Was heißt Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen

Hallo, meine erste Frage an die Community:

Auf meinem vorläufigen Steuerbescheid für die Einkommensteuererklärung 2010 stand folgende Erläuterung zur Festsetzung:

„Ich bitte Sie, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides die Betriebseinnahmen belegmäßig nachzuweisen, sowie die „Fahrzeugkosten“ und die Aufwendungen für „Betriebsbedarf“ detailliert auzuschlüsseln und die Ausgaben anhand der Größten Eingangsrechnung nachzuweisen“.

Hierzu meine Fragen:

Was bedeutet Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen?

Was ist eine große Eingangsrechnung?

Was much ich alles einreichen?

Wie genau wird das geprüft?

Für jede Hilfe bin ich unendlich dankbar!

LG

Micha

Hallo,Micha

Mit Betriebseinnahmen ist gemeint,Rechnungen die Sie an die Käufer ihrer Ware ausgestellt haben.Diese müssen Sie dem Finanzamt nachweisen.(zur Not über Kontoauszüge nachweisen).

Eingangsrechnung(en): Wo Sie ihre Ware gekauft haben und wieviel Sie dafür bezahlt haben.

Fahrzeugkosten:sind vor allem KFZ-Versicherung -Steuer,Reparaturen am KFZ,Benzinkosten wenn Sie z.B. einen Lieferservice haben.

Aufwendungen für Betriebsbedarf:Alles was Sie kaufen mussten ,dass Sie den Betrieb eröffnen konnten.
z.B. Computer, Schreibtisch,bei einem Laden die Miete+NK, Werkzeug usw.
Sie müssen dies alles anhand der bezahlten Rechnungen (Konto)nachweisen.

Wenn Sie selbst Krankenversichert oder sonstige Vers. wegen dem Beruf haben alles absetzen.

Das Finanzamt rechnet dann: Einnahmen - Ausgaben =Gewinn, davon müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen,je nach Gewinnhöhe monatlich oder vierteljährlich(bestimmt das Finanzamt).

Sie werden die ersten 10 Jahre sehr genau unter die Lupe genommen und müssen alle Belege Jahresmässig für 10 Jahren auch aufheben.

Falls Sie trotz mehrerer Tips nicht zurechtkommen,rate ich ihnen alles von einem Steuerberater machen zu lassen.Was der kostet zahlt sich aus,denn die kennen die ganzen Tricks was man zusätzlich noch absetzen kann und Sie werden vom Finanzamt kaum geprüft.

Ich war 15 Jahre selbständig und wurde durch meinen Steuerberater vom Finanzamt nie geprüft.

Tip:Jede kleinste Ausgabenrechnung vor allem aufbewahren.

hoffe es hilft ein wenig weiter.

Gruß
monika61

Hallo Chicago,
wie das Wort Betriebsausgaben sagt, alle Ausgaben die mit dem Betrieb zu tun haben, fein säuberlich laut Ihren Belegen auflisten, genau so, wie Sie die Einnahmen aus Ihrem Betrieb auflisten. Die Belege müssen Sie 10 Jahre aufheben imfalle, daß eine Betriebsprüfung einberufen wird. Sollten Sie keine Belege haben, gibt es auch keine Ausgaben!

So wie ich das raushöre, haben Sie erst kürzlich einen Betrieb eröffnet und fallen höchstwahrscheinlich unter die Gewinn und Verlustrechnern. Wenn Sie gar nicht klarkommen, würde ich an Ihrer Stelle das erste Jahr von einem Steuerberater machen lassen, dann sehen Sie genau wie das vor dem FA abläuft
Viel Glück
mfg. maluzo

In mittleren und großen Unternehmen sind die einzelnen Buchhaltungs-Abteilungen in der Regel voneinander getrennt. Dies ist insofern von Nöten, da jeder Bereich täglich eine Vielzahl an Belegen zu bearbeiten hat, die der Einfachheit halber deshalb von eigens dafür eingestellten Sachbearbeitern erledigt werden. So kommt nichts durcheinander und die Fehlerquote beim Buchen verringert sich meist in deutlichem Maße.

Wer in der Kreditoren-Buchhaltung tätig ist, der bearbeitet vorwiegend die Eingangsrechnungen der Lieferanten sowie alle Belege, die damit zusammenhängen. Neben den Rechnungen sind das beispielsweise auch Bank- oder Kassenbelege. Auch die Rechnungsprüfung sowie die jeweilige Kostenstellenzuordnung unterliegt, je nach Größe des Unternehmens, hier oftmals ebenfalls der Kreditoren-Buchhaltung.

Für alles was vom Unternehmen an Waren oder Dienstleistungen eingekauft wird, kommt irgendwann eine Rechnung ins Haus geflattert. Zunächst landet diese beim Postsachbearbeiter des Unternehmens, der diese dann meist mit einem Posteingangsstempel versieht und an die Kreditorenabteilung weiterleitet. Nicht selten sind es täglich mehrere hundert Belege, die den Sachbearbeitern der Kreditorenbuchhaltung hier vorgelegt werden.

In den meisten Unternehmen folgt nun die Rechnungsvorprüfung. Die Eingangsrechnungen müssen auf ihre Beträge hin kontrolliert werden und oftmals wird hier auch gleich ermittelt, welche Abteilung diesen Bedarf in Auftrag gegeben hat. Weist die Rechnung keinerlei Mängel oder Fehler auf, ist sie fertig zum Kontieren.

Das Kontieren der Eingangsrechnungen gestaltet sich grundsätzlich recht einfach. Zum einen muss die Rechnung mit der jeweiligen Kreditoren-Nummer versehen werden, zum anderen mit dem Konto der erbrachten Lieferung oder Leistung. Da bei Eingangsrechnungen auch immer die Vorsteuer anfällt, muss normalerweise auch diese separat gebucht werden. Wer jedoch über ein gutes Buchhaltungs-Software-Programm verfügt, der kann sich diese Eingabe oftmals sparen, da viele Programme die Vorsteuer automatisch herausrechnen und dem jeweiligen Konto zuordnen. Bei manueller Eingabe muss das Vorsteuerkonto hier im Soll belastet werden.

Die Kreditoren-Nummer ist meist gekoppelt mit dem jeweiligen Lieferanten. Wiederkehrende Rechnungen dieses Lieferanten werden dem zu Folge auch immer mit der gleichen Kreditoren-Nummer versehen und darunter auch abgelegt. Stellt ein neuer Lieferant eine Rechnung, so kann hierfür eine neue Lieferanten-Nummer vergeben werden. Die Lieferanten- oder Kreditoren-Nummer ist gleichbedeutend mit einer buchmäßigen Verbindlichkeit. Sie wird im Haben gebucht und schmälert damit auf dieser Seite das Betriebsvermögen.

Die Gegenbuchungen der Eingangsrechnungen richten sich nach der jeweils erbrachten Leistung. Hat das Unternehmen beispielsweise Rohstoffe für die Fertigung eingekauft, so wird hier das Konto Rohstoffe im Soll erhöht. Wurden jedoch Kopierpapier oder Kugelschreiber geordert, so wird dies dem Konto Büromaterial zugeordnet.

Nachdem alle Kreditoren-Rechnungen kontiert sind, erfolgt die Buchung der einzelnen Belege und anschließend die Weiterleitung zur Zahlung dieser.

Wurden die Eingangsrechnungen dann gezahlt, müssen die Bankbelege und Kontoauszüge geprüft und kontiert werden. Die Lieferanten-Konten müssen hier wieder ausgeglichen werden, und die jeweils angesprochenen Bankkonten buchmäßig belastet werden. Das Lieferantenkonto wird dementsprechend im Soll ausgebucht und das Bankkonto im Haben belastet.

Große Unternehmen haben hier in der Regel Sammelkonten eingerichtet, sodass nicht jeder Kreditor bei der Zahlung einzeln angesprochen werden muss. Die Buchung erfolgt hier meist maschinell von Buchhaltungssystem, kann jedoch über die Summen- und Saldenliste oder auch die sogenannte Offene-Posten-Liste jederzeit kontrolliert werden.

Im Anschluss an die Zahlung der Kreditoren können die einzelnen Rechnungen und auch die Bankbelege und Kontoauszüge abgelegt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt hier jedoch zehn Jahre.

Zu Punkt 1 schau mal hier:
http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/05_betrie…

Ihre Gesamtfahrleistung im Jahr ermitteln Sie am Jahresende als Differenz zwischen Tachostand am Jahresende (31. 12.) und Tachostand am Jahresanfang (31. 12. des Vorjahres) bzw. ab Datum des Kaufs im selben Jahr. Anhand der Gesamtkosten und Ihrer Gesamtfahrleistung berechnen Sie Ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten pro Kilometer (tatsächlicher Kilometer-Kostensatz):

Tatsächlicher Kilometer-Kostensatz = Gesamtkosten/Gesamtfahrleistung

Ihren tatsächlichen Kilometer-Kostensatz errechnet die »Steuer-Spar-Erklärung« anhand Ihrer Daten automatisch. Diesen Satz können Sie so lange in den folgenden Jahren ansetzen, wie sich Ihre Verhältnisse (Fahrzeug, Jahresfahrleistung, Kosten) nicht wesentlich ändern.

Die abzugsfähigen Fahrtkosten ergeben sich wie folgt:

Abziehbare Fahrtkosten =

beruflich gefahrene Kilometer

x

tatsächlicher Kilometer- Kostensatz

Ihre Jahres-Gesamtkosten betragen € 3.750,00 und Ihre Gesamtfahrleistung im Jahr 8500 km. Dienstlich waren Sie im Jahr 5000 km unterwegs. Ihre abziehbaren Fahrtkosten betragen dann bei einem Kilometer-Kostensatz von € 0,44 ( € 3.750,00/ 8500 km):

5000 km × € 0,44/km = € 2.200,00

Zu Ihren Betriebseinnahmen gehören alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Daher zählen nicht nur Ihre Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, sondern auch z. B. aus Hilfsgeschäften wie Verkäufen von Ihrem Betrieb zugehörigen Anlagen dazu.

Hallo, meine erste Frage an die Community:

Auf meinem vorläufigen Steuerbescheid für die
Einkommensteuererklärung 2010 stand folgende Erläuterung zur
Festsetzung:

„Ich bitte Sie, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des
Bescheides die Betriebseinnahmen belegmäßig nachzuweisen,
sowie die „Fahrzeugkosten“ und die Aufwendungen für
„Betriebsbedarf“ detailliert auzuschlüsseln und die Ausgaben
anhand der Größten Eingangsrechnung nachzuweisen“.

Hierzu meine Fragen:

Was bedeutet Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen?

Was ist eine große Eingangsrechnung?

Was much ich alles einreichen?

Wie genau wird das geprüft?

Für jede Hilfe bin ich unendlich dankbar!

LG

Micha

Hallo,

ich würde die Fragen Deinem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt stellen, der die Anfragen an Dich gerichtet hat. Dann bist Du auf der sicheren Seite, was er darunter jeweils versteht.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Micha,
nach meiner Meinung muß Du alle Eingangsrechnungen dem Finanzamt einreichen, aber ich weiß es leider nicht genau.
Gruß Claus

Hallo,

Was bedeutet Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen?

>> Ausdruck des gebuchten Erlöß-Kontos

Was ist eine große Eingangsrechnung?

Finanzamt verlangt Nachweis / Beleg über die größte Betriebsausgabe

Was much ich alles einreichen?

s.o.

Wie genau wird das geprüft?

Keine Ahnung, abhängig vom Sachbeareiter

Für jede Hilfe bin ich unendlich dankbar!

Keine Ursache

LG

Micha

Hallo Micha,

die Ein- u. Ausgaben müssen nach der Einnahmen-Überschußrechnung aufgelistet werden.
Info unter:
http://www.gruendungsberatung-online.de (Rechnungswesen und Buchhaltung) Nach dem studieren der Hilfe kennst Du sicherlich die meisten Begriffe.

Auch unter http://www.fm.rlp.de (Service, Broschüren Info, Hinweise für Existenzgründung gibt es weitere Tipps.
Bsp: Seite 12 / Abschreibung PKW.
Sollte zu viel schiefgelaufen sein, dann spreche persöhnlich mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt. Der hilft evtl. ?
Grüße aus Frankfurt

Hartmut Schneider

Da:

Hallo, meine erste Frage an die Community:

Auf meinem vorläufigen Steuerbescheid für die
Einkommensteuererklärung 2010 stand folgende Erläuterung zur
Festsetzung:

„Ich bitte Sie, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des
Bescheides die Betriebseinnahmen belegmäßig nachzuweisen,
sowie die „Fahrzeugkosten“ und die Aufwendungen für
„Betriebsbedarf“ detailliert aufzuschlüsseln und die Ausgaben
anhand der Größten Eingangsrechnung nachzuweisen“.

Hierzu meine Fragen:

Was bedeutet Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen?

Was ist eine große Eingangsrechnung?

Was much ich alles einreichen?

Wie genau wird das geprüft?

Für jede Hilfe bin ich unendlich dankbar!

LG

Micha

Hallo Micha,

Betriebseinnahmen sind Einkünfte, welche Sie durch die Selbständigkeit erzielt haben. Normaler Weise müssen Sie Rechnungen erstellen und an diejenigen geben, welche Ihnen Geld bezahlen. Hierbei sind gesetzliche Regelungen zu beachten, die beim Erstellen von Rechnungen gelten, zudem muss das Umsatzsteuergesetz beachtet werden.
Ausnahmen: Wenn Sie z.B. einen Kiosk oder eine Gaststätte betreiben (oder ähnliches) dann haben Sie natürlich keine „Rechnungen“ im eigentlichen Sinn, aber Sie erstellen „Kassenbons“, die als „Rechnung“ gelten. Sie müssen dann über eine Einnahmen- Ausgabenrechnung oder Kassenbuchführung nachweisen, wieviel Sie eingenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen

zeichevadda
P.S. Am besten Sie fragen Ihren Finanzbeamten, was er sehen will

Bitte Antwort/en der Kollegen beachten - nicht mein Gebiet. MfG.

Tut mir leid das weiß ich nicht

Hallo Micha,

zu deinen Fragen folgende Antwort:

Was bedeutet Betriebseinnahmen belegmäßig nachweisen?

Du sollst hier die entsprechenden Belege (z.B. Quittungen, Rechnungen, etc) zu deinen Einnahmen vorlegen.

Was ist eine große Eingangsrechnung?

Die Rechnung, die man bezahlen muss.

Was much ich alles einreichen?
Wie genau wird das geprüft?

Es handelt sich wohl um eine „Kleine Betriebsprüfung im Finanzamt“. Man schaut nur mal genauer hin.

Gruß

Hallo
Die Einnahmen die der Betrieb hat muss man genau nachweisen und zwar mit Rechnungen die bezahlt wurden oder Kontobewegungen.
Für das Fahrzeug verlangen die wohl ein Fartenbuch

Ich glaube die möchten eine Einnahmen Ausgaben rechnung haben.Eine Eingangsrechnung ist wen du etwas kaufst für dein Betrieb bekommst du eine Rechnung das du das bezahlen kannst die Rechnung kommt also zu dir in den Posteingang. So war es mir gesagt worden hoffe es stimmt.

Das wird sehr genau geprüft den sonst machen die eine vorläufige Steuerschätzung
vileicht konnte ich ein bisschen helfen
LG Mausi123