Hallo,
vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall:
Ein riesiger Stapel Werbungskosten und außergewöhliche Belastungen für die Einkommenssteuer 2012 ergaben ein ganzes DHL Paket, da die gesamten Papiere über 1 kg wogen. nach 3 Monaten erhielten wir nun die Rückgabe von Belegen mit Hinweis zu Aufbewahrungsfristen etc. Nun jedoch ein handschriftlicher Vermerk: „Die Belege zu Krankheitskosten erhalten Sie erst nach der Rechtskraft des Einkommenssteuerbescheides.“
Wie ist das zu verstehen? Gibt es da Probleme? Sollte ich mich nochmals ans FA wenden, obwohl davon in dem Schreiben gebeten wird, abzusehen?
Hatte so eine Aussage noch nie…