Guten Tag,
Ich wollt’ mal wissen, was denn genau „Für den menschlichen nicht geeignet“ heißt.
Ist das gesunheitsschädlich, oder wie hab ich das zu verstehen?!?!
Dake schon mal für die Antworten.
Guten Tag,
Ich wollt’ mal wissen, was denn genau „Für den menschlichen nicht geeignet“ heißt.
Ist das gesunheitsschädlich, oder wie hab ich das zu verstehen?!?!
Dake schon mal für die Antworten.
Guten Tag,
Ich wollt’ mal wissen, was denn genau „Für den menschlichen
nicht geeignet“ heißt.
Da fehlt ein Wort. Zufällig das Wort „Verzehr“?
Ist das gesunheitsschädlich, oder wie hab ich das zu
verstehen?!?!
Muss nicht, aber kann.
Ich meinte oben:
Für den menschlichen GENUSS nicht geeignet.
Moin, Petti,
ohne Zusammenhang gifft datt nix. Du müsstest schon sagen, wo das draufsteht.
Für den menschlichen Genuss ungeeignet ist ja nun vieles - was beim Discounter als „Pizza“ für 1,59 im Regal liegt, ist zwar verzehr-, aber gewiss nicht genussgeeignet. Was mein Hund mag, mundet mir noch lange nicht, abgesehen davon, dass Hundefutter aus Dosen gar nicht so schlecht schmeckt. Und hygienisch unbedenklich ist es mindestens in dem Maße wie die Worscht, die der Metzger über den Tresen reicht. Also: Butter bei die Fische!
Gruß Ralf
Guten Tag,
Ich wollt’ mal wissen, was denn genau „Für den menschlichen
Verzehr nicht geeignet“ heißt.
Das kann verschiedene Gründe haben.
Rechtlich:
Alkohol (Weingeist) wird z.B. vergällt und darf dann ohne Branntweinsteuer verkauft werden, das ist dann Brennspiritus.
Streusalz wird rosa eingefärbt und unterliegt nicht der Salzsteuer.
Fleischmehl aus Kadaververwerungen ist auch hygienisch einwandfrei, aber trägt diese Bezeichnung.
EPAs der Bundeswehr sind auch im öffentlichen Handel nur mit diesem Zusatz verkehrsfähig, da sie nicht als Lebensmittel verkauft werden dürfen.
Für menschlichen Verzehr nicht geeignet!
Hallo,
das bedeutet wohl primär, das diese Ware nicht den gesetzlichen
Anforderungen genügt, welche laut Lebensmittelgesetzgebung an ein
Lebensmittel, das für den menschl. Verzehr gestellt werden.
Es unterliegt also auch nicht der Prüfung nach Lebensmittelrecht.
Das heißt nicht, dass es gefährlich sein muß, es kann durchaus
genießbar sein und manches Zeugs wäre in früheren Zeiten mit Wonne
genossen worden.
Falls etwas gefährlich (z.B. giftig) ist, wird dies in der Regel
noch speziell gekennzeichnet.
Gruß Uwi
Hallo,
wie schon gesagt, ohne weitere Informationen kann man da viel drunter verstehen. Im Extremfall z.B. eine in einer normalen dt. Privatküche gekochte Mahlzeit. Denn die kann ich kaum als Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelrechts in Verkehr bringen, weil kein Privatmensch seine Grundstoffe so bezieht, lagert, verarbeitet und kontrolliert, wie es nach Lebensmittelrecht eigentlich vorgesehen wäre. Um sich vor Schadenersatzforderungen im Falle des Falles zu schützen, könnte man also den privat gebackenen Kuchen für das nächste Straßenfest als „für den menschlichen Genuss nicht geeignet“ bezeichnen 
Gruß vom Wiz