Was gilt nun?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen??

ich bin Student. Im März diesen Jahres habe ich eine Vereinbahrung über einen Ferienjob per EMail abgeschklossen. Letzten Dienstag bekam ich dann unverhofft eine Absage.
Dasn sehe ich natürlich nicht ein und möchte auf jeden Fall dort arbeiten, da jetzt schon alle Ferienjobs weg sind.
Der Arbeitgeber (hier gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag BAT-West) meint nun, daß kein Arbeitsvertrag zustande gekommen sei, weil im Angestelltenvertrag BAT in $ 4 steht, daß ein Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen muß. Abgesehen von diesen miesen Tricks bin ich der Meinung, daß das BGB hier gilt. Und hier steht ja nicht, daß ein Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen muß.

Kann mir hier jemand weiterhelfen??

Gruss Oliver

Hallo,

ich bin Student. Im März diesen Jahres habe ich eine
Vereinbahrung über einen Ferienjob per EMail abgeschklossen.

Es gilt diese Vereinbarung. Wenn diese Vereinbarung unter einem Vorbehalt erklärt werdne sollte, hätte in der eMail darauf hingewiesen werden müssen. Da es sich hier - nach Deiner Darstellung - um eine feste Zusage gehandelt hat, muss sich der Arbeitgeber danach richten bzw. er muss Schadenersatz leisten.

Letzten Dienstag bekam ich dann unverhofft eine Absage.
Dasn sehe ich natürlich nicht ein und möchte auf jeden Fall
dort arbeiten, da jetzt schon alle Ferienjobs weg sind.
Der Arbeitgeber (hier gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag
BAT-West) meint nun, daß kein Arbeitsvertrag zustande gekommen
sei, weil im Angestelltenvertrag BAT in $ 4 steht, daß ein
Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen muß. Abgesehen von diesen
miesen Tricks bin ich der Meinung, daß das BGB hier gilt. Und
hier steht ja nicht, daß ein Arbeitsvertrag schriftlich
erfolgen muß.

Kann mir hier jemand weiterhelfen??

Empfehlung: Wenn Du nicht zuviel Geld hast, wirst Du hier einen Beratungsschein des AG erhalten. Suche eine Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Ob es einen Sinn hat, dass Du da überhaupt die Arbeit aufnimmst oder eher auf Schadenersatz gehst, sollte ein Anwalt klären.

Gruss Günter

Hallo.

ich bin Student. Im März diesen Jahres habe ich eine
Vereinbahrung über einen Ferienjob per EMail abgeschklossen.

Hast Du die E-Mail noch? Wie ist der genaue Wortlaut?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

hier ist der Wort laut von der Geschäftsführerin:

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, dass Sie im Sommer die Möglichkeit haben, uns zu helfen. Können wir die Zeit von KW 31 bis KW 37 einschließlich gleich festmachen?

Wenn das bei Ihnen ok geht, bitte eine kurze mail, dann kann ich auch die Urlaubsanträge der MA unterschreiben.

Daraufhin habe ich eine eMail geschickt und zugesagt.

Was vielleicht noch interessant wäre ist die erste eMail letzte Woche:
(die vorherige GF ist nicht mehr da)

Hallo Oliver,

nach meiner Info hat Frau XXX mit dir vereinabrt, dass du in den KW 31 bis 37 hier im Informationszentrum arbeitest…

Dann kam die Absage.

Ich kann doch davon ausgehen, daß ein Vertrag zustande gekommen ist oder??

Gruss Oliver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ich würde der Frima erstmal eine (noch) nettes Fax schreiben mit dem Hinweis, daß eine feste Vereinbarung besteht und du auf Erfüllung bestehst! Weise dann daraufhin, daß du ggf. gerichtlich vorgehen willst, da du durch deren Verhalten keinen anderen Job mehr bekommen konntest. Stelle mal einfach die Frage, ob Sie das Geld für deine Arbeit ausgeben wollen oder das doppelte für Anwälte und dich (ohne das du arbeitest).

Das Schreiben sollte direkt an die dortige oberste Instanz geschickt werden!

Setze eine Frist von 5 Tagen zur Beantwortung - manchmal wirkt Druck schon was ;o)

Bernd

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, dass Sie im
Sommer die Möglichkeit haben, uns zu helfen. Können wir die
Zeit von KW 31 bis KW 37 einschließlich gleich festmachen?

Wenn das bei Ihnen ok geht, bitte eine kurze mail, dann kann
ich auch die Urlaubsanträge der MA unterschreiben.

Daraufhin habe ich eine eMail geschickt und zugesagt.

Was vielleicht noch interessant wäre ist die erste eMail
letzte Woche:
(die vorherige GF ist nicht mehr da)

Hallo Oliver,

nach meiner Info hat Frau XXX mit dir vereinabrt, dass du in
den KW 31 bis 37 hier im Informationszentrum arbeitest…

Dann kam die Absage.

Ich kann doch davon ausgehen, daß ein Vertrag zustande
gekommen ist oder??

Oliver.

Das ist so eine Sache… Wie man das von mir gewohnt ist, drossel ich auch hier gerne einmal die Erfolgsaussichten, die Dir gemacht wurden. Ich sehe auf keinen Fall einen Vertrag der zustande gekommen ist, wenn Du nicht Deine Zusage beweisen kannst. (Die letzte Mail ist m.E. nicht unbedingt als Beweisstück anzusehen) Letztendlich sehe ich hier nur ein Angebot. Entscheidend ist zudem, wann Du die Zusage gemacht hast. Umgehend? Eine Woche später? Etc? Es gibt desweiteren zuviel Unbekannte, um sich hier festzulegen. Unklar ist auch, wie konkret hier arbeitsvertragliche Inhalte nachweislich vereinbart wurden (Gehalt, Urlaub, etc), also ob tatsächlich ein AV trotz fehlender Schriftform abgeschlossen wurde. Desweiteren: Existiert im Betrieb ein BR? Hat dieser Deiner Einstellung zugestimmt? Wenn ja, wäre dies ein Ansatzpunkt für Dich, das Zustandekommen des AV zu beweisen. Wenn nein, ist der AV eh schwebend unwirksam und der BR könnte Dein AV einfach so durch seine Ablehnung „kippen“.

Die Argumentation des AG, daß die Schriftform nicht gewahrt wurde und deshalb keine Verpflichtung zur Einhaltung des AV besteht, ist übrigens Kettengerassel. Das ist Unsinn. Trotzdem kann hier ein rechtswirksamer AV geschlossen worden sein. Wenigstens ein Pluspunkt für Dich.

Kommen wir mal zur Realität: Selbst wenn Du das Zustandekommen des AV nachweisen kannst, wirst Du den Rechtsweg einschlagen müssen. Hast Du da große Lust zu? Du kannst natürlich auch einfach dort auftauchen. Wenn ich der AG wäre und Du tauchst am ersten Tag dort auf, würde ich Dich freundlich begrüßen, das Zustandekommen eines AV bestreiten, Dir zur Sicherheit für den gegenteiligen Falle die fristgerechte Kündigung in die Hand drücken und Dich nach Hause schicken. Du kannst ja dann klagen und im Höchstfalle die Kündigungsfrist „einfordern“.

Ganz davon ab: der AG ist dumm. Er hätte einfach das AV frühzeitig schriftlich vor Arbeitsaufnahme fristgerecht kündigen sollen, anstatt das Zustandekommen zu verneinen. Das wäre das risikoloseste gewesen.

Gruß,
LeoLo