an der Maschine war nicht die direkte Ursache.
Wie in einem Vorgängerbericht beschrieben, bist du jetzt in der Beweispflicht.
Kann sehr langwierig werden.

Gruß Benno

Hallo und sorry für die Verspätung!

Es gibt tatsächlich so etwas wie „Gelegenheitsursachen“, wo es heißt, diese Bewegung könnte jederzeit auch zu Hause aufgetreten sein. Das gilt vor allem zB bei Achillessehnen, die schon äußerst vorgeschädigt sein müssen, dass sie reißen. Das gibt normalerweise keinen Arbeitsunfall, ebensowenig wie ein Herzinfarkt.

Bei Deinem Fall würde ich erst einmal in Widerspruch gehen (geht aber normalerweise nur 4 Wochen), dann wird alles noch einmal aufgerollt.

Und falls der Widerspruchsausschuss nicht zu Deinen Gunsten entscheidet, gehst Du vor das Sozialgericht. Das kostet Dich nichts, Du brauchst nicht einmal einen Anwalt. Ein Sozialrichter hat normalerweise keine größeren Sympathien für BGen.

Und wenn, gibt es noch das Landessozialgericht, diesmal mit Anwalt. Ob Du Chancen auf Erfolg hast, kann ich Dir leider nicht sagen. Möglich ist es auf jeden Fall.

Viel Erfolg!

Hallo,
die Frage steht bei mir noch als offen. Ich meine aber sie beantwortet zu haben. Sorry falls doch nicht.
Gruß
Heja