Was heißt eigentlich Verjährung ???
Ist das sowas dass man halt Mehrere anzeigen bekommt dann ins gefängnis muss und dann aus deutschland flüchtet und dann man nach einer gewissen zeit nicht mehr gesucht wird hat mir so mein Freund erklärt find ich aber irgendwie unlogisch
Wenn Du eine strafbare Handlung vornimmst und dann gesucht wirst, dann wirst Du möglicherweise auch noch in Deinem Fluchtland gesucht, festgenommen oder zumindest belangt.
Wirst Du nicht gefunden oder Dein Land interessiert die Straftat nicht, dann kann die Tat nach einer gewissen Zeit verjähren. Das heißt, daß sich die Sache dann erledigt hat. Du kannst zwar noch vor Gericht kommen, darfst aber weil es verjährt ist, nicht mehr bestraft werden.
Auch andere Dinge verjähren, aber das öltest Ydu wohl nicht wissen…
Hallo Emretürke,
erst einmal, wenn Du schreibst wären Anrede und Gruß nett!!
Verjährung heißt im Zivilrecht einfach nur, dass ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist.
Im Strafrecht heißt das, dass man nach einer im Gesetz bestimmten Zeit nicht mehr für die Tat, die man begangen hat bestraft werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß,
Jay
In erster Linie heißt Verjährung (im Bereich des Strafrechts), dass nach einer gewissen Zeit eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann. Dass heißt, dass je nach Delikt in drei bis 30 Jahren keine Strafe mehr ausgesprochen werden kann. Dies trifft aber nur dann zu, wenn die Verjährung nicht unterbrochen wurde (§78c StGB). Dies geschieht zum Beispiel durch eine Vernehmung, Durchsuchung oder weitere strafprozessuale Maßnahmen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Verjährung ruht, dass heißt, die Zeitfrist läuft nicht weiter (§78b StGB). Z. B. ist das der Fall, wenn der Täter im Ausland lebt und ein Auslieferungsersuchen gestellt wurde, der Täter aber nicht ausgeliefert wird.
Ist der Täter bereits rechtskräftig verurteilt, gibt es noch eine Verfolgungsverjährung nach § 79 StGB. Da steht genau drin, ab wann eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden darf, es ist abhängig vom Urteil. Wenn Dein Freund also z. B. zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von mehr als 30 TAgessätzen verurteilt wurde, müsste er fünf Jahre im Ausland bleiben.
Insgesamt ist das aber ein kompliziertes Thema, vor allem wenn es darum geht, wann eine Tat vollendet ist, wann die Verurteilung erfolgte bzw. rechtskräftig ist etc., da kann man nur jeweils im Einzelfall und nach Beratung mit einem Fachanwalt für Strafrecht eine Aussage machen, ob die Verjährung schon eingetreten ist.
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis auf ein anderes Feld: Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen angeblich Personen aus dem Ausland nicht einreisen dürfen (z. B. wegen der drohenden Strafe) und deshalb in Deutschland ein Konto oder eine Postanschrift brauchen. Da kann ich nur abraten, sich auf so etwas einzulassen. Ruckzuck ist man da selber als Beteiligter an einer Straftat mit im Boot.
Ansprüche können verjähren, wenn man sie nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend macht. Ist ein Anspruch (z.B. auf die Zahlung von Geld) verjährt, bekommt man nicht mehr das, was einem vor der Verjährung unter Umständen zustand.
Verjährung im Strafrecht bedeutet, dass ein Verfahren nicht mehr durchgeführt werden kann, weil die Tat zu lange her ist. Flucht ins Ausland hemmt (stoppt) die Verjährung eines laufenden Verfahrens nicht. Wenn der Flüchtige zurückkommt geht das Verfahren weiter. Je nach Staat in den geflüchtet wird, wird man auch dort verfolgt und dann ausgeliefert.
Hallo!
Verjährung bedeutet generell, dass eine Straftat eine bestimmte Zeit, nachdem sie begangen wurde, nicht mehr von der Justiz verfolgt werden kann.
Die Verjährung von allgemeinen Straftaten nach dem StGB ist in http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html geregelt.
Damit können die meisten Straftaten nach einer gewissen Zeit verjähren.
§78a regelt den Beginn der Verjährung mit der Beendigung der Straftat, was in der Regel dem Eintritt des Erfolges (der Rechtsgutsverletzung) entspricht.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Diese sind in §78b geregelt. Beispielsweise bei Sexualdelikten beginnt die Verjährung erst, wenn das Opfer volljährig geworden ist.
Auch verjährt der Tatbestand Mord nie.
Das Fliehen ins Ausland ist in Absatz 5 von http://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html geregelt.
So leicht ist es nämlich nicht, der Strafverfolgung zu entkommen!
Flüchtet ein Straftäter also beispielsweise nach England, stellen die deutschen Behörden einen Auslieferungsantrag. Wird diesem stattgegeben, kommt man wieder nach Deutschland - ins Gefängnis.
Wird diesem Antrag nicht stattgegeben, so ruht die Verjährung.
Kommt man wieder irgendwann nach Deutschland -> ab ins Gefängnis.
(Dies setzt jetzt den Normalfall voraus, es gibt immer Ausnahmen in Form von Glück, Nachlässigkeit irgendeines Justizorgans oder Ähnliches.)
Also ist das Fliehen ins Ausland eine ungeeignete Lösung, sich der Strafe zu entziehen.
Das ist ja auch schlussendlich der Sinn des Strafrechts.
Das wars jetzt in grob.
Es gibt zudem auch im Zivilrecht eine Verjährung, diese tritt regelmäßig nach drei Jahren ein (http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html).
Es gibt jedoch auch dort Ausnahmen und Sonderfälle.
Grüße!
Was heißt eigentlich Verjährung ???
Ist das sowas dass man halt Mehrere anzeigen bekommt dann ins
gefängnis muss und dann aus deutschland flüchtet und dann man
nach einer gewissen zeit nicht mehr gesucht wird hat mir so
mein Freund erklärt find ich aber irgendwie unlogisch
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deut…
Wenn man Straftaten begeht, dafür in einem ordentlichen Gerichtsverfahren verurteilt wird und anschließend in Haft geht, dann spielt Verjährung keine Rolle, denn dann hat man nach Ablauf der Haftzeit seine Strafe vollständig verbüßt. Man gilt dann zwar als vorbestraft, die Verfolgung wegen der gleichen Tat ist aber nicht mehr möglich (warum auch).
Begeht man Straftaten und entzieht sich durch Flucht in ein anderes Land dem Strafverfahren, dann verjähren manche Straftaten nach einer bestimmten Zeit - werden also nicht mehr von der Justiz und der Exekutive verfolgt. Andere Straftaten, wie bspw. Mord verjähren niemals.
Eine Straftat verjährt eine gewissen Zeit nach der Tatbegehung. Das bedeutet, dass man nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr für die Tat verurteilt werden kann. Tatsächlich ist es möglich, sich vor einer Verurteilung ins Ausland zu verdrücken und nach Ablauf der Verjährungsfrist wieder einzureisen. Aber Vorsicht!!! Die Berechnung der Verjährungsfrist ist teilweise kompliziert, weil verschiedene Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Plozei die Verjährung unterbrechen können. Die Frist beginnt dann von vorn!! Ist also Anwaltssache!! Je nach Schwere der Tat sind die Verjährungsfristen unterschiedlich. Mord verjährt übrigens nie!
Gruß
Ralf
Hallo Emretürke,
wenn du z.B. eine Straftat begangen hast und angezeigt wirst, kann es sein, dass du angeklagt und bestraft wirst. Allerdings gibt es für jede Straftat außer für Mord eine Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist ist die Zeit, in der du verurteilt oder bestraft werden darfst. Wenn diese Zeit vorbei ist, darf dich das Gericht nicht mehr verurteilen und nicht mehr bestrafen. Es ist also so, wenn du ins Ausland gehst und nach Ablauf dieser Zeit zurückkommst, darfst du nicht mehr ins Gefängnis gesteckt werden und man darf dich nicht anklagen. Diese Zeit hängt davon ab, wie schwer die Straftat war. Je schwerer die Tat, desto länger dauert es, bis sie verjährt ist. Das funktioniert aber nicht bei Mord oder wenn du zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden bist, sowas verjährt nicht.
Es kann auch sein, dass Deutschland einen Antrag an das andere Land stellt, dass dieses Land dich zurückschickt, damit du bestraft werden kannst.
Liebe Grüße
Hallo,
Verjährung bedeutet, dass eine Straftat nach einer gewissen Zeit nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Die Flucht in ein anderes Land ändert an den Verjährungsfristen nichts. Die genauen Verjährungsfristen für die jeweiligen Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt. Mord z.B. verjährt in Deutschland nie,
in anderen Ländern aber schon, in der Schweiz z.B. nach 30 Jahren, soviel ich weiß.
Vielleicht habe ich dir hiermit etwas geholfen.
Tschüß
Lyssi
Nein,das ist es ganz bestimmt nicht.das ist ein zivilrechlicher Anspruch.Wenn du von jemandem Geld zu bekommen hast(z.B. eine Vermieter bekommt vom Mieter Geld- nämlich die Miete- )und der Vermieter kümmert sich 10 Jahre nicht um seine Geldeingänge: Dann kann er nach diesem Zeitpunkt kein Geld mehr verlangen. Der Anspruch ist verjährt.
Eine weitere Verjährung gibt es im Strafrecht. Da vejähren tatsächlich Delikte nach einiger Zeit und können dann nicht mehr von der Justiz verfolgt werden.
Liebe Grüße
L.
Was heißt eigentlich Verjährung ???
Ist das sowas dass man halt Mehrere anzeigen bekommt dann ins
gefängnis muss und dann aus deutschland flüchtet und dann man
nach einer gewissen zeit nicht mehr gesucht wird hat mir so
mein Freund erklärt find ich aber irgendwie unlogisch