mal angenommen es wird ein Auftrag mit besonderen Spezifikationen erteilt bei welchen eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt gefordert ist. Diese Bestätigung enthält allgemeine Bedingungen die im Widerspruch zu den besonderen Spezifikationen stehen.
Was gilt dann als vereinbart, insbesondere wenn den speziellen Anforderungen nicht explizit widersprochen wurde und was müsste man machen damit diese Anforderungen doch zur Geltung kommen?
mal angenommen es wird ein Auftrag mit besonderen
Spezifikationen erteilt bei welchen eine schriftliche
Bestätigung über den Erhalt gefordert ist.
Das ist dann erst mal nur das Angebot über die Annahme eines Auftrags.
Diese Bestätigung
enthält allgemeine Bedingungen die im Widerspruch zu den
besonderen Spezifikationen stehen.
Das ist die Ablehnung des Angebots zum Abschluss eines Vertrags, verbunden mit einem Gegenangebot zu anderen Bedingungen, das wiederum angenommen werden muss, um wirksam zu werden.
Was gilt dann als vereinbart
Nichts, da kein übereinstimmender Wille der Parteien zum Abschluss eines Vertrags mit bestimmten Konditionen erkennbar ist.
insbesondere wenn den speziellen
Anforderungen nicht explizit widersprochen wurde und was
müsste man machen damit diese Anforderungen doch zur Geltung
kommen?
Man müsste Bedingungen, auf die man nicht verzichten will, von der Gegenseite bestätigen lassen. weigert sie sich, bleibt es dabei, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Allenfalls durch schlüssiges Handeln kann sich dann noch ein wirksamer Vertragsschluss ergeben.
Würde es etwas ändern, wenn man in seinem Auftrag von vornherein einen Passus aufnimmt in dem die besonderen Spezifikationen nicht durch allgemeine Bedingungen aufgehoben werden sondern man diesen gesondert widersprechen müsste? So als Beispiel, „unsere besonderen Weisungen behalten auch dann ihre Gültigkeit sollten ihre allgemeinen Bedingungen etwas anderes ausdrücken. Einzelnen Punkten müsste separat widersprochen werden“
eher unbefriedigend aber wenn das Gesetz es so sagt. Problem ist das die Aufträge leider so täglich zustande kommen (konkludiertest Handel oder so) nur im Grundsatz halt nicht übereinstimmend sind. So lange wie immer alles Gut geht ist es ja auch kein Problem aber was gilt wenn es wirklich mal schief geht
Der Rechtsgrundsatz lautet: „Schweigen gilt nicht als
Zustimmung.“
Das gilt unter Geschäftsleuten aber nicht immer. Und das hier weist ja irgendwie drauf hin. Ich bin auch nicht so sicher wie Du, dass hier kein Vertrag zustande gekommen ist. Datzu ist das ganze zu ungenau beschrieben.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich verstehe das so wie es täglich millionenfach passiert.
Käufer schickt eine Bestellung mit dem kleinen Zusatz „Es gelten
unsere Einkaufbedingungen (AGB)“, der Verkäufer antwortet "Gerne
liefern wir Ihnen 28263xyz zu unseren Verkaufsbedingungen(AGB).
Das Geschäft läuft dann einfach ab, das ist zwar absolut albern
aber völlig normal im Geschäftsleben.
Die Frage geht dann wohl dahin welche AGB denn nun gelten?
Käufer schickt eine Bestellung mit dem kleinen Zusatz „Es
gelten unsere Einkaufbedingungen (AGB)“, der Verkäufer antwortet
"Gerne liefern wir Ihnen 28263xyz zu unseren
Verkaufsbedingungen(AGB).
Tja, und das wären dann wohl zwei Kaufleute. Privatleute mit AGB sind ziemlich ungewöhnlich.
Gruß
loderunner (ianal)
Nunja. Das hat ja immerhin Folgen, und die wurden hier im Thread ja ganz anders bewertet.
welche AGB sind denn nun gültig?
Wie gesagt: genauer schildern, den Fall. Ist Ware geliefert worden, wurde bezahlt, ist das der erste Vertrag zwischen den beiden Partnern, was wurde genau besprochen und zwischen wem, was genau ist denn eigentlich strittig,…
Gruß
loderunner (ianal)
Käufer schickt eine Bestellung mit dem kleinen Zusatz „Es
gelten
unsere Einkaufbedingungen (AGB)“, der Verkäufer antwortet
"Gerne
liefern wir Ihnen 28263xyz zu unseren
Verkaufsbedingungen(AGB).
Das Geschäft läuft dann einfach ab, das ist zwar absolut
albern
aber völlig normal im Geschäftsleben.
Die Frage geht dann wohl dahin welche AGB denn nun gelten?
Also, auch wenn das an sich unhöflich ist und ich das eigentlich nicht mache. Aber wenn man einfach mal „widersprechende AGB“ googelt, kommt dabei alles wissensnotwendige heraus.
danke für die vielen Anregungen aber es geht mir nicht speziell um AGB´s. Um vielleicht ein eher genaueres Beispiel zu nehmen. Angenommen jemand bucht einen Containertransport mit einer Reederei von A nach B, die meisten generellen Punkte vie Häfen, Preis, etc. sind übereinstimmend.
Nun hat aber derjenige der den Containertransport bucht einen Sonderwunsch (nur so, er möchte gerne Rote Container haben) und schreibt diesen auch in seine Buchung. Die Reederei geht auf diesen Punkt aber nicht gesondert ein sonder bestätigt die Buchung wie jede andere (ohne Extrawünsche) auch verweist aber wie immer auf ihre AGB´s.
So lange wie die Container immer Rot sind ist die Welt ja in Ordnung aber was wenn einmal kein Roter da ist?