Was hat er für ein recht er ist am ende':

Guten Tag,

habe eine frage einer ist nachmieter von einer wohnung der vertrag ist
unterschrieben und ein zug an 1.10.09 aber jetzt ist die frage der
mieter hat noch nicht gekündigt und kann an den datum noch nicht raus
was macht er jetzt er will nicht auf der straße wohnen bis die wohnung
frei ist!!

ist sein vertrag gekündigt wenn er schon ein hat für die
wohnung??und kann er ihn raus schmeißen an den datum??

was meint ihr!!

danke

Hallo,

gehe ich richtig in der Annahme, Nachmieter hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag über die noch belegte Wohnung zum 01.10.09 geschlossen?

Dann ganz einfach: Nachmieter fragt Vermieter, wo er gedenkt ihn ab dem 01.10.09 unter zu bringen.

Vermieter muß für die Kosten aufkommen.

Gruß

Joschi

er war beim mieter weil der auziehen will und er hat zu ihn gesagt am 1.10.09 ist er raus ja und jetzt hat der noch keine wohnung und der nachmieter kann nicht einziehen!!

macht der vermieter sich damit nicht strafbar vermietet ja so zu sagen eine wohnung an zwi leute??

danke

Huhu Bruno,

macht der vermieter sich damit nicht strafbar vermietet ja so
zu sagen eine wohnung an zwi leute??

strafbar? Hm keine Ahnung, auf jeden Fall macht er sich gegenüber dem Nachmieter schadensersatzpflichtig.

Notwendige Kosten, welche dem Nachmieter aufgrund des nicht möglichen Einzugs entstehen kann der Nachmieter gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Gruß

Joschi

Gibt es einen Mietvertrag?
Schriftlich?
Mündlich?

Wurde dieser bereits vom Vermieter unterschrieben, falls schriftlich?

LG Jasmin

Was der momentane Mieter sagt oder tut, hat den neuen Mieter nicht zu interesseieren. Vertragspartner ist der Vermieter. WAs mit dem Vermieter vereinbart wurde ist die Hauptsache!

LG Jasmin

HI!

Huhu Bruno,

macht der vermieter sich damit nicht strafbar vermietet ja so
zu sagen eine wohnung an zwi leute??

Ich würde sagen NEIN! Weil der Vermieter vermietet gem. Mietvertrag nur an eine Partei! Das der Vormeiter nicht rechtzeitig ausziehen kann sollte strafrechtliche keine Konsequenzen für den Vermieter haben.

strafbar? Hm keine Ahnung, auf jeden Fall macht er sich
gegenüber dem Nachmieter schadensersatzpflichtig.

Notwendige Kosten, welche dem Nachmieter aufgrund des nicht
möglichen Einzugs entstehen kann der Nachmieter gegenüber dem
Vermieter geltend machen.

Und der Vermieter gegenüber dem Vormieter! Weil der ist ja nicht ausgezogen!

Gruß

Joschi

Gruß
Samy

ja es gibt ein mietvertrag unterschrieben und alles mit datum des einzuges 1.10.09 halt

danke

Hallo,

Notwendige Kosten, welche dem Nachmieter aufgrund des nicht
möglichen Einzugs entstehen kann der Nachmieter gegenüber dem
Vermieter geltend machen.

Und der Vermieter gegenüber dem Vormieter! Weil der ist ja
nicht ausgezogen!

Schon, aber nur wenn es kein gültiges Mietverhältnis mehr zwischen Nochmieter und Vermieter gibt. Scheint aber in diesem noch ein solches zu geben.

Wobei ich in diesem Fall sogar noch die Gefahr sehe, selbst wenn der aktuelle Mieter hätte ausziehen müssen, dies jedoch nicht getan hat und dieser Umstand dem Vermieter hätte klar sein müssen, so könnte es durchaus sein, dass der Vermieter auf einem Teil seiner dadurch entstandenen Kosten sitzen bleibt.

Gruß

Joschi

ja es gibt ein mietvertrag unterschrieben und alles mit datum
des einzuges 1.10.09 halt

danke

Ja das ist doch super!! Dann ist es das Problem vom Vermieter.

Der neue Mieter muss dem Vermieter mitteilen, dass er sich entweder ein Hotelzimmer auf Kosten des Vermieters sucht, oder sonstige Entschädigung verlangt (vielleicht eine andere Wohnung vom selben Vermieter zur Verfügung stellen?). Auf der Strasse muss er nicht wohnen.

Auch eventuelle Extrakosten (Einlagerung der Möbel, neues Ausliefern von der Spedition) darf dem Vermieter berechnet werden. Also alle Kosten die Aufgrund der Verzögerung extra anfallen.

Der Vermieter muss dies dem neuen Mieter zahlen und holt sich das Geld in der Regel vom momentanen Mieter zurück, weil dieser vertragswidrig länger in der Wohnung bleibt als er darf. Das heisst, es ist das Problem des Vermieters, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Der neue Mieter darf sich ein Hotelzimmer suchen. Dies vorher natürlich alles schriflich dem Vermieter ankündigen (und auch kein 5 Sterne Hotel, sondern Mittelklasse).

Der neue Mieter sollte mit dem Vermieter reden. Falls der Vermieter sich stur stellt, sollte man zum Anwalt oder Mieterbund.

LG Jasmin

Wobei ich in diesem Fall sogar noch die Gefahr sehe, selbst
wenn der aktuelle Mieter hätte ausziehen müssen, dies jedoch
nicht getan hat und dieser Umstand dem Vermieter hätte klar
sein müssen, so könnte es durchaus sein, dass der Vermieter
auf einem Teil seiner dadurch entstandenen Kosten sitzen
bleibt.

Das ist aber das Problem vom Vermieter, nicht vom neuen Mieter.

LG Jasmin

vielen dank für euren rat ich werde es den anderen mit teilen!

danke