wenn jemand Alleinerbe ist, und derjenige vorher noch vom Erblasser eine Immobilie gekauft hat aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, jedoch die Immobilie aber schon anbezahlt bezahlt hatte und den Restkaufpreis nach dem Tad der Erblassers aus sein konto überwiesen hat was wird nun im Erbfall berechnet?
Kommt die Immobilie in die Erbmasse ? und was geschiet mit dem bezahltenn Kaufpreis.
Hallo!
Man versteht es schon richtig ?
Der Alleinerbe hat nach dem Tod den Kaufvertrag erfüllt und Kaufpreis auf das Konto des Verstorbenen überwiesen ?
Es war also eine Forderung des Verstorbenen, die natürlich (grundsätzlich)erfüllt werden muss und die somit auch in die Erbmasse fällt. So wie Schulden als Minus anfallen würden, so kommen Forderungen als Plus hinzu.
Die Immobilie selbst natürlich nicht, ob nun schon im Grundbuch eingetragen oder nicht.
Der Vertrag war ja zu Lebzeiten geschlossen und damit bereits wirksam. Darum sah man sich ja auch gezwungen den Kaufpreis zu zahlen.
Alleinerbe- also geht es hier doch um " von rechter Tasche und linke Tasche" oder nicht ?
Mag sein, man war sich zum Zahlungszeitpunkt nicht sicher, dass man Alleinerbe sein würde.
MfG
duck313
Servus,
wenn der Kaufvertrag vor Eintritt des Erbfalls geschlossen, aber noch nicht erfüllt war, fällt in die Erbmasse einerseits das Objekt selbst mit der Verpflichtung, es dem Käufer zu übertragen, und andererseits der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
Bei einem Alleinerben ist also nach Erbfall alles wie vorher, bloß die Bewertung für die ErbSt und ggf. für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs ist anders.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
ggf. für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs ist anders.
was würde sich dabei ändern, wenn Wert und Kaufpreis äquivalent sind?
Gruß
achim
Servus,
in diesem Fall nichts; allerdings ist die genaue Übereinstimmung des vereinbarten Kaufpreises mit dem geschätzten Verkehrswert in theoretisches Konstrukt, ebenso wie eine gedachte Nachweisbarkeit von Abweichungen im Sinn eines teilentgeltlichen Erwerbs.
Schöne Grüße
MM
Der Alleinerbe hat nunvom Finanzamt eimal Unterlagen erhalten für die Erbmasse und die anderen Unterlagen für die Immobilie. Deshalb war die Frage, wass kann das Finanzamt nun anerkennen um die Erbschaftsteuer zu berechnen. Wird die Immobilie dennoch als Erbe angesehen ?