Was gilt bei Zwischenlandung außerhalb der EU

Liebe/-r Experte/-in,
demnächst geht es in den Urlaub. Wir werden zwar innerhalb der EU bleiben, legen allerdings für den Rückflug eine Zwischenstop außerhalb der EU ein (nämlich Zürich). Dort müssen wir laut den Reiseunterlagen in eine andere Maschine umsteigen.
Wichtige Frage:
Durch die Lockerung, darf man ja jetzt mehr als 1 Stange Zigaretten und z.B. auch mehrere Liter Wein etc. einführen. Wenn man allerdings aus einem Nicht-EU-Land kommt, gilt das ja nicht.
Wie sieht das aus, wenn wir am Reisestandort einkaufen und der Zollkontrolle aus?
Gruß
Nadine

Hallo Nadine,

das ist ja mal echt eine schwere Frage! Nun dachte ich, dass ich als Zollbeamtin alle Antworten auf alle Fragen weiss, aber nun bin ich etwas überfragt.
Bewahre einfach die Kaufbelege auf, die den Nachweis liefern, dass ihr innerhalb der EU eingekauft habt, dann dürfte es keine Probleme bei der Einreise in Deutschland geben.
Ich hoffe ihr bekommt in der Schweiz keine Probleme, denn mit den Einfuhrbestimmungen in der Schweiz kenne ich mich nicht aus. Aber dadurch, dass es sich um einen Zwischenstopp handelt, dürfte es alles unproblematisch sein. Das lässt sich anhand der Flugtickets alles nachweisen. Ansonsten habt ihr könnt ihr kommunizieren und die Zöllner fragen, die ihr antrefft.
Ich weiss ehrlich gesagt nun auch nicht den richtigen Rat. Dadurch, dass es sich um einen Zwischenstopp handelt, ist es eher unproblematisch, da es sich anhand der Flugtickets nachprüfen lässt.
LG
Susanne

Hallo Nadine,

für in der EG gekauften und dort verbleibenden Waren gelten auch in eurem Fall die seit 2008 gültigen Freigrenzen (Warenverkehr innerhalb der EG")

Zum Spezialfall des Zwischenstopps im Drittland sagt die Seite www.zoll.de:

"Reisen innerhalb der EG über die Schweiz (oder andere Nicht-EG-Länder)

Wenn Sie von einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EG) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz/den Wiedereintritt in die EG nicht überschritten werden.

Wenn Sie dagegen Mengen mitführen, welche diese Freigrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. dem Wiedereintritt in die EG deklarieren.

Die Schweiz kann von Ihnen verlangen, eine Finanzgarantie zu hinterlegen. Diese wird erstattet, sobald Sie das Land mit den Waren wieder verlassen. Beim Wiedereintritt in die EG müssen Sie diese Waren wiederum deklarieren.

Es fallen keinerlei Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EG-Staat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind."

Dies gilt jedoch meines Erachtens nur bei längerfristigem Verbleib in der Schweiz (z.B. Durchreise).

Die genannte Schweizer Freimenge wird auf der schweizerischen Zollseite so beschrieben:

"Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5’000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.

Für alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren sowie Privatwaren über einem Gesamtwert von Fr. 5000.- wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die anlässlich der Wiederausfuhr mit der Ware vom Ausgangszollamt erstattet wird. Solche Hinterlagen erfolgen üblicherweise mit Bargeld (CH-Franken oder €, rückerstattet werden CH-Franken). Die Zollstellen können in bestimmten Fällen auch für Waren mit einem Gesamtwert von unter Fr. 5000.- eine Kaution verlangen."

Ich vermute, dass diese Formalitäten bei Zwischenstopps nur angewendet werden, wenn ihr bei Umsteigen in Zürich den Transitbereich des Flughafens überhaupt verlassen könnt. Denn nur dann „reist ihr tatsächlich in die Schweiz ein“. Ansonsten werden die Schweizer sicherlich ein vereinfachtes Verfahren haben.

In jedem Fall zahlt ihr für eure innerhalb der EG-Reisefreimengen erstandenen Waren keinen Zoll + EUSt in bei der Wiedereinreise.

Viel Spaß.
floyd_83