Was gilt als Arbeitsunfall

Zu welchem Zeitpunkt ist es richtig von einem Arbeitsunfall zu sprechen und eine Meldung z.B an die Berufsgenossenschaft zu machen?

z.B. Mitarbeiter hat sich einen Schnitt zugezogen an einer Gitterbox, er kann aber nach dem Verbinden(Pflaster) seine Tätigkeit wieder ausführen! Er stand nur für die Zeit der Wundversorgung nicht für die Tätigkeit zur verfügung!

Hallo,

ich bin Laie, aber erlaube mir, dir trotzdem meine Meinung mitzuteilen.
Aus meiner Sicht gilt dies bereits als Arbeitsunfall, da der ja auf der Arbeit passiert ist. Außerdem würde ich mir eine Tetanusspritze holen, da du ja nicht weist, was für „Dreck“ an der Gitterbox ist/war.
Wenn sich dann die Wunde infiziert, und du es nicht gemeldet hast, hattest du Pech (für den angenommenen EXTREMFALL, daß durch die Wunde irgendwelche fiesen Bakterien eintreten und dir der Arm abfault)

Gruß
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Hi Alexander!

Wenn Du Dir die Verletzung bei Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit zugezogen hast, ist es ein Arbeitsunfall.
Wichtig ist, dass die Verletzung und die vorgenommene Erste Hife im Verbandbuch eingetragen ist. Dies hilft dann später, sollten Komplikationen auftreten.
Ich wünsch Dir schnelle Heilung!
Ulli

ja aber!
Wie ist es mit der Meldung an die BG? Und reicht es wenn es ins Behandlungsbuch eingetragen ist oder muss ein Unfallbericht erstellt werden!

Geht auch um die Frage wie relevant dieser Unfall ist etc.!

Wie ist es mit der Meldung an die BG?

Hallo Alexander, schaust du hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/s…

MfG