Was heißt Rezeptfreiheit?

Bedeutet Rezeptfreiheit, dass das jeweilige Medikament wirksam und dennoch gut verträglich ist? Oder was hat es damit auf sich? Immerhin gab es ja auch schon Medikamente, die zuerst rezeptfrei waren und mittlerweile ohne Rezept nicht mehr zu bekommen sind. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sind Medikamente rezeptfrei wenn sie „bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden“ (§48), das Risiko unvorhergesehen Nebenwirkungen also quasi ausgeschlossen werden kann wenn sich der Patient an die genaue Einnahmeempfehlung hält. Ein anderer Grund um ein Medikament bzw. dessen Wirkstoff der Rezeptpflicht zu unterstellen ist beispielsweise ein hohes Missbrauchspotential oder, dass das Medikament eine Vorstufe einer Illegalen Droge darstellt aus der verhältnismäßig leicht ebendiese hergestellt werden können, wie beispielsweise das in vielen Erkältungsmedikamenten enthaltene (Pseudo)ephedrin, welches von Drogenherstellern zur Synthese von Crystal-Meth genutzt wird.

Neue Medikamente sind in der Regel immer erst einmal rezeptpflichtig. Wenn sie dann eine Weile auf dem Markt sind, sich bewährt haben und ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis haben- dann werden sie oft aus der Rezeptpflicht entlassen. Meist dann aber in der niedrigeren Dosierung und mit einer begrenzten Anzahl an Tabletten.
Im Prinzip kann man sagen, dass diese Medis wirksam und gut verträglich sind.
Einige machen natürlich den Weg zurück in die Rezeptpflicht: siehe Beispiel Kokain und Heroin!!! Die konnte man vor langer Zeit auch ohne Rezept bekommen! Oder das altbekannte Contergan… Wenn festgestellt wird, dass die Mittel doch nicht so harmlos sind werden sie wieder rezeptpflichtig.

Bedeutet Rezeptfreiheit, dass das jeweilige Medikament wirksam
und dennoch gut verträglich ist? Oder was hat es damit auf
sich? Immerhin gab es ja auch schon Medikamente, die zuerst
rezeptfrei waren und mittlerweile ohne Rezept nicht mehr zu
bekommen sind. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Hallo,

grundsätzlich sollten alle Präparate, die es in der Apotheke gibt, wirksam und gut verträglich sein.
Rezeptfrei bedeutet nur, dass man ein Arzneimittel kaufen kann, ohne dass es ein Arzt verordnet hat.
Über Alles andere sollte man sich in der Apotheke beraten lassen.

M.f.G.

Uwe

Hallo,
generell gibt es bei neuen Medikamenten bestimmte Zulassungsbedingungen, es werden zuerst Studien gemacht und soweiter, danach ist bei allen neuen unbekannten Medikamenten meist eine Phase, so 4-5 Jahre wo sie rezeptpflichtig sind, wenn dann keine starken Nebenwirkungen bekannt geworden sind, ist es möglich sie aus der Rezeptpflicht zu nehmen. Das ist aber nur bei nicht so stark wirksamen Präparaten der Fall. Denke an Mittel gegen Allergien oder schwache bis mittlestarke Schmerzen. Ansonsten bleibt das Medikament in der Rezeptpflicht. Medikamente, so eine Begleitung durch den Arzt nötig ist ( Blutdruckmittel, Antibiotika, …) müssen auf jeden Fall rezeptpflichtig sein.
Die Rezeptfreiheit hat Vorteile, man kann das Medikament eben ohne zum Arzt zu gehen verwenden, es kann aber nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Generell sind, wie gesagt, rezeptfreie Medis nicht so stark wirksam oder die Behandlung ist nicht so risikoreich.
Wenn Du nochmal genau nachlesen willst ist dieser Link vielleicht hilfreich:

http://www.netdoktor.de/Medikamente/Rund-ums-Medikam…

Gruß Sylvia

Hallo,

über die Wirksamkeit oder Verträglichkeit sagt es nichts speziell aus. Die meisten Medikamente, die neu auf den Markt kommen, unterliegen erst einmal der Verschreibungspflicht (von z.B. pflanzlichen Mitteln abgesehen, die schon lange „traditionell angewendet“ werden oder unter Nahrungsergänzung laufen).

Jedes „Medikament“ muss Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachweisen, um überhaupt zugelassen zu werden. Danach schliesst sich eine Zeit von 5-10 Jahren an, in denen das Medikament verschreibungspflichtig im Markt beobachtet wird. Unter ärztlicher Kontrolle können z.B. Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen besser erfasst werden.

Und wenn es sich dann nach einigen Jahren und sehr viel mehr Anwendern, als man in Studien verwenden kann (dort sind es einige 1000), bewährt hat, kommt es eventuell aus der Verschreibungspflicht. Da geht es auch um Sachen wie Missbrauchsgefahr oder schwerwiegende Nebenwirkungen bei falscher Anwendung.

Ich weiss nicht, ob Dir damit geholfen ist. Es sagt leider nichts direkt darüber aus, was unbedenklicher oder besser ist. „Verschreibungspflicht“ könnte man in vielen Fällen, wenn es neue Medikamente sind, gleichsetzen mit „noch neu, noch unter Beobachtung, möglicherweise bald rezeptfrei“. Mittel, die schon lange im Markt sind, z.B. gegen Blutdruck und Cholesterin, werden sicher nie verschreibungsfrei, weil man einfach sagt, dass die Behandlung solcher Krankheiten in die Hand eines Arztes gehört.

Liebe Grüsse, Sabine

Hallo,
rezeptfrei heißt, dass dieses Medikament frei verkäuflich ist, also man kein Rezept mehr braucht und es somit auch selbst bezahlen muss. Alle neuen Medikamente sind zuerst etliche Jahre rezeptpflichtich, erst nach langer Zeit werden sie evtl. freiverkäuflich, manche Medikamente bleiben allerdings immer rezeptpflichtig weil sie nur mit ärztlicher Kontrolle genommen werden dürfen wie z.B. Herzmittel, Psychopharmaka, blutdruchsenkende Mittel und viele andere auch.
Rezeptfrei hat mir guter Verträglichkeit und Wirksamkeit überhaupt nichts zu tun, wirksam sollte jedes sein, ob rezept-pflichtig oder -frei, unverträglich könnten alle Medikamente sein, hängt mit vielen verschiedenen Dingen zusammen, Überempfindlichkeit gegen Wirkstoffe u.a.
Viele Grüße,
Conny

Moin,Moin!
Rezepzfreiheit oder Verschreibungspflicht haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit oder verträglichkeit der jeweiligen Medikamente. Das Medikamente von rezeptfrei auf verschreibungspflichtig rutschen oder umgekehrt hat nur mit den Arzneimittelverordnungen des Gesetzgebers zu tun.Die ändern sich „alle Nase lang“, wie das Wetter. Da wird geforscht und probiert und dann im nachhinein festgestellt, das ein Medikament süchtig machen kann oder nur bei bestimmten Patienten angewendet werden darf - dann wirds verschreibungspflichtig. Und umgekehrt eben auch so - wenn ein Medikament doch breitenwirksamer ist oder ein Inhaltsstoff entfernt wird, dann ist es eben nicht mehr rezeptpflichtig.Und dann gibts ja noch die Sparte der freiverkäuflichen Medikament, die man nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Drogeriemarkt kaufen kann.
All das hat aber keine Auswirkungen auf Wirkung oder Verträglichkeit.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
LG Christa

Hi,

mit Sicherheit gibt es viele Medikamente, die rezeptfrei erhältlich sind und dennoch gut wirken. Für viele Hustensäfte oder Halstropfen braucht man z.B. kein Rezept. Wirksam sind sie trotzdem (verträglich meistens auch, außer, man verträgt manche Inhaltsstoffe nicht).
Wenn Medikamente zuerst rezeptfrei erhältlich sind, später aber nicht mehr, dann liegt es meistens daran, dass diese unsachgemäß gebraucht wurden (Medikamentenmissbrauch). viele Beruhigungsmittel waren früher noch einfach so erhältlich. Heute sind sie das nicht mehr.

Gruß,
Rohy

Also erst einmal rezeptfreie oder auch apothekenpflichtige Arzneimittel sind genauso können genauso gut wirksam sein wie Verschreibungspflichtige. Sie haben nur nicht so ein hohes Nebenwirkungspotenzial.Insbesondere bei neuen Medikamenten ist es also sinnvoll es nicht in den Freiverkauf zu geben da man die Abgabe und so die NEbenwirkungsquote besser kontrollieren und notieren kann da viele erst durch die Langzeiteinnahme bekannt werden.
Außerdem kann durch die Verschreibungspflicht der Missbrauch von abhängigkeitsfördernden Substanzen kontrolliert und unterbunden werden. Apothekenpflichtige Arzneien sind also oft Medikamente mit geringem Nebenwirkungspotenzial und ohne Missbrauchspotential, die aber auch nicht in Drogerien abverkauft werden dürfen da sie immer einer Beratung bedürfen. Was den letzten Fall angeht, Medikamente, die Rezeptfrei waren und dann in die verschreibungspflicht genommen wurden, das hat dann einfach den Grund, dass das Arzneimittel eine Gefahr für den Selbstkonsumenten darstellen würde oder es zu illegalen Zwecken genutzt werden könnte. Sprich Reactine Dup ist erst vor kurzem in die Verschreibungspflicht mit den Großpackungen gegangen, da Kriminelle dadurch einen Stoff für die Drogenherstellung in Massen gewonnen hatten. Und PAracetamol hatte, in Mengen genommen eine Leberschädigende Wirkung, deshalb ist da die 30iger Packung in die Verschreibungspflicht gekommen. So genannte Lifestile Präperate hingegen wie Viagra oder abnehmpräperate sind zwar verschreibungspflichtig aber auf einem Privatrezept so das man sie selber bezahlen muss. Sie bedarfen nämlich auch einer genaueren Untersuchung vor der einnahme. Hoffe ich konnte helfen sonst einfach noch mal schreiben. LG Clasudia

Es bedeutet nur, dass ein Medikament frei gekauft werden kann, ohne dass ein Arzt konsultiert werden mußte. Giftig kann es trotzdem sein. Ist halt eine Frage der Dosis. Von 20 Tabletten Paracetamol auf einmal stirbst du z.B. mit Sicherheit. Doch wer macht schon so einen Unfug! Manchmal ist auch nur die niedrig dosierte Tablette rezeptfrei, höhere nicht: z.b. Cortisoncreme, Voltaren. „Gut verträglich“ ist ein individueller Faktor. Ich z.B. bekomme von einer Tablette Ibuprofen eine Blutdruckkrise. Millionen anderer Menschen leben mit diesem Medikament wunderbar schmerz- und nebenwirkungsfrei. Also rezepfrei ist kein Gütesiegel für Qualität oder so. Arzt aufsuchen bei Beschwerden bleibt immer die beste Entscheidung!
Ina

„Rezeptfreiheit“ bedeutet „nicht verschreibungspflichtig“, d.h. man braucht kein Rezept eines Arztes, um diese Arzneimittel in der Apotheke kaufen zu können. Läßt sich ganz einfach googlen!

Gruß Dirk Häfner

rezeptfrei::ja,die medikamente sind wirksam und verträglich…viele medikamente wie zum beispiel ´ibuprophen`sind mit der wirkstoffmenge 400 mg rezeptfrei erhältlich,aber mit 600mg wirkstoff nur rezeptpflichtig erhältlich.wobei das nicht wirklich verständlich ist,denn wenn man 2 400er einnimmt hat man 800mg dann auch rezeptfrei!!die haben die medikamente damals aus kostengründen freigegeben,denn medikamente die freiverkäuflich erhältlich sind,bekommt man von der krankenkasse nicht erstattet.freie medis werden fast garnichtmehr verordnet.ich hoffe ich konnte etwas helfen,leider etwas spät.gruss…steff

Sorry für die späte Antowrt.
Es gibt eine Arzneimittelverschreibungsverordnung, in der in Listen genau beschrieben ist, welche Wirkstoffe/ Substanzen verschreibungspflichtig sind und welche nicht. Aus diesen Listen können Wirkstoffe wieder rausgenommen, aber eben auch reingenommen werden. Das hat nicht unbedingt was damit zu tun, ob irgendein Wirkstoff besser wirkt oder nicht oder besser verträglich ist oder nicht (die Wirkung und Verträglichkeit ist ja sowieso immer individuell unterschiedlich je nach Mensch/ Krankheit/ Schweregrad etc.) Diese gesetzlich festgelegten Gremien werden aus Fachleuten (Apotheker, Mediziner, Juristen…) zusammen gesetzt. Es gibt bestimmte Richtlinien nach denen diese entscheiden, ob ein Stoff nun verschreibungspflichtig oder eben nicht verschreibungspflichtig = rezeptfrei ist. Neu auf den Markt gebrqachte Stoffe sind immer erstmal verschreibungspflichtig, bis es mittelfristige Studien da+ürber gibt. Manche Stoffe werden auch ab einer bestimmten Stärke oder ab einer bestimmten Packungsgröße verschreibungspflichtig.
Es gibt noch weiter Ausnahmen und Sonderfälle. ich hoffe, ich habe geholfen. Gruß!

Hallo und sorry, ich war sehr krank zwischendurch und konnte leider nicht antworten.

Ich muss auch leider wieder in eine Klinik somit bitte ich vielmals um Entschuldigung
norbert