vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, dass Sie im
Sommer die Möglichkeit haben, uns zu helfen. Können wir die
Zeit von KW 31 bis KW 37 einschließlich gleich festmachen?
Wenn das bei Ihnen ok geht, bitte eine kurze mail, dann kann
ich auch die Urlaubsanträge der MA unterschreiben.
Daraufhin habe ich eine eMail geschickt und zugesagt.
Was vielleicht noch interessant wäre ist die erste eMail
letzte Woche:
(die vorherige GF ist nicht mehr da)
Hallo Oliver,
nach meiner Info hat Frau XXX mit dir vereinabrt, dass du in
den KW 31 bis 37 hier im Informationszentrum arbeitest…
Dann kam die Absage.
Ich kann doch davon ausgehen, daß ein Vertrag zustande
gekommen ist oder??
Oliver.
Das ist so eine Sache… Wie man das von mir gewohnt ist, drossel ich auch hier gerne einmal die Erfolgsaussichten, die Dir gemacht wurden. Ich sehe auf keinen Fall einen Vertrag der zustande gekommen ist, wenn Du nicht Deine Zusage beweisen kannst. (Die letzte Mail ist m.E. nicht unbedingt als Beweisstück anzusehen) Letztendlich sehe ich hier nur ein Angebot. Entscheidend ist zudem, wann Du die Zusage gemacht hast. Umgehend? Eine Woche später? Etc? Es gibt desweiteren zuviel Unbekannte, um sich hier festzulegen. Unklar ist auch, wie konkret hier arbeitsvertragliche Inhalte nachweislich vereinbart wurden (Gehalt, Urlaub, etc), also ob tatsächlich ein AV trotz fehlender Schriftform abgeschlossen wurde. Desweiteren: Existiert im Betrieb ein BR? Hat dieser Deiner Einstellung zugestimmt? Wenn ja, wäre dies ein Ansatzpunkt für Dich, das Zustandekommen des AV zu beweisen. Wenn nein, ist der AV eh schwebend unwirksam und der BR könnte Dein AV einfach so durch seine Ablehnung „kippen“.
Die Argumentation des AG, daß die Schriftform nicht gewahrt wurde und deshalb keine Verpflichtung zur Einhaltung des AV besteht, ist übrigens Kettengerassel. Das ist Unsinn. Trotzdem kann hier ein rechtswirksamer AV geschlossen worden sein. Wenigstens ein Pluspunkt für Dich.
Kommen wir mal zur Realität: Selbst wenn Du das Zustandekommen des AV nachweisen kannst, wirst Du den Rechtsweg einschlagen müssen. Hast Du da große Lust zu? Du kannst natürlich auch einfach dort auftauchen. Wenn ich der AG wäre und Du tauchst am ersten Tag dort auf, würde ich Dich freundlich begrüßen, das Zustandekommen eines AV bestreiten, Dir zur Sicherheit für den gegenteiligen Falle die fristgerechte Kündigung in die Hand drücken und Dich nach Hause schicken. Du kannst ja dann klagen und im Höchstfalle die Kündigungsfrist „einfordern“.
Ganz davon ab: der AG ist dumm. Er hätte einfach das AV frühzeitig schriftlich vor Arbeitsaufnahme fristgerecht kündigen sollen, anstatt das Zustandekommen zu verneinen. Das wäre das risikoloseste gewesen.
Gruß,
LeoLo