Was haltet ihr davon?

Hallo ihr Lieben, ich werde euch dann jetzt erstmal mein Problem schildern.
Und zwar bin ich vor knapp zwei Monaten mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel gefahren, bin mir aber ziemlich sicher das diese erst auf rot umgesprungen ist, als ich die Straße schon zur Hälfte überquert hatte.
Leider war der Polizist (wo auch immer der gestanden haben will, ich hab keinen gesehen) behauptet ich wäre erst gefahren als es schon mindesten 10 Sekunden rot war und einem Beamten glaubt man natürlich eher als mir.
Das ganze ist passiert als ich zur Schule gefahren bin und sowieso schon spät dran war und da ich keine Lust hatte stundenlang rumzudiskutieren und zu spät zu kommen habe ich einfach gesagt, das es sein könne, ich mir aber nicht sicher wäre.
Da wusste ich noch nicht was das für Konsequenzen haben wird und das die das als Eingeständnis ansehen.
Nach ungefähr 3 Wochen habe ich den ersten Brief bekommen in dem stand das ich insgesamt 67,80 € bezahlen muss (wegen der Anzeige und der Bearbeitungsgebühr) und einen Punkt in Flensburg bekomme.
Eigentlich hatte ich zu dem Zeitpunkt schon vor Einspruch zu erheben, da ich erstens so viel Geld nicht zur Verfügung habe und mir zweitens immer noch keine Schuld bewusst bin.
Leider hat mein Vater davon nichts mitbekommen und den Betrag einfach überwiesen, aus Angst ich könne sonst ins Gefängnis kommen. :smiley:
Ich dachte auch eigentlich das es dann jetz auch egal wäre und die Sache gegessen ist, nun habe ich aber heute noch einen Brief bekommen.
Darin stand das meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird, ich 25,60 € bezahlen muss zuzüglich 2,35€ Postgebühr und an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, bis zum 17.8.2011.
Was mich an der ganzen Sache aufregt ist, dass ich jetzt ein Aufbauseminar für 340€ besuchen muss, obwohl ich mir mittlerweile zu 100% sicher bin das die Ampel nicht rot war als ich losgefahren bin.
Meint ihr es würde etwas bringen wenn ich jetzt schon Einspruch erheben würde oder ist es dafür schon zu spät?
Ich hoffe auf positive Rückmeldung. :wink:

Grüße

Hallo !

Du bist über den Zebrastreifen/Fußgängerfurt an einer Ampelanlage GEFAHREN mit dem Rad,also nicht etwa abgestiegen und zu Fuß das Rad geschoben ?
Da wäre es fast egal,ob die Ampel „Rot“ zeigte oder nicht.

Radfahrer dürfen dort nicht fahren,es sei denn es kreuzt auch ein Radweg und die Ampel zeigt es mit Doppellicht „Fußgänger“ plus „Radler“ an.

Und selbst wenn man beim Polizisten vor Ort die Sache zugibt,man muß es nicht,darauf muß der Polizist einen auch hinweisen,kann man immer noch Einspruch einlegen.

Aber wenn man schon so einen fürsorglichen und ängstlichen Vater hat,der glaubt die liebe Tochter kommt nun sofort ins Gefängnis ?

Jetzt noch Einspruch ?
Was sagt den Vati dazu, „Zahlemann & Söhne“ oder bereut er es nun auch,so schnell(vorschnell) gezahlt zu haben ?
Mit der Bezahlung nimmt man den gemachten Vorwurf hin und verzichtet auf einen Einspruch,man hat ja noch nicht einmal den mitgeschickten Anhörungsbogen genutzt und seine Sicht der Dinge mitgeteilt.

Aber das war eine Tatsachenfeststellung der Polizei,man hat Dich „auf frischer Tat“ beobachtet und angehalten.
Anders ist es nicht zu erklären.

Und zum Seminar und den Kosten kann ich eigentlich nichts sagen,man zweifelt also Deine Eignung als Verkehrsteilnehmer an.
Da brauchtst wohl Rechtrat eines Anwaltes.

MfG
duck313

Das war nicht nur eine Fußgängerampel, sondern eine für Fußgänger und Radfahrer, da habe ich mich wohl ein wenig falsch ausgedrückt.
Was meinst du denn mit Anhörungsbogen, sowas lag meiner Meinung nach keiner der beiden Schreiben bei.

Hallo !

Man wirft Dir doch eine Ordnungswidrigkeit(sogar bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß m. Punkt im Zentralregister) vor,also war dem Schreiben der Bußgeldstelle neben der Zahlkarte auch ein Formblatt beigefügt,in dem man Stellung nehmen kann.
Da stand auch alles drauf,die sog. Rechtbelehrung,wie man sich verhält,wenn man nicht einverstanden sein sollte.
Wenn man eben nicht einverstanden ist,dann schildert man seine Sicht der Dinge und wartet ab,was die Behörde dann entscheidet.
Ist man einverstanden,dann zahlt man,dann ist alles erledigt.

Folgen, wie Punkte oder Auflagen für Führerscheinneulinge oder -anwärter kann man so aber nicht vermeiden. Das ist eine andere Sache.
Da solltest Du dich beraten lassen,ob man das noch abwenden kann.

Das Schreiben mit der Auflage „Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar“ hatte doch auch eine Rechtsbelehrung dabei.
Auch darin sollte stehen,was man machen kann,wenn man nicht einverstanden ist mit der Auflage.

MfG
duck313

Hallo,

Was meinst du denn mit Anhörungsbogen, sowas lag meiner
Meinung nach keiner der beiden Schreiben bei.

Weißt Du wa sich Denke ? Wenn Papi dem Sohnemann alles abnimmt und eigenmächtig Dinge verrichtet, ohne sich mal die rechtlichen Konsequenzen zu überdenken und ohne zu wissen, ob man mit einem „Radfahrerverstoß“ überhaupt in die Nachschulung geschickt werden kann, dann soll doch Papi die 340€ blechen und sich in die Nachschulung setzen.

Das ganz ist ein Fall für den RA und mit ihm beantragt man die Widereinsetzung in den vorherigen Rechtszustand.

Bei Euch zu Hause weiß wohl der Kopf nicht, was der Arsch macht, sorry, aber sowas destruktives habe ich selten erlebt. Aber sicher hat man es „nur gut gemeint“.

Andererseits, wenn der Polzist dich erwischt hat, dann hätte ich den Scheiß eben vor Ort bezahlt und dann wäre es das gewesen… durch die Diskutierei und versuchte Abstreiterei kann man Dir auch eine „charakterliche Uneignung für den Straßenverkehr“ andichten udn Dich erst Recht in die Fahrschule schicken, dazu braucht man keine Probezeit !

Fazit: Ab zum RA, alles weitere ist Spekulation !

MfG

zur Bedeutung der Farben
Hallo,

mittlerweile zu 100% sicher bin das die Ampel nicht rot war
als ich losgefahren bin.

das ist eine passende Gelegenheit, um mal wieder darauf hinzuweisen, daß nicht rot „halt“ bedeutet, sondern schon gelb. Genauer: bei gelb hat man vor der Ampel auf das nächste Lichtzeichen zu warten (vgl. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) - also entweder grün (und dann erst losfahren) oder rot (und dann erst recht stehenbleiben). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß erst das Überfahren eines Rotsignals geahndet wird.

Gruß
Christian

Fussgängerampel hat kein Gelb

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Fussgängerampel hat kein Gelb

  1. Hier schon.
  2. Es war eine generelle Anmerkung. Genauso wenig wie hupen bedeuten sollte „Du hast mich geärgert“ oder blinken „ich bin schon so gut wie abgebogen/auf die andere Spur gewechsel“ heißt gelb „bitte gasgeben, gleich kommt rot“.