für die Einkommenssteuer ein Rechenbeispiel für eine fünftelung bei Abfindung
Wie wird das berechnet und wo wird es eingetragen?
für die Einkommenssteuer ein Rechenbeispiel für eine
fünftelung bei Abfindung
Wie wird das berechnet und wo wird es eingetragen?
Ich kann auch nicht helfen
Jyli
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Die Berechnung ist schon recht komplex.
Bitte teilen Sie gedanklich Ihre Bezüge in zwei Teile:
a) Lohn, Einkommen usw. > darauf zahlen Sie „normal“ Einkommensteuer mit Progression. Sagen wir z.B. 50.000,- Euro
b) Außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG, Ihre Abfindung z.B. 100.000,- Euro
Dabei gibt es vier Rechenschritte:
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Wieviel Einkommensteuer ist auf das einkommen von 50.000 zu zahlen?
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Bei Anwendung der Fünftelregelung wird fiktiv der fünfte Teil der außerordentlichen Einkünfte (100.000,- durch 5 = 20.000,-) dem Einkommen hinzugerechnet.
Also (50.000 plus 20.000) zusammen 70.000,-
Es wird die Steuer auf 70.000,- Euro errechnet -
Jetzt errechnet man NUR die Steuerdifferenz zwischen Fall 1 und Fall 2, also mit anderen Worten „wie hoch wäre die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung?“
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Diesen Geldbetrag (Steuern auf ein Fünftel der Abfindung) wird dann wieder mit Fünf multipliziert. Das sind dann die Steuern, die auf die reine Abfindung zu zahlen sind.
Wichtig ist, dass ALLE Einkünfte, die im ganzen Steuerjahr zusammen gekommen sind (auch evtl. Arbeitslosengeld) auch eingerechnet werden, weil alle zusammen den Progressionsvorbehalt ergeben.
Wie gesagt, das ist sehr komplex und schwer darstellbar. Da ist so ein Abfindungsrechner bestimmt sinnvoll.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Beste Grüße