Hallo Manfred,
da mußt Du leider alle Hebel in bewegung setzen. Beim Insolvenzgericht fragen obn eine Insolvenz vorliegt. Verwandte fragen was da noch so ist, Verkehrsamt usw.
Falls Ihr es annehmt und Ihr habt immer noch nicht erfahren was los ist. Bleibt euch die Nachlassinsolvenz. Das heist: wenn die 6 Wochen verstrichen sind und stellt dann fest da sind ja nur Schulden, könnt Ihr zum Nachlassgericht gehen und eine Nachlassinsolvenz beantragen, dann haftet Ihr nicht mit eurem Privatvermögen. Ich weiß nur nicht wie lange man das hinauszögern darf. Vielleicht solltest Du mal zur Öra gehen. Gibt es in fast jedem Bezirksamt. Ruf einfach da an und frage wo das Thema Erbrecht behandelt wird. Gruß Tanja
wo gibts denn sowas ,ob man ein Erbe annimmt od.ablehnt,wird bei dem Treffen vom Notar besprochen.man kann nicht in 6wochen eine Entscheidung treffen,wenn man nicht weiss um was es geht.dies dem Notar mitteilen.
Nur ein Teil der Antworten ist richtig. Das Thema ist recht umfangreich, deshalb nur Stichworte wie folgt:
Der Erbschaftsanwärter muss sich leider selbst um die Erforschung der Nachlaßwerte und Zahlen kümmern; es ist Einfallsreichtum und Beweglichkeit gefragt!!
2.Wenn die Frist abgelaufen ist, wurde automatisch die Erbschaft angenommen. Wenn der Nachlass überschuldet oder so ähnlich ist, gibt es drei Möglichkeiten, aus der Sache (ohne große Geldverluste) herauszukommen. Eine wurde schon genannt: die Insolvenz; sie muss sofort beantragt werden!!!
Ferner gibt es die Anfechtungsmöglichkeit wegen Irrtums (auch sofort; durch Notar) und schließlich die Nachlaßinventarisierung gegenüber dem Gericht nach Gläubigeraufforderung.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2425 Tagen registriert und 1706 Mal Anfragen beantwortet)
mein Onkel ist verstorben. Ich habe einen Brief von einem
Notar, dass ich einen Teil (1/12) geerbt habe.
Beim Notar angerufen konnte man uns nicht sagen, was das Erbe
ist und wie hoch. Auch nicht ob es Schulden gibt.
Wir sollen aber binnen 6 Wochen das Erbe annehmen oder
ablehnen. Wie komme ich an die Information, worum es den
überhaupt geht?
Dankeschön.
Viele Grüße
hallo mani,
ist etwas suspekt, ein notar weiss um was es geht! man kann erst annehmen oder ablehnen, wenn man weiss um was es geht, deshalb sind die 6 wochen erstmal hinfällig. gehe auf das amtsgericht-NACHLASSGERICHT wo der Verstorbene gelebt hat, und frage dich durch! -oder schreibe dahin.
m.f.g.
pete