Was heißt genau fristlose kündigung? sofort?

hallo,
folgender fall:
ich habe eine möbellierte wohnung gemietet. es ist ein untermietvertrag. der vertrag endet zum ende des jahres. nun will der besitzer fotos von der wohnung machen, um sie ins netz zu stellen. ich möchte dies nicht. er will mir nun fristlos kündigen, d.h. ich soll in 2 tagen aus der wohnung raus.
miete hab ich immer genau gezahlt, auch sonst nie irgendwas auffälliges.

nun meine fragen:
-wie fristlos ist eine fristlose kündigung?
-muss ich fotos akzeptieren?

noch eine bitte:
-wer keine ahnung hat oder nur vermutungen, soll bitte nicht antworten
-wenn jemand seine antworten noch belegen könnte mit gerichtsurteilen oder ähnlichem, wäre das echt toll.

vielen dank schonmal!

Hallo Sanni,

ob Miet- oder Untermietvertrag ist unerheblich, da für beide die gleichen Regeln gelten. Jedoch findet sich in den meisten Mietverträgen (MV) eine Regelung, dass Du im Falle einer Anschlußvermietung zu dem einen oder anderen verpflichtet bist.
Das können z.B. Besichtigungstermine sein.
Bitte schau in Deinem MV nach, zu welchen Hilfestellungen Du Dich verpflichtet hast.
Verwehrst Du diese und Dein Vermieter kann dadurch erst später neu vermieten, bist Du ihm gegenüber ggfs. schadenersatzpflichtig!
Der Schutz der Wohnung ist im Grundgesetz verankert, aber kurz vor MV-Ende müssen auch die (wirtschaftlichen) Interessen des Vermieters berücksichtigt werden, sodass hier (je nach Deinem MV) eine MitwirkungsPFLICHT Deinerseits besteht.

Dein ‚Vergehen‘ ist aber so oder so nicht Grund für eine fristlose Kündigung.

hallo virages,
danke für deine antwort. im MV steht nichts darüber drin. rein gar nichts…

Dennoch würde ich sagen:

Nimm die Wasserpfeife aus dem Regal,
die Akte von den Wänden, räum mal auf und lass den Vermieter die Fotos machen.

Im Streitfall kann die fehlende Klausel in Deinem MV eventuell auch zu Deinem Nachteil ausfallen, da nach laufender Rechtsprechung eine Mitwirkungspflicht besteht.

Ich würde als Vermieter auch auf die Barrikaden gehen, wenn eine Einnahme ab Januar ausfällt, nur weil der Mieter aus nicht nachvollziehbaren Gründen bockt.

Gruss
virages

jedoch wird die wohnung erst ab dem 1.2. vermietet, d.h. er hat noch einen monat zeit fotos zu machen und sie ins netz zu stellen. so oder so, habe ich heut morgen folgendes urteil gefunden:

Im Übrigen entspricht es der einhelligen Rechtsprechung, dass Vermieter wie auch deren
Beauftragten gegen den Willen des Mieters kein Fotografierrecht in der Wohnung zusteht (so zum Beispiel AG Frankfurt – Az: 33 C 2515/97-67).

einfach immer machen lassen und nachgeben halte ich für den falschen weg. immerhin wird hier druck seitens des vermieters ausgeübt. gibt man diesem nach und verzichtet somit auf sein recht, so werden irgendwann die rechte mehr und mehr ausgehebelt. heute sind es fotos, morgen soll ich seine tante bei mir eine nacht unterbringen. man muss halt wissen, wo man aufhört, kulant zu sein. denn immer machen, was andere sagen, ist fast immer der einfachere weg.

danke an euch allen, die mir geholfen haben!