Hallo,
meine Situation: 2007 mit Krankengeldbezug krankgeschrieben.
Innerhalb des Bezuges beim MDK gewesen, dieser sah eine drohende
Erwerbsunfähigkeit ( Gutachten hab ich nicht!) und riet eine stationäre ( bzw. da kleine Tochter teilstationäre) Reha an.
Meinen Rehaantrag habe ich nicht abgegeben, da ich kurz nach dem MDK gutachten eine Weiterbildung angefangen habe, danach gearbeitet habe.
Nun bin ich mit derselben Krankheit krankgeschrieben, habe ich gekündigt und beantragte Krankengeld.
Die Krankenkasse schrieb mir heute ( warum kommen solche Breife IMMER am Wochenende?!), dass gem §51 abs 1 SBG V mein Anspruch auf Krankengeld ruht ( seit 1. Juni, Tag der ersten AU ohne Job), aber mit Abgabe des Antrages auf Reha wiederauflebt.
Was bedeutet das konkret ausser dass ich den Antrag wohl abgeben MUSS- bin ich weiterhin versichert?
Ist das Krankengeld für Juni verfallen oder wird es nachbezahlt?
Kann ich alternativ auch einen antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen ( diese medizinischen Rehas sind einfach nicht meins)?
Muss ich in eine stationäre Reha oder kann ich auch auf eine teilstationäre Aufnahme bestehen ? ( Meine Tochter ist jetzt in der Krippe eingewöhnt, alleine lasse ich sie nicht und mitnhemen kommt wegen der Krippe nicht in Frage- sie ist erst seit Mai dort).
HILFE!! BITTEBITTE!!!
Was heisst das genau?
