Was haltet Ihr von dieser Anzeige?

Ich sage erst mal nichts…
was haltet ihr von dieser Anzeige?

Gruß
Carolin

ROBBIE WILLIAMS

LIVE IN HAMBURG

2 Karten für das ausverkaufte Konzert am 14.07.06

Hamburg Bahrenfeld, Trab-Arena

Hardcovertickets, keine Onlinetickets o.ä.

Einlass 15Uhr, Beginn 18Uhr

Stehplätze im Innenraum, seien Sie in der 1. Reihe live dabei!

Zu verkaufen sind zwei Tickets. Die Tickets werden nur paarweise verkauft. Der Gebotspreis gilt für ein Ticket.

Die Artikelbeschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Dies ist eine Privatauktion, keine Rückgabe, kein Umtausch, kein Ersatz bei Verlust durch die Post usw.

Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie einverstanden sind.

Hi!

Was willst du wissen?
Du bietest auf 2 Tickets, der Preis gilt aber nur für eins (also Endpreis x 2)

Gruß
Falke

Hi

Ich sage erst mal nichts…
was haltet ihr von dieser Anzeige?

Bietest auf je 1 Ticket für ein Robbie Konzert in Hamburg.
Da se nur paarweise verkauft werden musste Endpreis x2 nehmen.
Wollteste darauf hinaus?
Wäre ne eBay Gebührenumgehung.

MfG
Lilly

Was genau ist denn jetzt deine Frage? Willst du was Rechtliches wissen? Wenn ja, was?

Levay

Ich persönlich würde mir überlegen ob ich den Verkäufer nicht an e-bay melde.

Wenn ich schon den doppelten Auktionspreis berappen muss, da soll er auch die doppelte Provision abdrücken.

Gruss Ivo

Ergänzung! Was ich will?
Ich will, dass ihr das lesen tut, bzw. überfliegt und was euch als erstes dazu einfällt. Leider weird hier nicht die original Schriftgröße dargestellt, weil der Satz wo 'ein Ticket steht, der wird dann ganz klein am Ende der Anzeige.
Und da ich es ziemlich eilig hatte, habe das mehr oder weniger ignoriert und soviel geboten, wie ich normal für 2 Tickets bieten wollte. SO jetzt wißt ihr eigentlich schon alles!? Und auch worauf ich hinaus will…

Grüße
Caro

PS ach ja, vielleicht wißt Ihr auch, wie ich da wieder raus komme???


einfach nicht mehr eilig haben und genau lesen…

zieh deine Gebote zurück solang die Auktion noch läuft.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibts für die erweiterte Erkärung auch schon Sternchen??? OK!
*verstehedasprinzipwerwilloderreinerkumpeldienst?*

Gruß
Falke

Hi

PS ach ja, vielleicht wißt Ihr auch, wie ich da wieder raus
komme???

Anfechten wg. Irrtums.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Je nachdem wie die Auktion gestaltet wurde kann das wirklich ne absichtliche Irreführung sein. Ob das rechtlich relevant ist weiß ich nicht.

Aber das ist ein bekannter Trick bei Tickets.
Und wenn du so weit hoch"gepusht" wurdest warste wohl nicht die einzigste die das missverstand.

Das hier die Leute wußten worum es ging lag u.a. auch daran das von vorne herein klar war das es etwas nicht koscheres an der Beschreibung gab und man direkt auch danach suchte :wink:
Schliesslich postet hier keiner harmlose langweile Artikelbeschreibungen rein ^^

MfG
Lilly

1 „Gefällt mir“

Hallo,
ich würde hier nicht posten, wenn die Geschichte nicht schon abgeschlossen wäre.
Grüße
Caro

Wahrscheinlich Pech

Leider weird hier nicht die original
Schriftgröße dargestellt, weil der Satz wo 'ein Ticket steht,
der wird dann ganz klein am Ende der Anzeige.
Und da ich es ziemlich eilig hatte, habe das mehr oder weniger
ignoriert und soviel geboten, wie ich normal für 2 Tickets
bieten wollte. SO jetzt wißt ihr eigentlich schon alles!? Und
auch worauf ich hinaus will…

Hallo Carolin,
wenn du sagst, das der Verkäufer den Zusatz mit den 2 Tickets nur klein unten drunter geschrieben hat, liegt die Vermutung natürlich nahe, dass er genau auf solche Leute wie dich gehofft hat (nimm das jetzt nicht persönlich).

PS ach ja, vielleicht wißt Ihr auch, wie ich da wieder raus
komme???

Schwierig, wirklich. Das mit dem Irrtum und kauf rückgängig machen ist immer so eine Sache. Weiß ja nicht, wieviel du bezahlt hast für den Spaß aber normalerweise lont es da nicht, éinen Anwalt einzuschalten, denn er hat ja alles „ordnungsgemäß“ hingeschrieben…Könntest du mir mal die Artikelnummer geben?

Die andere Möglichkeit wäre, ihn zu fragen ob man vom Kauf zurücktreten kann, da du dachtest es wäre der Preis von 2 Tickets und auch nicht mehr Geld zur Verfügung hast…kannst ja bisschen flunkern. Ich mein, seine Nummer war auch nicht grad die feine englische Art. Würd mich freuen, wenn de mir die Artikelnummer gibst, würd es mir gern anschauen,

LG
Doggy

Hallo Dogy,
den Artikel habe ich hier rein kopiert.
Was meinst du noch zu finden unter der Artikelnummer.

Danke und Grüße
Caro

Hi,

na du musst doch so ne ewig lange Artikelnummer haben, unter der die Auktion lief. Die wollt ich haben, um mir die mal so anzusehen, wie er sie geschrieben hat. Voll ärgerlich.

Grüße

Hallo Carolin,

Anfechtung wegen Irrtums. Du teilst einfach dem Verkäufer mit, daß Du dich geirrt hast. Kann Anbieter und Käufer machen, wenn es der Fall und plausibel ist. Wenn oben in der Überschrit groß 2 Karten steht und irgendwo nur 1 Karte, dies dies imho sehr plausibel, ich glaube daher nicht, daß der Verkäufer vor Gericht geht, tut es es doch, hat er wohl schlechte Karten.

Viele Grüße

Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich hätte mich vorm ersteigern erkundigt, ob das Konzert tatsächlich ausverkauft ist.
Ist es nämlich nicht!
Ne Freundin von mir hat heute noch Karten beim Veranstalter gekauft!

Grüße
Artemis

Ah ja…
erst erkundigt, dass es noch Plätze für 75 Euro gibt und dann nicht bei Ebay für 55 Euro gekauft :smile:
Prima Geschäftsidee!

Grüße
Caro

Hallo Caroline!

Ich sage erst mal nichts…

Wäre erstmal einfacher gewesen, wenn Du es doch getan hättest.
Dann hätte jeder gewußt, was Du überhaupt von uns wissen wolltest.
Da steht nix von wegen daß Du die Tickets gekauft hast…

was haltet ihr von dieser Anzeige?

Melde es Ebay.
Eine absichtlich Irreführende Artikelbeschreibung verstößt gegen die Grundsätze.
Außerdem wird hier versucht, Ebay Gebühren zu umgehen.
Der mögliche Gebotspreis sollte wohl niedriger sein als bei zwei Tickets.

Allerdings hast Du die Tickets ersteigert und somit eine rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen.

Ich würde dem Verkäufer eine Nachricht schicken, daß er vermutlich eine betrügerische Artikelbeschreibung abgegeben hat und vom Kauf zurücktreten.
Bezahlen würde ich auch nichts.

Dann abwarten was passiert.

Gruß Gerrit

Gruß
Carolin

ROBBIE WILLIAMS

LIVE IN HAMBURG

2 Karten für das ausverkaufte Konzert am 14.07.06

Hamburg Bahrenfeld, Trab-Arena

Hardcovertickets, keine Onlinetickets o.ä.

Einlass 15Uhr, Beginn 18Uhr

Stehplätze im Innenraum, seien Sie in der 1. Reihe live dabei!

Zu verkaufen sind zwei Tickets. Die Tickets werden nur
paarweise verkauft. Der Gebotspreis gilt für ein Ticket.

Die Artikelbeschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach
bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Dies ist eine Privatauktion, keine Rückgabe, kein Umtausch,
kein Ersatz bei Verlust durch die Post usw.

Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie einverstanden
sind.