In meinem Arbeitsvertrag steht (aus dem Gedächtnis zitiert)
der Passus: „Einsatzort ist XYZ. Es liegt im Wesen des
Beraters, beim Kunden vor Ort tätig zu sein. Der Einsatzort
ist daher nicht als ständige Arbeitsstätte sondern vielmehr
als Grundlage für die Berechnung Dienstreisen zu verstehen.
Dienstreisen innerhalb von XYZ sind mit dem Gehalt
abgegolten.“.
Also mit anderen Worten, wenn ich Deinen Nick richtig interpretiere, bezahlt man Dir keine „Reisen“ innerhalb Münchens, richtig?
Das kommt schon so an meine Thematik hin!
Nehmen wir mal an, ein Münchner Fotograf hat einen Arbeitsvertrag mit dem Passus „Dienstsitz ist München“ (gibts im Zivilrecht überhaupt einen Dienstsitz?), er arbeitet aber in Hamburg. Dort hat er sich ein Einfamilienhaus gekauft und im Keller ein Fotostudio eingerichtet. Er macht da oben Fotos, es stellen sich Models vor, ab und an werden auch Photoshootings für Kunden gemacht usw. Der Fotograf hat eine Frau, die im Hamburger Rathaus Beamtin ist, die Kinder gehen dort zur Schule und alles mögliche. So alle 2 Wochen muss der Arbeitnehmer nach München fahren und dort ein paar Dinge erledigen.
Jetzt kommt der Arbeitgeber nach einem halben Jahr an und fordert den Fotograf auf, sofort in der nächsten Woche seine Arbeit im Agenturbüro in München fortzusetzen. Dafür hat er das Direktionsrecht, das darf er. Menschlich scheisse, aber er darf es.
Der Fotograf sagt dann „Naja tut mir leid, aber Fotograf sind heute gesucht, ich müsste hier mein Leben aufgeben, vergiss es.“ und kündigt. Außerdem will er jetzt endlich mal seine Spesen gezahlt bekommen,er ist immerhin gut 10 Mal hin und her gefahren nach München, das ist ein Haufen Geld.
Dann stellt sich der Arbeitgeber hin und behauptet auf einmal „Ja nein, im Vertrag steht ja ‚Dienstsitz ist München‘, das zahlst Du mal schön selber.“
Behauptung: Eine Dienstreise beginnt am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte. Und der war Hamburg.