Was gilt als 'Teilzeit'?

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat im Arbeitsvertrag 25 h Wochenarbeitszeit stehen.
Die reguläre Arbeitszeit beträgt über viele Jahre 35 h/Woche, diese werden auch (ohne Überstundenzuschlag) jeden Monat ausbezahlt.
Hierfür wird der im Vertrag stehende Stundenlohn entsprechend hochgerechnet.

Muß der Arbeitnehmer die Formulierung „Teilzeittätigkeit“ in einem Arbeitszeugnis dann akzeptieren?

Vielen Dank für Hilfe!

Hallo

das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge sagt in §2:

§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
(1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

und das scheint ja in diesem Fall zuzutreffen.

Gruß
Wawi

Guten Tag,
ich denke, das war ein Missverständnis. Alle Mitarbeiter arbeiten zwischen 35 und 38,5 h.
Nur die Zahl die im Arbeitsvertrag steht ist bei manchen "30, bei manchen „25“ und bei manchen „38,5“.
Diese Zahlen dienen jedoch nur als Grundlage, auf wieviele Stunden die Mitarbeiter ein „Anrecht zu arbeiten“ haben. In der Realität werden über Jahre hinweg 35 h gearbeitet und auch ausbezahlt.

Oder bezieht sich das „weniger“ auch schon auf die Differenz zwischen 38,5 und 35 h pro Woche?

Die Definition die zitiert wurde, kannte ich schon, hilft mir aber bei dieser Vertragslage nicht weiter.

Schöne Grüße und vielen Dank

Hallo

Auch 35 ist weniger als 38,5

Gruß,
LeoLo