Was heisst Dienstsitz?

Servus zusammen!

Mich würde interessieren, was die Aussage „Dienstsitz ist Stadt XY“ eigentlich bedeutet.

Es gibt Leute die haben „Dienstsitz ist Hamburg“ in ihrem Arbeitsvertrag,aber arbeiten im Außendienst Südbayern. Andere Arbeiten in Hamburg, haben auch „Dienstsitz ist Hamburg“ drinstehen.

Ich habe im Netz schon gelesen, daß der ARbeitsgeber im Rahmen seines Direktionsrechts den Arbeitsnehmer jederzeit an den Dienstsitz „zurückholen“ kann. Also der Außendienstmitarbeiter, der schon ein Häuschen in München gebaut hat, muss eventuell zurück nach Hamburg, dazu hat der Arbeitsgeber das Recht.

Aber sonst, was sagt diese Aussage aus?

Hallo,

das ist ein komplexes Thema, insbesondere wenn man einen Arbeitgeber hat, der über D verstreut ist oder in einer Branche arbeitet, bei der Auswärtseinsätze üblich sind.

In meinem Arbeitsvertrag steht (aus dem Gedächtnis zitiert) der Passus: „Einsatzort ist XYZ. Es liegt im Wesen des Beraters, beim Kunden vor Ort tätig zu sein. Der Einsatzort ist daher nicht als ständige Arbeitsstätte sondern vielmehr als Grundlage für die Berechnung Dienstreisen zu verstehen. Dienstreisen innerhalb von XYZ sind mit dem Gehalt abgegolten.“.

So wie ich das Lese wäre dann mit meinem Vertrag eine „Versetzung“ z.B. nach Hamburg eine Änderungskündigung fällig (oder mein Chef müsste die Reisekosten bezahlen).

Hier sollte man aber den genauen Passus im Vertrag mal nachlesen.

Viele Grüße

Lumpi

In meinem Arbeitsvertrag steht (aus dem Gedächtnis zitiert)
der Passus: „Einsatzort ist XYZ. Es liegt im Wesen des
Beraters, beim Kunden vor Ort tätig zu sein. Der Einsatzort
ist daher nicht als ständige Arbeitsstätte sondern vielmehr
als Grundlage für die Berechnung Dienstreisen zu verstehen.
Dienstreisen innerhalb von XYZ sind mit dem Gehalt
abgegolten.“.

Also mit anderen Worten, wenn ich Deinen Nick richtig interpretiere, bezahlt man Dir keine „Reisen“ innerhalb Münchens, richtig?

Das kommt schon so an meine Thematik hin!

Nehmen wir mal an, ein Münchner Fotograf hat einen Arbeitsvertrag mit dem Passus „Dienstsitz ist München“ (gibts im Zivilrecht überhaupt einen Dienstsitz?), er arbeitet aber in Hamburg. Dort hat er sich ein Einfamilienhaus gekauft und im Keller ein Fotostudio eingerichtet. Er macht da oben Fotos, es stellen sich Models vor, ab und an werden auch Photoshootings für Kunden gemacht usw. Der Fotograf hat eine Frau, die im Hamburger Rathaus Beamtin ist, die Kinder gehen dort zur Schule und alles mögliche. So alle 2 Wochen muss der Arbeitnehmer nach München fahren und dort ein paar Dinge erledigen.

Jetzt kommt der Arbeitgeber nach einem halben Jahr an und fordert den Fotograf auf, sofort in der nächsten Woche seine Arbeit im Agenturbüro in München fortzusetzen. Dafür hat er das Direktionsrecht, das darf er. Menschlich scheisse, aber er darf es.

Der Fotograf sagt dann „Naja tut mir leid, aber Fotograf sind heute gesucht, ich müsste hier mein Leben aufgeben, vergiss es.“ und kündigt. Außerdem will er jetzt endlich mal seine Spesen gezahlt bekommen,er ist immerhin gut 10 Mal hin und her gefahren nach München, das ist ein Haufen Geld.

Dann stellt sich der Arbeitgeber hin und behauptet auf einmal „Ja nein, im Vertrag steht ja ‚Dienstsitz ist München‘, das zahlst Du mal schön selber.“

Behauptung: Eine Dienstreise beginnt am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte. Und der war Hamburg.

Hallo,

für so einen Fall sollte man sich professionellen Beistand holen.

Hintergrund: Hier klaffen scheinbar Vertrag und Wirklichkeit auseinander. Hier ist nun die Frage was z.B. wirklich gemeint und dann auch gelebt wurde und z.B. ob der Fotograf selbstständig mit den Kunden Shootings in Hamburg vereinbart hat oder ob dies eine Vorgabe des AG war.

Generell ist nicht der Wortlaut eines Vertrages bindend, sondern was gemeint war (nicht zuletzt auch, was einvernehmlich gelebt wurde) ==> http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…, siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html.

Mit den Reisen München-Hamburg: Es ist eigentlich egal ob man für zwei Wochen von München nach Hamburg (und dann zurück) oder ob man für einen Tag von Hamburg nach München reist. Wenn es dienstlich erforderlich war, dann ist es eine Dienstreise.

Viele Grüße

Lumpi