Was gilt, wenn mehr geliefert als bestellt wurde?

Max Mustermann bestellt über Amazon etwas bei Firma XY.
Dort bezahlt er über Kontoeinzug die Rechnung von 10€.
Nächste Woche kommen jedoch 2 Pakete an, beides von Firma XY. Eines enthält seine Bestellung und ein Zweites Dinge, die er nicht bestellt hat. Nur in einem Paket befindet sich eine Rechnung von Firma XY, auf der nur sein Artikel mit Wert von 10€ aufgeführt ist.

Hat Hr. Mustermann in diesem Fall Glück gehabt und darf die zusätzlich gelieferte Ware im Wert von 100€ behalten oder ist er dazu verpflichtet dies zu melden oder zurück zu senden?
Darf Firma XY ihm die zusätzlich gelieferte Ware nachträglich in Rechnung stellen wenn der Fehler bemerkt wird?

Danke im Voraus für Aufklärung!

Hallo

Hat Hr. Mustermann in diesem Fall Glück gehabt und darf die zusätzlich gelieferte Ware im Wert von 100€ behalten oder ist er dazu verpflichtet dies zu melden oder zurück zu senden?
Darf Firma XY ihm die zusätzlich gelieferte Ware nachträglich in Rechnung stellen wenn der Fehler bemerkt wird?

Ob Max Musterman verpflichtet ist, dies zu melden, weiß ich nicht. Sie müssten es eigentlich auch bald von alleine merken.

Er muss die versehentlich gelieferte Ware aber aufbewahren, damit sie abgeholt werden kann. Sonst muss er meiner Meinung nach nichts machen. Jedenfalls muss er sie weder zurücksenden noch nachträglich bezahlen. Aber er darf sie auch nicht einfach benutzen. Schließlich gehört ihm die Ware ja nicht. Sie geht erst nach langer Zeit in seinen Besitz über (ich denke, so wie Fundsachen, nach einem halben Jahr oder so), wenn die Firma das Teil nicht abholen lässt.

Ich würde es per Email melden.
Es kann sogar sein, dass Amazon der Aufwand zu groß ist, die Ware abholen zu lassen.

Viele Grüße

Hi,
wenn der Empfänger es nicht Jahrelang verwahren will, Nutzen darf er es ja nicht, würde ich denen das mitteilen, damit sich die Sache schnell erledigt, ein Email zu senden ist ja kaum Aufwand.
OL