Was gilt zu beachten bei: Abwrack via Autohändler

Liebe Mitwissende,

wann gibt der Kunde dem Händler den Fahrzeugbrief, Schein und Schlüssel für das alte zu verschrottende Auto?

In dem Angebot für das neue Auto, sowie in der Neuwagenbestellung ist nichts von einer Abwrackprämie erwähnt. Ist ein Rabatt tatsächlich der Rabatt der als Händlerrabatt bezeichnet wird?

Demnach ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der prinzipiell nichts mit der Abwrackprämie zu tun hat, richtig?

Das heisst, der Autohändler sollte dem Kunden eine Bestätigung geben, dass er tatsächlich selbst das Abwracken vornimmt. Was ist wenn er sich weigert?

Der Kunde erhält erst auf Nachfrage beim Händler ein Ausdruck der Eingangsbestätigung von der Bafa. Der Händler vollzieht also tatsächlich seinen „Service“ die Abwrackgeschichte für den Kunden zu übernehmen. Der Kunde ist trotzdem etws subjektiv besorgt.

Aber das letzte Stückchen… also „jawohl, wir garantieren Ihnen dass wir das Auto ordentlich verschrotten und den Brief ordentlich zur Bafa schicken werden“ - das fehlt.

Ob der Kunde vom Staat das dann tatsächlich bekommt, ist eine andere Geschichte. Aber bis dahin sollte alles richtig und sicher sein.

Welche Schritte/Möglichkeiten hat der Käufer?

danke und freundliche Grüße
Denis

Hallo,

wann gibt der Kunde dem Händler den Fahrzeugbrief, Schein und
Schlüssel für das alte zu verschrottende Auto?

wenn er alte Auto dort abgibt.

In dem Angebot für das neue Auto, sowie in der
Neuwagenbestellung ist nichts von einer Abwrackprämie erwähnt.
Ist ein Rabatt tatsächlich der Rabatt der als Händlerrabatt
bezeichnet wird?

Keine Ahnung, was steht denn im Angebot? Wie hoch ist der Rabatt? Was wurde konkret beim Verkaufsgespräch besprochen?

Demnach ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der prinzipiell
nichts mit der Abwrackprämie zu tun hat, richtig?

Ja.

Das heisst, der Autohändler sollte dem Kunden eine Bestätigung
geben, dass er tatsächlich selbst das Abwracken vornimmt. Was
ist wenn er sich weigert?

Wenn man das alte Auto zum Verschrotten abgibt, füllt man üblicherweise einen entsprechenden Auftrag zum Verschrotten aus. Damit ist die Sache für den Kunden erledigt, wenn die Firma sämtliche weiteren Formalitäten durchführt.

Der Kunde erhält erst auf Nachfrage beim Händler ein Ausdruck
der Eingangsbestätigung von der Bafa. Der Händler vollzieht
also tatsächlich seinen „Service“ die Abwrackgeschichte für
den Kunden zu übernehmen. Der Kunde ist trotzdem etws
subjektiv besorgt.

Aber das letzte Stückchen… also „jawohl, wir garantieren
Ihnen dass wir das Auto ordentlich verschrotten und den Brief
ordentlich zur Bafa schicken werden“ - das fehlt.

Ob der Kunde vom Staat das dann tatsächlich bekommt, ist eine
andere Geschichte. Aber bis dahin sollte alles richtig und
sicher sein.

Frage ist, ob überhaupt der Kunde das Geld bekommt oder nicht eher der Händler (welches Konto ist auf dem Antrag für die „Abwrackprämie“ angegeben?)

Wichtig ist, dass man alles Papier, welches man ausfüllen muss, in Ruhe durchliest, ob alles stimmig ist.

Beatrix

Danke für die Antwort.