Liebe Leute,
ich möchte so gerne wissen, was man unter dem Begriff „pönal“ versteht. Es scheint etwas mit dem deutschen Strafrecht zu tun zu haben. Es handelt sich jedoch anscheinend um einen veralteten Begriff, da ich keine eindeutige Erklärung im INternet finden kann. Es wäre schön, könnte mir jemand diese Frage beantworten. Ich wünsche einen schönen Dienstag!
Hermann
Lt Wikipedia:
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe od. Konventionsstrafe genannt) ist eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lateinisch poena = die Strafe, engl. penalty) bezeichnet. Neben das Pönale ist auch die Pönale gebräuchlich.
Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber (den Käufer) besonders wichtig ist (beispielsweise wenn etwas rechtzeitig geliefert oder erbaut werden soll).
Der eine Vertragspartner (Käufer) muss nicht nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der andere (Verkäufer) nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt.
Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Deutsches Recht
1.1 Arbeitsrecht
2 Österreichisches Recht
3 Schweizer Recht
4 Beispiel
5 Literatur
6 Weblinks
Deutsches Recht [Bearbeiten]
Eine gesetzliche Regelung enthalten in Deutschland §§ 339 ff. BGB. Sie ist durch einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen den Vertragspartnern änderbar.
Der Sinn solcher Strafversprechen ist es, den Schuldner zu einem vertragskonformen Verhalten zu bewegen (Druckmittel). Zudem kann der Gläubiger im Falle des Vertragsbruchs die Konventionalstrafe als Mindestschaden geltend machen, ohne auf vertragliche oder gesetzliche Ansprüche angewiesen zu sein, bei deren Geltendmachung er für die Höhe des konkreten Schadens beweispflichtig wäre.
Vereinbarungen zu Vertragsstrafen finden sich oftmals
im Arbeitsrecht (siehe unten)
im Werkvertrag, insbesondere im Bauvertrag oder im Werklieferungsvertrag (siehe Bindefrist)
in Verträgen zwischen Kaufleuten
in strafbewehrten Unterlassungserklärungen (vergleiche Abmahnung)
Eine Vertragsstrafe kann unabhängig davon anfallen, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er gegebenenfalls tatsächlich ist. Der Käufer kann im Kaufvertragsrecht zusätzlich immer noch die bestellte Ware verlangen.
Ist eine Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann sie nach § 343 BGB durch Urteil herabgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner ein Kaufmann ist und die Vertragsstrafe im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen hat (§ 348 HGB).
Eine Vertragsstrafe ist abzugrenzen vom Reugeld nach § 353 BGB, bei dem der Rücktritt erkauft wird und einem pauschalierten Schadensersatz, welcher lediglich der Beweiserleichterung und Prozessökonomie dient.
Eine Formularklausel, durch die sich der Vermieter im Mietvertrag eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist nach § 555 BGB unwirksam. Dies gilt allerdings nur im Wohnraummietrecht.
Arbeitsrecht [Bearbeiten]
Die Vertragsstrafe ist im Arbeitsrecht ein Mittel, um sich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer zu sichern. Denkbar ist eine derartige Maßnahme
beim Nichtantreten einer Stelle
beim Verlassen des Betriebes ohne Einhalten der Kündigungsfrist
beim Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten
Die Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich formuliert und gut lesbar hervorgehoben sein. Die Höhe der Strafe ist vorher festzulegen. Sie sollte normalerweise ein Monatsgehalt nicht übersteigen.
Österreichisches Recht [Bearbeiten]
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Die Konventionalstrafe ist eine Art pauschalierter Schadenersatz (Pönale), der vertraglich vereinbart werden muss. Sie ist zu leisten, wenn die entsprechende vertragliche Leistung nicht (gehörig) eingehalten worden ist. Sie dient somit der Verstärkung vertraglicher Pflichten.
Im Bürgerlichen Recht schließt sie im Zweifel weitergehenden Schadersatz aus, im Handelsrecht (Vollkaufmann) dagegen grundsätzlich nicht.
Die Konventionalstrafe ist unabhängig vom tatsächlichen Eintritt und Umfang eines Schadens; auch die übrigen Voraussetzungen des „normalen“ Schadenersatzes wie Kausalität, Adäquanz und Rechtswidrigkeit sind irrelevant. Von Bedeutung ist - nur, aber immerhin - das Verschulden; dieses aber auch dann nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Der Gläubiger erspart sich also den für „normalen“ Schadenersatz erforderlichen Beweis von Schaden, Kausalität, Adäquanz und Rechtswidrigkeit, worin auch der Sinn und Zweck der Konventionalstrafe liegt: Sie ist eine einfach zu handhabende Pönale für Verstöße gegen Vertragsbestimmungen; der mitunter schwierige Beweis von Schaden und Schadenshöhe entfällt. Hat z. B. der Baumeister A die Fertigstellung eines Gebäudes bis 1.1. zugesichert und für jeden Tag Verzug eine Konventionalstrafe von 1000,00 € akzeptiert und stellt er das Gebäude erst am 15.1. fertig, so braucht B nur das Verschulden (z. B. Fahrlässigkeit) des A beweisen, um die 14.000,-- € Strafe fordern zu können.
Praktische Anwendung findet die Konventionalstrafe insbesondere im Baugewerbe (Werkverträge), aber auch im Arbeits- und im Mietrecht.
Schweizer Recht [Bearbeiten]
Die gesetzliche Regelung in der Schweiz ist im OR (Obligationenrecht) Art. 160 - 163 enthalten.
Beispiel [Bearbeiten]
„Die Lieferung und der Einbau der gesamten Kücheneinrichtung laut Vertrag und beiliegender Pläne hat bis 10. März 2005 zu erfolgen. Für jeden Tag, um den diese Frist überschritten wird, erhält der Auftraggeber ein Pönale von 2 % der Auftragssumme (zuzüglich geltender USt). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen wie Werktage.“
Solche sonstigen Vertragsbestandteile konnten früher für Unternehmer existenzbedrohend werden. Vor allem in der Bauwirtschaft kam es oft zu Fällen, in denen das Pönale bei Nichteinhaltung der Vertragsleistung gezahlt werden musste. Mittlerweile sind durch die Rechtsprechung Höchstgrenzen für Vertragsstrafen (sowohl tages- als auch gesamtbezogen) gerade auch im Baugewerbe festgestellt.
Dabei ist besonders zu beachten, dass der Verkäufer (Leistende) das Pönale zahlen und zusätzlich den Vertrag erfüllen muss.
Literatur [Bearbeiten]
Stefan Kramer, Vertragsstrafenabrede und Inhaltskontrolle, Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) 2005, 155 - 157
Weblinks [Bearbeiten]
Wiktionary: Konventionalstrafe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Hallöle, beim ersten Blick in das INet, wurde Ich auf der Seite http://www.duden.de/rechtschreibung/poenal
fündig. Wo genau ist nun das Problem???
Hallo.
Das Pönale ist die sogenannte Konventionalstrafe oder Vertragsstrafe. Das heißt, eine der beiden Vertragsparteien verpflichtet sich, bei Nichterfüllung eine bestimmte Geldsumme an den anderen Vertragspartner zu zahlen (bspw. eine Dienstleistung wird nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erbracht).
Grüße, Steffen
Hallo,
also es kommt von Latein poena: die Strafe. Nichts anderes heißt es. Es ist eine Strafe im Strafrecht sowie im Zivilrecht.
Hallo Hermann,
die Pönale ist eine Vertragsstrafe oder auch Konventionalstrafe genannt. Vertragsstrafen werden zwischen zwei Vertragspartnern gewählt, wenn für einen der Partner die Erfüllung des Vertrages unabdingbar ist.
Grüße
Hallo Hermann,
das Wörtchen „pönal“ ist kein direkter Fachbegriff in der Rechtswissenschaft. Jedenfalls ist er mir nicht als solcher geläufig.
Pönal leitet sich ab vom lateinischen poena (vgl. die nulla poena-Sätze im Strafrecht: nulla poena sine lege / lege scripta / lege certa) und meint dabei so viel wie „Strafe“.
Der Begriff ist aber nicht nur im Strafrecht beheimatet, sondern kann etwa auch im Zivilrecht im Rahmen sog. „Vertragsstrafen“ (dort spricht man schonmal von sog. „Pönalen“ ( = %-Satz der Vertragsstrafe)) vorkommen.
Viele Grüße
Ralf86
vgl. auch:
http://www.duden.de/rechtschreibung/poenal
Hallo,
besser wäre es, den kompletten Satz zu sehen, dann erschließt sich der Sinn einfacher.
Ansonsten allgemein:
http://www.duden.de/rechtschreibung/poenal
Bedeutung: die Strafe, das Strafrecht betreffend
Da wird es beispielsweise benutzt: http://ogbuch.tg.ch/html/00090538-2422-14B6-A24F0261…
Gruß
polos
moin,
schau im online duden nach dort steht es:wink:
Hallo, ich kenne diesen Begriff aus dem Sprachgebrauch auch nicht. Im Internet finden sich Hinweise darauf, dass der Begriff Pönale mit Strafe gleichbedeutend ist, z.B. bei Konventionalstrafen. Pönal bezieht sich demzufolge sicherlich aus dem Zusammenhang heraus auf eine Strafe oder Strafzumessung. Mehr kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen. MfG
Hi Hermann,
im Strafrecht ist mir die Pönale noch nicht untergekommen. Aber Pönale ist lateinisch und bedeutet Strafe (englisch: penalty). Als Pönale wird die Vertragsstrafe bezeichnet. Mehr kann ich dir dazu leider auch nicht sagen.
Hi H.Wiebe,
also wahrscheinlich meinst Du die Vertragsstrafe. Das heißt dann aber Pönale ( http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%B6nale ). Das ist eine von beiden Vertragspartnern festgelegte Strafe, falls einer der beiden Vertragspartner nicht in der Lage ist seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zu erfüllen. Für genaueres schau doch einfach in den Wikipediaartikel.
Gruß
Der Dunkle Mann