Was haltet ihr von diesem Australien Fond?

Hallo,

ich interessiere mich für den Fond WKN 570769.

Es ist ein Australienfond mit ausserordentlich guter Performance.

Vom Anbieter hab ich noch nie etwas gehört:
Nestor Investment Management…

auch die Marktkapitalisierung ist recht gering mit 7 MIO Euro.

Was haltet ihr davon?

Da ich bzgl. der Seriösität nichts sagen kann, frage ich mich, ob bei Fond auch gravierende Fallstricke geben könnten, Beispielsweise, dass es eine Nachschusspflicht gibt, wenn der Fond pleite geht oder solche Geschichten.

Danke und Grüße

Verkaufsprospekt
Hallo,

mal ein Link zum Verkaufsprospekt.

http://fonds.onvista.de/fondsprospekte.html?ID_INSTR…

Im Fond befinden sich event. auch Optionsscheine, Optionen können ja neben Totalverlust auch eine Nachschusspflicht beinhalten, wenn die Kursentwicklung katastrophal ist.

WÄre es aus diesem Grund möglich, dass die FOndgesellschaftn entsprechend Nachschüsse verlangen könnte, wenn deren Konzept nicht aufgeht?

Danke und Grüße

hallo sven,

das hängt davon ab, wie dein wertpapierportfolio aussieht, worin du investiert hast außer australien. wenn, dann nicht mehr als 4% des gesamtbetrages.
du hast optionen mit optionsscheinen durcheinandergebracht.

strubbel
$:open_mouth:)

Das mit der Nachschusspflicht ist falsch: im Gegensatz zu Futures wo es diese tatsaechlich gibt (die sogenannten margin calls) ist beim Kaufen von Optionen oder Optionsscheinen der maximale Verlust die bezahlte Praemie. Beim Verkaufen einer call Option ist der Verlust dagegen theoretisch unbegrenzt denn die zugrundeliegende Aktie kann theoretisch undendlich steigen, beim Verkauf einer Put option ist der Verlust maximal, wenn die zugrundeliegende Aktie wertlos wird. Antelle einer „Nachschusspflicht“ muss der Verkauefer einer Option am Ende deren Laufzeit, dem Kaeufer die zugrundeliegende Aktie liefern (call option) oder von ihm zum dann herrschenden Kurs abnehmen. Wenn der Fonds sich derart spekulativ daneben legen sollte, dass das Fondsvermoegen null wird, kann der diese Verpflichtung dem Kaeufer gegenueber nicht erfuellen (i.e. er ist pleite), aber der Kaeufer hat kein Recht, sich an die Investoren zu wenden.

Im uebrigen erlauben die meisten Fondsbestimmungen das Verkaufen von Call Optionen nur dann, wenn die zugrundeliegende Aktie auch im Depot ist: uebt der Kaeufer aus, wird er aus dem Depot bedient, tut er es nicht (weil die Aktie gefallen ist), passiert nichts und der Fonds hat die Optionspraemie vereinnahmt. Der Verkauf von Puts ist selten gestattet weil es diesen „natuerlichen“ Hedge nicht gibt.

Im Fond befinden sich event. auch Optionsscheine, Optionen
können ja neben Totalverlust auch eine Nachschusspflicht
beinhalten, wenn die Kursentwicklung katastrophal ist.

WÄre es aus diesem Grund möglich, dass die FOndgesellschaftn
entsprechend Nachschüsse verlangen könnte, wenn deren Konzept
nicht aufgeht?

Danke und Grüße

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