Was hat es mit den Unterhalt bei mir aufsich?

Hey,

Ich habe eine Frage zu meinen Unterhalt.Aber erstmal kurz zu meiner Person:
Ich bin mit 16 zu Hause ausgezogen, weil ich eine Ausbildung begann die mehr als 140km von meinen Elternhaus entfernt liegt.
Mittlerweile beginnt demnächst mein 2.Lehrjahr und mein 18. Geburtstag kommt im Oktober.
Meine Eltern sind getrennt. Mein Vater zahlt mir seit September jeden Monat 125€ Unterhalt.
Meine Mutter ist seit langen verheiratet, Sie hat wieder mal eine Schulung zur Altenpflegerhelferin und Er ist wahrscheinlich Montagearbeiter.Genau kann ich das nicht sagen, seitdem ich von zu Hause raus bin habe ich mich dort nicht mehr gemeldet, weil ich dort eine Geschichte hinter mir habe, mit der ich entgültig abschließen möchte. Das letzte was ich von Ihr gehört habe, das ich mir eine Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und alle anderen Versicherungen die ich brauche selber zulegen soll, denn Sie kündigte alle Verträge, so das ich da rausfliege.Desweiteren wollte ich mein Elternhaus als 2. Wohnsitz lassen, was sie mir aber versaut hat, denn Sie ging zum Einwohnermeldeamt und meldete mich dort ab.

Darf SIe das alles so einfach?

Weiter zu meinen Einkommen, meine Vergütung liegt bei 630€ monatlich, und BAB habe ich beantragt und bewilligt bekommen mit knapp 80€(was aber wahrscheinlich runter gesetzt wird weil ich eine Verdiensterhöhung hatte,aufgrund von Tarifverhandlungen=) )
Ich habe monatlich Ausgaben von 210€ Miete plus 110€ Strom andere Nebenkosten sind in der Miete eingeschlossen.
Zusätzlich habe ich ab Oktober Spritkosten zu begleichen aufgrund dessen das ab den 2. Lehrjahr wir in Außenbetriebe aufgeteilt werden.

Nun sagte meine Tante zu mir, das sie gehört hat das die Eltern, also Vater und Mutter mir Unterhalt bezahlen müssten.Mein Vater macht das ja und an den Unterhalt möchte ich nix verändern, aber nun habe ich die Frage:

Muss meine Mutter mir Unterhalt bezahlen?

Ich wäre für eure Hilfe sehr Dankbar.

Schöne Grüße!!

Was ist mit deinem Kindergeld? Werden/wurden davon „Versicherungen“ bezahlt. Krankenversicherung zahlt dein Arbeitgeber. Renten- und Pflegeversicherung auch. Unfallversicherung ist 'ne private sache, hat deine Mutter sicher nicht bezahlt. haftpflicht ist wichtig, die liegt bei ca. 80 Euro im Jahr, schau da mal rein.

Mach dich mal bei der Familienkasse (Arbeitsamt) wo deine Mutter wohnt kundig. Üblich ist es, dass das Kindergeld weiter bezahlt wird, solange die „Kids“ in der 1.Ausbildung sind (es sei denn, sie verdienen horrende Summen).

Wenn du Harzt 4 beantragst, muss sie ihre Einkommensverhältnisse darlegen, da prüft das Amt. Lass dich da mal beraten.

Viel Glück

Hallo

da du in einer Ausbildung bist und nicht mehr zuhause wohnst, sind beide Elternetile grundsätzlich unterhaltspflichtig. Die Höhe bestimmt sich aus dem anrechenbaren Einkommen der beiden. Siehe dazu die Düsseldorfer Tabelle als Basis.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…

Von dem Gesambetrag wird das Kindergeld sowie dein Nettlohn+90€ sowie jedes andere Einkommen abgezogen. Der Restbetrag ist der zu fordende Unterhalt

Zahlen müssen beide in den jeweiliegen Anteilen ihres Einkommens.

Zahlen muessen sie aber auch nur wenn sie leistungsfähig sind. Wenn deine Mutter weniger als 950€ zur Verfügung hat, wird sie nichts zahlen muessen.

Damit die Ansprüche nicht verloren gehen, musst du deine Mutter anschreiben, mit dem Hinweise auf Unterhaltsansprüche und dem Nachweis von Unterlagen. Das ist wichtig, da ab dem Tag die Zahluhr läuft, egal was du dann weiter machst.

Gruss

http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung…

Oh, Tut mir leid das habe ich ganz vergessen.
Das Kindergeld bekomme ich nach langen streit mit meiner Mutter. Ich habe das Amt angeschrieben und denen offen gelegt was los ist, und das sie das einbehält, ohne recht bzw ohne davon etwas für mich zu bezahlen. Ich selber bekomme es noch nicht, aber mein leiblicher Vater bekommt dies und leitet es auch an mich weiter.

Gibt es für das Anschreiben eine Vorlage?

hallo,

  1. ab den 18. sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig,auch deine Mutter. Sie kann vollzeit arbeiten gehen,auch wenn sie das nicht macht,und dir somit Unterhalt zahlen
  2. Azubi Lohn und volles Kindergeld werden beim Unterhalt angerechnet, wie das mit der Miete verechnet wird ,kann ich leider nicht ssagen

lisa

Hallo BusterJF,
im allgemeinen ist es so, daß BEIDE Elternteile dir in der ersten Lehre unterhaltspflichtig (in Geld- oder Naturalleistung) sind. Da du nicht mehr daheim wohnst, sind beide in Geldleistung pflichtig. Wie hoch diese sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Daß dich deine Mutter einfach so von diversen Versicherungen abmeldet, u.a. Krankenversicherung, ist evtl. gesetzeswidrig. Solange du in der Ausbildung bist und minderjährig, kannst du (teilw. kostenfrei) bei diversen Versicherungen versichert bleiben. Krankenversicherung kann sie dich garnicht abmelden, da dein Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb dich dort angemeldet hat, du bist somit sowieso nicht mehr bei deiner Mutter familienversichert.
Geh am Besten zu einem Anwalt für Familienrecht, der berät dich in allen dieser Fragen gesetzes genau, du brauchst dafür einen Beratungsschein vom Familiengericht deines Wohnortes, das kostet dich höchstens 20 Euro Eigenanteil. Der RA kann dir aber genau ausrechnen, was und ob du Anrecht auf Unterhalt von deiner Mutter hast.

Gruß Tscho70

Das Schreiben sollte ungefär so aussehen:

Gruss

Für die Höhe des Unterhalts kommt es auf die Bedürftigkeit des Antragsstellers sowie die Leistungsfähigkeit des Antragsgegners an. Sie sind deshalb gemäß § 1605 BGB verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen zu erteilen und zwar für jedenfalls ein Jahr.
Der Antragsgegner Frau xxxx wird verpflichtet, dem Antragsgegner Auskunft zu geben über seine in den letzten 12 Monaten, nämlich in der Zeit von September 2010 bis August 2011 erzielten Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit einschließlich eventueller Lohnersatzleitungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Steuererstattungen. Die Auskunft ist in Form einer geordneten Zusammenstellung der Einkünfte zu erteilen.
Ferner wird der Antragsgegner verpflichtet, für den genannten Zeitraum die monatlichen Gehaltsabrechnungen seines Arbeitgebers, aus denen sich das Brutto- und das Nettoeinkommen einschließlich aller Zu- und Abschläge ergibt, vorzulegen sowie – bei Vorliegen der Voraussetzungen - Bescheinigungen über den Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld und den letzten Steuerbescheid.
Gleiches gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen welche durch Vorlage der Zinsbescheinigung der Bank zu belegen sind.

Hallo,
also das sind sehr viele Fragen auf einmal:smile:. Also was Ihnen an Unterhalt zusteht kann man nicht genau sagen, dazu muss man genau wissen, was Ihr Vater und was Ihre Mutter verdienen.
Der Ehemann der Mutter hat nichts mit Ihren Unterhalt zu tuen, der zahlt natürlich nicht.
Es richtet sich nach dem Einkommen der Mutter selber, ob sie überhaupt Unterhalt zahlen muss.
Allerdings sehe ich das wohl eher so, dass Sie eh keinen Anspruch haben. Ihre Ausbildungsvergütungund dann Kindergeld und die 80 Euro, da liegen Sie wohl über die Grenze.
Welche Ausgaben Sie haben spielt dabei keine Rolle.
Auch braucht Ihre Mutter die Versicherungen nicht bezahen, aber an Ihrer Stelle würde ich schnellstens eine Haftpflicht abschliessen, Sie können sich sonst das ganze Leben schon jetzt versauen.
Das einzige was Sie machen können ist zum Anwalt gehen und er soll genau rechnen, aber ich denke, da wird nichts bei rum kommen. Auch Ihr Vater wird nicht zahlen müssen.
Versuchen Sie Wohngeld zu beantragen. Da sehe ich die bessere Chance drin Geld zu bekommen.
Gruss

Agnes

Hallo
Ob die Mutter sie einfach so abmelden darf kann ich nicht genau sagen, ich würde ihnen raten mit der Sache zum Jugendamt zu gehen. Bis sie volljährig sind, haften Eltern für ihre Kinder, versicherung etc.
Zu ihrer Frage, ja ihre Tante hat da völlig recht. Wenn das Kind nicht beim Elternhaus wohnt und in einer schulischen Ausbildung ist, Abi macht,Studium etc, müssen beide Eltern Unterhalt zahlen. Der Unterhalt wird dann beim Jugendamt berechnet wer wieviel zahlen muss. Wenn sie sagen der Unterhalt vom vater reicht dann wird ihnen nur der von der Mutter berechnet. Gehen sie dazu auch zum Jugendamt und lassen sie sich das dort ausrechnen. Das Jugendamt hilft ihnen auch das Geld bei den Eltern einzufordern.

Hallo Buster,
grundsätzlich hast du Anspruch auf Unterhalt beider Elternteile, da du einen eigenen Wohnsitz hast und noch in der Ausbildung bist.
Für den Unterhalt den deine Mutter bezahlen muss, wird das monatliche Nettoeinkommen deiner Mutter zu Grunde gelegt. Sie lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, also spart sie sich Mietkosten, Nebenkosten usw. das wird bei der Berechnung mit berücksichtigt.
Du solltest dich schnellstens an das zuständige Jugendamt wenden. Das Amt schreibt deiner Mutter einen Brief in dem sie aufgefordert wird ihre Einkommensverhältnisse darzulegen, danach wird der Unterhalt errechnet, abzüglich dem Eigenbehalt von 950,- € mtl. der nicht angetastet werden darf.
Lass nicht zuviel Zeit verstreichen, denn ich glaube dass du rückwirkend keinen Unterhalt mehr einfordern kannst.
Alles Gute

Wenn deine Mutter arbeitet muß sie auch zahlen.siehe Düsseldorfer Tabelle

Hallo,

ja Deine Mutter ist auch unterhaltspflichtig. Es müsste jedoch geprüft werden, wie Ihre Verdienstsituation ist. Anteilig wird das Deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld (wer bekommt das?) abgezogen werden. Aber hier solltest Du einen Anwalt oder evt. das Jugendamt mit beauftragen. Viele Grüße

Hallo,

bei einer Scheidung ist meines wissens nach nur immer einer Unterhaltspflichtig. Das ist leider meistens der Vater, da dieser meistens das höhere Einkommen hat und nicht die Kindserziehung übernimmt.
Deine Mutter muss, solange Du nicht volljährig bist für deinen Unterhalt mit sorgen. Du kannst von Deiner Ausbildungsvergütung in den meisten Fällen noch nicht allein Deinen Lebensunterhalt finanzieren. ich würde Dir raten Dich fachmännisch beraten zu lassen, da ich die genaue Gesetzeslage natürlich nicht kenne. Was ich geschrieben habe ist nur meine eigene Meinung ohne rechtlichen Hintergrund.

Schöne Grüße und alles Gute.

hi.
geh mal zum jugendamt und beantrage da den UNTERHALTSTITEL. ich weiß aba nich genau wie des läuft wenn du 18 bist. du brauchst aba sicher alle nachweise. quasi: dein arbeitsvertrag, deine geburtsurkunde, dein ausweiß, sämtliche verträge vom BAB und so. alles kopieren. was du noch brauchst werden die dir dann sagen. eig kannst du direkt zu dem jugendamt in der stadt in der du lebst. hm… mal sehn… viel glück udn halt mich auf dem laufenden :smile:

Hallo,

grundsätzlich leisten beide Eltern Unterhalt. Bei einem minderjährigen Kind, dessen Eltern getrennt sind, ist es meist so, dass ein Elternteil den Unterhalt durch Betreuung leistet, der andere Elternteil durch Bargeld.

Wenn ein minderjähriges Kind nicht bei den Eltern wohnt und somit nicht betreut wird, müssen beide Eltern den Barunterhalt leisten.

Ein volljähriges Kind benötigt wegen der Volljährigkeit keine Betreuung mehr und erhält auch von beiden Eltern den Barunterhalt.

Das wird so gerechnet, dass das Einkommmen beider Eltern addiert wird und man mit der Summe in die Düsseldorfer Tabelle guckt. Dort steht dann der Unterhaltsbetrag, der aber bei einem auswärts wohnenden Kind die 670 Euro nicht überschreitet (der Bertrag ist höchstens).

Dann darf jeder Elternteil seinen Selbstbehalt von seinem Einkommen abziehen (minderjähriges K. 950 Euro beim volljährigen K. 1150 Euro).

Vom Unterhaltsbetrag wird dann das GANZE Kindergeld und das Eigeneinkommen des Kindes abzügl. 90 Euro für Ausbildungsaufwendungen, abgezogen.

Da BAB bereits bei der Rechnerei involviert ist, wird kaum viel Geld von der Mutter zu holen sein. Die Behörden werden schon von ihr den Betrag holen wollen bzw. weisen im Bescheid darauf hin, wie hoch sie bezahlen muss.

Mein Tipp wäre, beim Vater anmelden. Der kann das auszubildende Kind auch in seine Versicherungen aufnehmen - meist sogar ohne Mehrkosten.

Ansonsten bei den Hartz-IV-Behörden vorstellig werden. Wichtige Versicherungen wie z. B. Haftpflicht, werden dort u. U. übernommen.

Kindergeld an Dich auszahlen lassen.

Gruß

Also das Ist ein sehr komplexes Thema !
fangen wir mal beim Abmelden beim EWA an :
" Ja dazu ist Sie sogar verpflichtet "
Verträge:Wenn du als Versicherungsnehmer drin standest fraglich weil du ja 16jalt warst und eingeschänkt geschäftsfähig die versicherung hätte dich fragen können ob du die verträge weiter führen willst.
Unterhalt:schau mal die Düsseldorfer Tabelle nach findest du auch im internet. deine Eltern sind dir zu vollem umfang unterhaltspflichtig auch über das 18lj hinaus solange du dich in einer ausbildung befindest.
ps für die rechtschreibe fehler mache ich meine deutschlehrer verantwortlch :smiley: