Was heißt kündigen 4 Monate zum Quartalsende?

Habe in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von „4 Monaten zum Quartalsende“ stehen- Wann kann ich (ab heute gesehen) gehen?

  1. 4 Monate NACH Quartalsende, wenn bis Quartalsende die Kündigung beim Arbeitgeber ist?
  2. zum Quartalsende, wenn die Kündigung 4 Monate VORHER beim Arbeitsgeber vorlag?

Hab da von unterschiedlichen Interpretationen gehört!

Hallo engelchen,

Ein Jahr hat 4 Quartale von jeweils 3 Monaten. Wenn Du z.B. zum Ende des 1. Quartals kündigen möchtest, also zum 31.03. dann musst Du zum 30.11. des Vorjahres kündigen. Also hast Du damit 4 Monate zum Quartalsende gekündigt.

Kündigungsfrist vier Monate zum Quartalsende:
Spätester Zugang der Kündigung jeweils am 30.11., 28./29.02., 31.05., 30.09.
Fristende ist grundsätzlich Mitternacht. Aber eine während der Abend- oder Nachtstunden in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfene Kündigung geht diesem nicht mehr zu, da eine Briefkastenleerung erst am folgenden Tag erwartet werden kann.Falls Du Probleme damit hast, trete in die Gewerkschaft ein. Ich habe gerade ein Kündigungsproblem/Insolvenz vom Arbeitgeber. Mit dem § Kram kenne ich mich nicht aus, also Gewerkschaft oder Rechtschutz. Heute muss jeder Angestellte/Arbeiter so etwas abschliessen. MFG

Danke für die Info. Leider hab ich damit wohl den „Termin“ zum 30.06. schon verpasst. :frowning:
Ok - aber dann eben zum 30.09. !

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Spätester Zugang der Kündigung jeweils am 30.11., 28./29.02.,
31.05., 30.09.

Ok - dann hab ich nu noch bis 31.05. Zeit. Leider. Aber ok - so geht’s wenigstens fristgerecht ein. Danke schön für die Antwort :smile:

Hallo,

normalerweise musst du bis zum Quartalsende kündigen und kannst dann 4 Monate nach Quartalsende gehen.

Allerdings kann es durch Individualabreden im Arbeitvertrag wieder anders aussehen.

Der gänige Weg ist allerdings der oben beschriebene.

Bei weiteren Fragen gerne nochmals melden.

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Hallo engelchen0809,

bin leider bissl spät (Ostern und so) und kenne mich diesbezüglich nicht 100%ig aus - kann dir daher nur eine für mich logische Antwort geben.

Meine Interpretation:
Das (Wirtschafts)Jahr hat vier Quartale:
I. Jan/Febr./März
II. April/Mai/Juni
III. Juli/Aug./Sept.
IV. Okt./Nov./Dez.

Die Kündigung muss -in deinem Fall- vier Monate vor Ende des Quartals beim Arbeitgeber vorliegen.

Also beispielsweise Ende Februar, wenn der Kündigungstermin Ende Juni sein soll oder:
wenn du bis Ende Mai kündigst, kannst du zum 30.September aufhören.

Viele Grüße
cherie_eyes

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