Was haltet ihr von dieser ETW-Finanzierung?

Hallo Wissende,

Mieter wollen ihre Mietwohnung dem Eigentümer abkaufen. Der Eigentümer ist bereit und sogar entgegenkommend hinsichtlich der Finazierung.

Eigenkapital ist kaum vorhanden. Die Mieter wollen daher die ETW mit 60% des Kaufpreises beleihen. Den Rest würde der Eigentümer als nachrangig ins Grundbuch eingetragene Hypothek beisteuern und dafür bis zur vollständigen Tillgung eine monatliche Rente bekommen.

Frage Ist diese Art der Finanzierung „gesund“ oder enthält sie für die eine oder andere Partei möglicherweise versteckte Nachteile?

Wo kann man sich erkundigen, wie hoch der Zinssatz für nachrangige Darlehen ist?

Wie kann der sich der Kreditgeber gegen ausbleibende Rückzahlungen absichern? Wann hat der Kreditgeber üblicherweise das Recht, seine Rückstände einzuklagen (notfalls per Zwangsversteigerung).

Danke für Eure Hinweise

Wolfgang D.

Frage Ist diese Art der Finanzierung „gesund“

Das hängt von der Finanzkraft des Käufers ab.

oder enthält sie für die eine oder andere Partei möglicherweise versteckte Nachteile?

Für den Verkäufer besteht der überhaupt nicht versteckte Nachteil, dass er nachrangig im Grundbuch steht. D.h. m Falle einer ZV wirst erst der erste Rang bedient und danach der Verkäufer.

Wo kann man sich erkundigen, wie hoch der Zinssatz für nachrangige Darlehen ist?

Hol bei einr Bank zwei Angebote ein, eines für eine 60 % Finanzierung und eines für eine Vollfinanzierung, dann siehst Du den Unterschied.

Wie kann der sich der Kreditgeber gegen ausbleibende Rückzahlungen absichern?

Über die Eintragung einer Grundschuld.

Wann hat der Kreditgeber üblicherweise das Recht, seine Rückstände einzuklagen
(notfalls per Zwangsversteigerung).

Das kann man vertraglich vereinbaren. Mehr als zwei oder drei Raten würde ich nicht zulassen.

Hi,

Im Grundsatz eine echt gute Sache. Für den Käufer wird die Finanzierung in der Regel erschwinglich und der Verkäufer bekommt laufend seine liquiden Mittel.

Wichtig ist bei einer solchen Gestaltung immer das Vertrauen des Verkäufers, da er im Fall von ausstehenden Raten immer der letzte Ist, der Geld sieht. Aber wenn man sich kennt (und der VK kennt ja seine „noch“ Mieter i.d.R. recht gut), ist eine private „Mietkaufvereinbarung“ für beide eine feine Sache. Es muss nur alles vertraglich sauber geregelt werden.